Eine lex generalis (lat.) ist ein allgemeines Gesetz. Das allgemeine Gesetz wird vom speziellen Gesetz, der lex specialis, verdrängt (lex specialis derogat legi generali, Kollisionsregel). Die Spezialität eines Gesetzes kann sich z. B. daraus ergeben, dass es nur einen bestimmten Sachbereich regelt, während das allgemeine Gesetz für mehrere Bereiche gilt.