Die Besoldungsordnungen R des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und der Besoldungsgesetze der Länder beinhalten die Besoldungsgruppen R 1 (Bund: R 2) bis R 10 der Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Je nach Dienstherr ist Besoldung unterschiedlich geregelt. Die meisten Richter und Staatsanwälte in Deutschland stehen im Dienst eines Landes. Die Besoldung der Bundesrichter und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), die Amtsbezüge der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt nach dem Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts.
Geschichte
Die Bundesbesoldungsordnung R wurde mit der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173), ebenso wie die Besoldungsordnung C, eingeführt. Da am 19. März 1971 dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz über die Besoldung der Beamten und Richter durch eine Änderung des Grundgesetzes zugewiesen worden war (Art. 74a Abs. 1 GG i. d. F. des 28. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes; BGBl. I S. 206), galt das Bundesbesoldungsgesetz auch für die Richter und Staatsanwälte im Landesdienst. Im Rahmen der Föderalismusreform fiel am 1. September 2006 die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungsrecht für Beamte und Richter der Länder zurück an die Länder (BGBl. I S. 2034; Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG) Die Bundesbesoldungsordnung R galt für Richter und Staatsanwälte im Landesdienst nur noch solange fort, bis der jeweilige Landesgesetzgeber eigene Landesbesoldungsordnungen R erlassen hatte (Art. 125a Abs. 1 GG).
Bundesbesoldungsordnung R
Die Grundgehälter in der Bundesbesoldungsordnung R reichen seit dem 1. März 2020 von 5.416,70 Euro (R 2, Stufe 1) bis 14.808,25 Euro (R 10).[1] Den Besoldungsgruppen sind folgende Ämter zugeordnet:[2]
- Besoldungsgruppe R 1
Die Besoldungsgruppe R 1 wurde zum 1. Januar 2020 gestrichen. Zuvor war sie seit dem 1. August 2013 nicht belegt.
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Bundespatentgericht
- Vorsitzender Richter am Truppendienstgericht
- Vizepräsident des Truppendienstgerichts1
- Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
- Präsident des Truppendienstgerichts
- Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
- Besoldungsgruppe R 4
seit dem 1. Januar 2020 nicht belegt
- Besoldungsgruppe R 5
- Vizepräsident des Bundespatentgerichts (bis 31. Dezember 2019 R 4, zuvor war R 5 nicht belegt)
- Besoldungsgruppe R 6
- Richter am Bundesarbeitsgericht
- Richter am Bundesfinanzhof
- Richter am Bundesgerichtshof
- Richter am Bundessozialgericht
- Richter am Bundesverwaltungsgericht
- Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Besoldungsgruppe R 7
- Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft
- als der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts1 (seit 1. Januar 2020)
- Besoldungsgruppe R 8
- Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof
- Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
- Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht
- Präsident des Bundespatentgerichts
- Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts1
- Vizepräsident des Bundesfinanzhofs1
- Vizepräsident des Bundesgerichtshofs1
- Vizepräsident des Bundessozialgerichts1
- Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts1
- Besoldungsgruppe R 9
- Besoldungsgruppe R 10
- Präsident des Bundesarbeitsgerichts
- Präsident des Bundesfinanzhofs
- Präsident des Bundesgerichtshofs
- Präsident des Bundessozialgerichts
- Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
- Richter des Bundesverfassungsgerichts
Landesbesoldungsordnungen R
Baden-Württemberg
Festgelegt in Anlage 3 zum Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 9. November 2010
- Besoldungsgruppe R 1
- Justizrat
- Oberjustizrat 1
- Richter am Amtsgericht 2
- Richter am Arbeitsgericht 2 3
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht 2
- Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 4
- Direktor des Arbeitsgerichts 4
- Direktor des Sozialgerichts 4
- Staatsanwalt
- Erster Staatsanwalt 5
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Verwaltungsgerichtshof
- Richter am Sozialgericht
- Vorsitzender Richter am Landgericht 4
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 5
- Direktor des Arbeitsgerichts 5
- Direktor des Sozialgerichts 5
- Vizepräsident des Amtsgerichts 6
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts 6
- Vizepräsident des Landgerichts 7
- Vizepräsident des Sozialgerichts 6
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 7
- Oberstaatsanwalt
- Leitender Oberstaatsanwalt 10
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht
- als Leiter einer Zweigstelle bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht 1
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof
- Präsident des Amtsgerichts 2
- Präsident des Arbeitsgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 2
- Präsident des Sozialgerichts 2
- Präsident des Verwaltungsgerichts 2
- Vizepräsident des Amtsgerichts 3 4
- Vizepräsident des Finanzgerichts 5
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 5
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 5
- Vizepräsident des Landgerichts 3
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 5
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 3
