Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Leitender Oberstaatsanwalt

From Wickepedia

Leitender Oberstaatsanwalt (LOStA) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung innerhalb der Besoldungsordnung R (Besoldungsgruppen R 3 bis 6) bei den Bundesländern.

Der Inhaber des Amtes ist in der Regel Behördenleiter einer Staatsanwaltschaft und Disziplinarvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger, Justizwachtmeister und sonstigen Bediensteten. Er selbst unterliegt der Dienstaufsicht durch den Generalstaatsanwalt. Daneben gibt es Leitende Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter bei den Generalstaatsanwaltschaften.