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs 5
- Oberstaatsanwalt
- als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe R 5 eingestuften Leitenden Oberstaatsanwalts
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- Besoldungsgruppe R 4
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Arbeitsgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Sozialgerichts 2
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 3
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 3
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 3
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs 3
- Leitender Oberstaatsanwalt 4
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht
- Besoldungsgruppe R 5
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Finanzgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 3
- Präsident des Verwaltungsgerichts 3
- Generalstaatsanwalt 4
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- Leitender Oberstaatsanwalt 5
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Finanzgerichts 2
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 3
- Präsident des Landessozialgerichts 3
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 3
- Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 3
- Generalstaatsanwalt 4
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 1
- Präsident des Landessozialgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 1
- Präsident des Verwaltungsgerichtshofs 1
Bayern
Festgelegt in der Anlage 1 Besoldungsordnungen des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- erhält als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Amtsgericht oder Arbeitsgericht mit bis zu fünf Planstellen für Richter eine Amtszulage
- erhält als der ständige Vertreter eines weiteren aufsichtführenden Richters eine Amtszulage
- Richter am Arbeitsgericht
- erhält als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Amtsgericht oder Arbeitsgericht mit bis zu fünf Planstellen für Richter eine Amtszulage
- erhält als der ständige Vertreter eines weiteren aufsichtführenden Richters eine Amtszulage
- Richter am Landgericht
- erhält als der ständige Vertreter eines weiteren aufsichtführenden Richters eine Amtszulage
- Richter am Sozialgericht
- erhält als der ständige Vertreter eines weiteren aufsichtführenden Richters eine Amtszulage
- Richter am Verwaltungsgericht
- Staatsanwalt
- erhält als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft eine Amtszulage
- Besoldungsgruppe R 2
- Direktor des Amtsgerichts
- an einem Gericht mit bis zu fünf Planstellen für Richter, erhält an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen für Richter eine Amtszulage
- Direktor des Arbeitsgerichts
- an einem Gericht mit bis zu fünf Planstellen für Richter, erhält an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen für Richter eine Amtszulage
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft
- als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft
- erhält als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage
- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 60 bis 119 Planstellen für Staatsanwälte; erhält eine Amtszulage
- Richter am Amtsgericht
- als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen für Richter; erhält als der ständige Vertreter eines Direktors der Besoldungsgruppe R 3 eine Amtszulage
- als weiterer aufsichtführender Richter
- Richter am Arbeitsgericht
- als der ständige Vertreter eines Direktors an einem Gericht mit sechs und mehr Planstellen für Richter; erhält als der ständige Vertreter eines Direktors der Besoldungsgruppe R 3 eine Amtszulage
- als weiterer aufsichtführender Richter
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
- Richter am Sozialgericht
- als weiterer aufsichtführender Richter
- Vizepräsident des Amtsgerichts
- erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts
- erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage
- Vizepräsident des Landgerichts
- erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage
- Vizepräsident des Sozialgerichts
- erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
- erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- erhält als weiterer aufsichtführender Richter an einem Landgericht mit 30 und mehr Planstellen für Richter, einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt, eine Amtszulage nach Anlage 4
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Besoldungsgruppe R 3
- Direktor des Amtsgerichts
- an einem Gericht mit 20 bis 40 Planstellen für Richter
- als Leiter eines Gerichts mit Zentralstellenfunktion als Zentrales Mahngericht für Bayern
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Generalstaatsanwaltschaft
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit bis zu 19 Planstellen für Staatsanwälte
- Oberstaatsanwalt, Oberstaatsanwältin
- als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6
- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 120 und mehr Planstellen für Staatsanwälte
- Präsident des Arbeitsgerichts
- an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Landgerichts
- an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Sozialgerichts
- an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Verwaltungsgerichts
- an einem Gericht mit bis zu 40 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
- Vizepräsident des Amtsgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6
- Vizepräsident des Finanzgerichts
- Erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 4
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
- Erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 4
- Vizepräsident des Landgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 5 oder R 6
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
- Besoldungsgruppe R 4
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit 20 bis 59 Planstellen für Staatsanwälte
- Präsident des Amtsgerichts
- an einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Arbeitsgerichts
- an einem Gericht mit 41 und mehr Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident, Präsidentin des Landgerichts
- an einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Sozialgerichts
- an einem Gericht mit 41 und mehr Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Verwaltungsgerichts
- an einem Gericht mit 41 bis 80 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Vizepräsident des Landessozialgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 8
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 8
- Vizepräsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
- Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 8
- Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
- Besoldungsgruppe R 5
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit 60 bis 119 Planstellen für Staatsanwälte
- Präsident des Amtsgerichts
- an einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Finanzgerichts
- an einem Gericht mit bis zu 25 Planstellen für Richter im Bezirk
- Präsident des Landgerichts
- an einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Verwaltungsgerichts
- an einem Gericht mit 81 bis 150 Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts
- als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 9
- Besoldungsgruppe R 6
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft mit bis zu 299 Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk
- Leitender Oberstaatsanwalt
- Als Leiter einer Staatsanwaltschaft mit 120 und mehr Planstellen für Staatsanwälte
- Präsident des Amtsgerichts
- an einem Gericht mit 151 und mehr Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Präsident des Finanzgerichts
- an einem Gericht mit 26 und mehr Planstellen für Richter im Bezirk
- Präsident des Landesarbeitsgerichts
- An einem Gericht mit 26 bis 100 Planstellen für Richter im Bezirk
- Präsident des Landgerichts
- an einem Gericht mit 151 und mehr Planstellen für Richter einschließlich der Planstellen für Richter der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt
- Besoldungsgruppe R 7
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft mit 300 und mehr Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Landessozialgerichts
- Präsident des Oberlandesgerichts
- an einem Gericht mit bis zu 799 Planstellen für Richter im Bezirk
- Präsident des Bayerischen Obersten Landesgerichts
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
- Besoldungsgruppe R 9
- Präsident des Oberlandesgerichts
- an einem Gericht mit 800 und mehr Planstellen für Richter im Bezirk
Berlin
Festgelegt in Anlage IV zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG) in der Fassung vom 9. April 1996
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 1)
- Direktor des Arbeitsgerichts 1)
- Direktor des Sozialgerichts 1)
- Staatsanwalt 2)
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Kammergericht
- Richter am Oberverwaltungsgericht
- Richter am Sozialgericht
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 3)
- Direktor des Arbeitsgerichts 3)
- Direktor des Sozialgerichts 3)
- Vizepräsident des Amtsgerichts 4)
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts 4)
- Vizepräsident des Landgerichts 5)
- Vizepräsident des Sozialgerichts 4)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 5)
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6)
- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7)
- als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Kammergericht
- als Leiter einer Amtsanwaltschaft 8)
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft 9)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 10)
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Kammergericht
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
- Präsident des Amtsgerichts 1)
- Präsident des Arbeitsgerichts 1)
- Präsident des Landgerichts 1)
- Präsident des Sozialgerichts 1)
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
- Vizepräsident des Amtsgerichts 2)
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts 2)
- Vizepräsident des Finanzgerichts 3)
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 3)
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 3)
- Vizepräsident des Landgerichts 2)
- Vizepräsident des Kammergerichts 3)
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts
- Vizepräsident des Sozialgerichts 2)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 2)
- Oberstaatsanwalt
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6)
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Kammergericht
- Besoldungsgruppe R 4
- Präsident des Amtsgerichts 1)
- Präsident des Arbeitsgerichts 2)
- Präsident des Landgerichts 1)
- Präsident des Sozialgerichts 2)
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 3)
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 3)
- Vizepräsident des Kammergerichts 3)
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 3)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4)
- Besoldungsgruppe R 5
- Präsident des Amtsgerichts 1)
- Präsident des Arbeitsgerichts 1)
- Präsident des Finanzgerichts 2)
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 2)
- Präsident des Landessozialgerichts 2)
- Präsident des Landgerichts 1)
- Präsident des Kammergerichts 2)
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts 2)
- Präsident des Sozialgerichts 1)
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3)
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 4)
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Amtsgerichts 1)
- Präsident des Finanzgerichts 2)
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 3)
- Präsident des Landessozialgerichts 3)
- Präsident des Landgerichts 1)
- Präsident des Kammergerichts 3)
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts 3)
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Kammergericht 4)
- Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 1)
- Präsident des Landessozialgerichts 1)
- Präsident des Kammergerichts 1)
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts 1)
Brandenburg
Festgelegt in Anlage 3 zum Besoldungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgBesG) vom 20. November 2013
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 1)
- Direktor des Arbeitsgerichts 1)
- Direktor des Sozialgerichts 1)
- Staatsanwalt 2)
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Sozialgericht
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 3)
- Direktor des Arbeitsgerichts 3)
- Direktor des Sozialgerichts 3)
- Vizepräsident des Amtsgerichts 4)
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts 4)
- Vizepräsident des Landgerichts 5)
- Vizepräsident des Sozialgerichts 4)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 5)
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7)
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Präsident des Amtsgerichts 1)
- Präsident des Arbeitsgerichts 1)
- Präsident des Landgerichts 1)
- Präsident des Sozialgerichts 1)
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
- Vizepräsident des Finanzgerichts 2)
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 2)
- Vizepräsident des Landgerichts 3
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 2)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4)
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- Besoldungsgruppe R 4
- Präsident des Amtsgerichts 1)
- Präsident des Landgerichts 1)
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1)
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 2)
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 2)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3)
- Besoldungsgruppe R 5
- Präsident des Finanzgerichts 1)
- Präsident des Landessozialgerichts 1)
- Präsident des Oberlandesgerichts 2)
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 3)
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Finanzgerichts 1)
- Präsident des Landessozialgerichts 2)
- Präsident des Oberlandesgerichts 2)
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 3)
- Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 8
Bremen
Festgelegt in Anlage III zum Bremischen Besoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1999
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Staatsanwalt 1)
- Besoldungsgruppe R 2
- Direktor des Amtsgerichts
- als Direktor des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal 1)
- Direktor des Arbeitsgerichts 1)
- Direktor des Sozialgerichts 1)
- Oberstaatsanwalt
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- als die ständige Vertretung des Direktors des Arbeitsgerichts 5)
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Oberverwaltungsgericht
- Richter am Sozialgericht
- als die ständige Vertretung des Direktors des Sozialgerichts 5)
- Vizepräsident des Amtsgerichts 6)
- Vizepräsident des Landgerichts 7)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 8)
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Besoldungsgruppe R 3
- Präsident des Amtsgerichts
- als Präsident des Amtsgerichts Bremerhaven
- Präsident des Verwaltungsgerichts
- Vizepräsident des Finanzgerichts
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 1
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
- Besoldungsgruppe R 4
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht
- Präsident des Amtsgerichts
- als Präsident des Amtsgerichts Bremen
- Präsident des Landgerichts
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts
- Besoldungsgruppe R 5
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Hanseatischen Oberlandesgericht
- Präsident des Finanzgerichts
- Präsident des Landesarbeitsgerichts
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts
- Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Oberlandesgerichts
Hamburg
Festgelegt in Anlage III zum Hamburgischen Besoldungsgesetz (HmbBesG) vom 26. Januar 2010
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Staatsanwalt
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- als weiterer aufsichtsführender Richter 1)
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Oberverwaltungsgericht
- Richter am Sozialgericht
- als weiterer aufsichtsführender Richter 1)
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 3)
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts 4)
- Vizepräsident des Sozialgerichts 4)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 5)
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6)
- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 7)
- als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- als Leiter der Amtsanwaltschaft 8)
- als ständige Vertretung des Leiters einer Amtsanwaltschaft 9)
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
- Präsident des Arbeitsgerichts 1
- Präsident des Sozialgerichts 1
- Vizepräsident des Amtsgerichts 2
- Vizepräsident des Finanzgerichts
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 3
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 3
- Vizepräsident des Landgerichts 2
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 3
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- als ständige Vertretung des Generalstaatsanwalts 4)
- als ständige Vertretung eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 5
- Besoldungsgruppe R 4
- Besoldungsgruppe R 5
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 2
- Präsident des Landessozialgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts 2
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft
- Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts
Hessen
Festgelegt in Anlage III zum Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) vom 27. Mai 2013
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 1)
- Direktor des Arbeitsgerichts 1)
- Direktor des Sozialgerichts 1)
- Staatsanwalt
- als Gruppenleiter bei einer Staatsanwaltschaft 2)
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Hessischen Finanzgericht
- Richter am Hessischen Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof
- Richter am Sozialgericht
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 4) 5)
- Direktor des Arbeitsgerichts 4)
- Direktor des Sozialgerichts 4)
- Vizepräsident des Amtsgerichts 6)
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts 6)
- Vizepräsident des Landgerichts 7)
- Vizepräsident des Sozialgerichts 6)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 7)
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft und als ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts 8)
- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft 9)
- als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft
- als Leiter einer Amtsanwaltschaft 10)
- als der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Amtsanwaltschaft 11)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft 12)
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Arbeitsgerichts 1
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Sozialgerichts 1
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Vizepräsident des Amtsgerichts 2
- Vizepräsident des Hessischen Finanzgerichts 3
- Vizepräsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 3
- Vizepräsident des Hessischen Landessozialgerichts 3
- Vizepräsident des Landgerichts 2
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 3
- Vizepräsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 3
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 2
- Oberstaatsanwalt 4
- als ständiger Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts
- Leitender Oberstaatsanwalt
- Besoldungsgruppe R 4
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Arbeitsgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Sozialgerichts 2
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Vizepräsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 3
- Vizepräsident des Hessischen Landessozialgerichts 3
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 3
- Vizepräsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 3
- Leitender Oberstaatsanwalt
- Besoldungsgruppe R 5
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Hessischen Finanzgerichts 2
- Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 2
- Präsident des Hessischen Landessozialgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 2
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft 3
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft 4
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Hessischen Finanzgerichts 2
- Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 3
- Präsident des Hessischen Landessozialgerichts 3
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 3
- Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 3
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft 4
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft 5
- Besoldungsgruppe R 7
- Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 1
- Präsident des Hessischen Landessozialgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 1
- Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 1
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft 2
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Hessischen Landesarbeitsgerichts 1
- Präsident des Hessischen Landessozialgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 1
- Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes 1
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft 2
Mecklenburg-Vorpommern
Festgelegt in Anlage 2 zu § 39 Satz 1 des Besoldungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V) vom 11. Mai 2021
Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Staatsanwalt1
Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Oberverwaltungsgericht
- Richter am Sozialgericht
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts3
- Direktor des Arbeitsgerichts3
- Direktor des Sozialgerichts3
- Vizepräsident des Landgerichts4
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts4
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht5
- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht6
- Als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- als Leiter einer Amtsanwaltschaft7
- als ständige Vertretung des Leiters bei einer Amtsanwaltschaft8
Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
- Präsident des Verwaltungsgerichts1
- Vizepräsident des Finanzgerichts3
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts3
- Vizepräsident des Landessozialgerichts3
- Vizepräsident des Landgerichts2
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts3
- Leitender Oberstaatsanwalt
Besoldungsgruppe R 4
- Präsident des Landgerichts1
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts2
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht3
Besoldungsgruppe R 5
Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Landesarbeitsgerichts1
- Präsident des Landessozialgerichts1
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts1
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht2
Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
Besoldungsgruppe R 8
Präsident des Oberlandesgerichts1
Besoldungsgruppe R 9
— nicht belegt —
Besoldungsgruppe R 10
— nicht belegt —
Niedersachsen
Festgelegt in Anlage 4 zu § 5 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) i. d. F. v. 20. Dezember 2016
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht1)
- Richter am Arbeitsgericht1)
- Richter am Landgericht2)
- Richter am Sozialgericht1)
- Richter am Verwaltungsgericht3)
- Staatsanwalt
- Erster Staatsanwalt4)
- Besoldungsgruppe R 2
- Direktor des Amtsgerichts1)
- Direktor des Arbeitsgerichts1)
- Direktor des Sozialgerichts1)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht2)
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht3)
- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht4)
- als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft5)
- als Leiter einer Amtsanwaltschaft5)
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Oberverwaltungsgericht
- Richter am Sozialgericht
- Vizepräsident des Amtsgerichts9)
- Vizepräsident des Arbeitsgericht9)
- Vizepräsident des Landgerichts10)
- Vizepräsident des Sozialgerichts9)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts10)
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Besoldungsgruppe R 3
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht1)
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- Oberstaatsanwalt
- als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts2)
- Direktor des Amtsgerichts3)
- Direktor des Arbeitsgerichts3)
- Direktor des Sozialgerichts3)
- Präsident des Amtsgerichts4)5)
- Präsident des Arbeitsgerichts4)5)
- Präsident des Landgerichts4)
- Präsident des Sozialgerichts4)5)
- Präsident des Verwaltungsgerichts4)
- Vizepräsident des Amtsgerichts6)
- Vizepräsident des Finanzgerichts7)
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts7)
- Vizepräsident des Landessozialgerichts7)
- Vizepräsident des Landgerichts6)
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts7)
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts7)
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts6)
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
- Besoldungsgruppe R 4
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht1)
- Präsident des Amtsgerichts2)
- Präsident des Arbeitsgerichts3)
- Präsident des Landgerichts2)
- Präsident des Sozialgerichts3)
- Präsident des Verwaltungsgerichts2)
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts4)
- Vizepräsident des Landessozialgerichts4)
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts4)
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts4)
- Besoldungsgruppe R 5
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1)
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht2)
- Präsident des Amtsgerichts3)
- Präsident des Finanzgerichts4)
- Präsident des Landesarbeitsgerichts4)
- Präsident des Landessozialgerichts4)
- Präsident des Landgerichts3)
- Präsident des Oberlandesgerichts4)
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts4)
- Präsident des Verwaltungsgerichts3)
- Besoldungsgruppe R 6
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht1)
- Präsident des Amtsgerichts2)
- Präsident des Finanzgerichts3)
- Präsident des Landesarbeitsgerichts4)
- Präsident des Landessozialgerichts4)
- Präsident des Landgerichts2)
- Präsident des Oberlandesgerichts4)
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts4)
- Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Landesarbeitsgerichts1)
- Präsident des Landessozialgerichts1)
- Präsident des Oberlandesgerichts1)
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts1)
Nordrhein-Westfalen
Festgelegt in Anlage 3 zum Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) vom 14. Juni 2016.
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 1
- Direktor des Arbeitsgerichts 1
- Direktor des Sozialgerichts 1
- Staatsanwalt 2
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Oberverwaltungsgericht
- Richter am Sozialgericht
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 3, 9
- Direktor des Arbeitsgerichts 3
- Direktor des Sozialgerichts 3
- Vizepräsident des Amtsgerichts 4
- Vizepräsident des Arbeitsgerichts 4
- Vizepräsident des Landgerichts 5
- Vizepräsident des Sozialgerichts 4
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 5
- Oberstaatsanwalt
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 8
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Arbeitsgerichts 1
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Sozialgerichts 1
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Vizepräsident des Amtsgerichts 2
- Vizepräsident des Finanzgerichts 3
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 3
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 3
- Vizepräsident des Landgerichts 2
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 3
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 2
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 3
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- Besoldungsgruppe R 4
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Arbeitsgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Sozialgerichts 2
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 3
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 3
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 3
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 3
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 4
- Besoldungsgruppe R 5
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Finanzgerichts 2
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 2
- Präsident des Landessozialgerichts 2
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 2
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 3
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Finanzgerichts 2
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 3
- Präsident des Landessozialgerichts 3
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 3
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 4
- Besoldungsgruppe R 7
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 8
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 1
- Präsident des Landessozialgerichts 1
- Präsident des Oberlandesgerichts 1
- Besoldungsgruppe R 9
— nicht belegt —
- Besoldungsgruppe R 10
- Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts
Schleswig-Holstein
Festgelegt in Anlage 4 zum Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein – SHBesG) vom 26. Januar 2012
- Besoldungsgruppe R 1
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Arbeitsgericht
- Richter am Landgericht
- Richter am Sozialgericht
- Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Arbeitsgerichts 1
- Staatsanwalt 2
- Besoldungsgruppe R 2
- Richter am Amtsgericht
- Richter am Finanzgericht
- Richter am Landessozialgericht
- Richter am Oberlandesgericht
- Richter am Oberverwaltungsgericht
- Richter am Sozialgericht
- Vorsitzender Richter am Landgericht
- Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
- Direktor des Amtsgerichts 3
- Direktor des Arbeitsgerichts 3
- Direktor des Sozialgerichts 3
- Vizepräsident des Amtsgerichts 4
- Vizepräsident des Landgerichts 5
- Vizepräsident des Verwaltungsgerichts 5
- Oberstaatsanwalt
- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 6
- als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht
- Besoldungsgruppe R 3
- Vorsitzender Richter am Finanzgericht
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
- Vorsitzender Richter am Landessozialgericht
- Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Vizepräsident des Finanzgerichts 2
- Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts 2
- Vizepräsident des Landessozialgerichts 2
- Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 2
- Leitender Oberstaatsanwalt
- Besoldungsgruppe R 4
- Präsident des Amtsgerichts 1
- Präsident des Landgerichts 1
- Präsident des Verwaltungsgerichts 1
- Vizepräsident des Oberlandesgerichts 2
- Leitender Oberstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht 3
- Besoldungsgruppe R 5
- Besoldungsgruppe R 6
- Präsident des Landesarbeitsgerichts 1
- Präsident des Landessozialgerichts 1
- Präsident des Landgerichts 2
- Präsident des Oberverwaltungsgerichts 1
- Generalstaatsanwalt
- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht 3
- Besoldungsgruppe R 7
nicht besetzt
- Besoldungsgruppe R 8
Siehe auch
Literatur
- Deutsches Beamten-Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Rechte und Ansprüche, Stand und Status. Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Ausgabe 2011, Walhalla u. Praetoria Verlag, Regensburg, ISBN 978-3-8029-1183-5