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Liberalismus

From Wickepedia

Der Liberalismus (lateinisch liber, libera, liberum, deutsch frei; [liberalis] Error: {{Lang}}: text has italic markup (help) „die Freiheit betreffend, freiheitlich“) ist eine Grundposition der politischen Philosophie und eine historische und aktuelle Bewegung, die eine freiheitliche politische, ökonomische und soziale Ordnung anstrebt. Hervorgegangen ist der Liberalismus aus den englischen Revolutionen des 17. Jahrhunderts.[1] Aus liberalen Bürgerbewegungen gingen in vielen Ländern erstmals Nationalstaaten und demokratische Systeme hervor.[2]

Leitziel des Liberalismus ist die Freiheit des Individuums vornehmlich gegenüber staatlicher Regierungsgewalt. Er richtet sich daher gegen Staatsgläubigkeit, Kollektivismus, Willkür und den Missbrauch von Macht bzw. Herrschaft. Neben dem Konservatismus und dem Sozialismus wird er zu den drei großen politischen Ideologien bzw. Weltanschauungen gezählt, die sich im 18. und 19. Jahrhundert in Europa herausgebildet haben.

Politische Philosophie

Auch wenn der Ausdruck Liberalismus erst 1812 in Spanien geprägt wurde, liegen seine Wurzeln in der Aufklärung, etwa ab 1650. Im Zentrum des Liberalismus als Grundposition der politischen Philosophie steht das Individuum. Die individuelle Freiheit der Person ist nach liberaler Überzeugung die Grundnorm einer jeden menschlichen Gesellschaft, auf die hin der Staat seine politische wie wirtschaftliche Ordnung ausrichten sollte. Dabei wird unter Freiheit zunächst vor allem die Abwesenheit jeglicher Gewalt und jedes Zwangs verstanden, insbesondere von staatlicher Seite. In einem engeren Sinne liberaler Positionen beschränkt sich die Rolle des Staates auf den konkreten Schutz der Freiheit der Individuen und der die Freiheit garantierenden Rechtsordnung.

Der Liberalismus steht im Gegensatz zum Totalitarismus und gilt in der modernen westlichen Welt oftmals als Voraussetzung für eine moderne, pluralistische Demokratie. Bis in die Gegenwart betrachten sich auch Vertreter von nicht explizit liberalen Parteien als Liberale im Sinne der aufklärerischen Definition des Liberalismus. Der Liberalismus begründete eine Rechtfertigung dafür, sich von alten Lehren zu befreien, die sich für die Unfreiheit und rechtliche Ungleichheit des Menschen aussprachen. Beispiele solcher Lehren sind der Feudalismus, weil er den Menschen an einen Lehnsherren band, und der Absolutismus, der politische Macht nur dem König zugestand. Im Unterschied zum Anarchismus lehnt der Liberalismus den Staat nicht ab, sondern sieht in ihm den Garanten für Freiheit und Eigentum. Es gibt aber durchaus unterschiedliche Auffassungen, was er zu dieser Sicherung zu tun hat und wie weit seine Aufgaben und Rechte gehen sollen.

Die Ahnherren des angloamerikanischen Liberalismus sind Hobbes und Locke. Mit dem angloamerikanischen Liberalismus sind der Pragmatismus, der Utilitarismus und empirische Rationalismus kaum trennbar verbunden. Strenge Moralität und karitative Solidarität gelten dem Liberalen dagegen als Privatsache; sie sind in den USA vielfach mit den Religionen und den örtlichen Kirchen verbunden. Insofern ergänzt der private Kommunitarismus den öffentlichen Liberalismus. Liberalismus bedeutet vor allem in den USA: „Pragmatische Freiheit von und zu: Herrschaft und Dogmen, Religion und Moral, Gesellschaft und Gesetzen“.[3] Der Freie heiligt den Vertrag, auch als Gesellschaftsvertrag, unter Gleichen (Peers). Checks and Balances, also der Machtausgleich, bildet die Machtethik des Liberalismus.

Formen

„Liberalismus“ ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene politische Positionen, wobei sich „das allen ‚Liberalismen‘ Gemeinsame nur schwer unter konkrete, definitorisch abgrenzbare Kategorien bringen lässt.“[4] Es lassen sich jedoch verschiedene gesellschaftliche Bereiche identifizieren, in denen sich die Forderung nach individueller Freiheit konkretisiert. Gemeinsam ist den unterschiedlichen Ansätzen die hohe Wertschätzung individueller Freiheit und Selbstverantwortung. Jeder Mensch soll leben wie er möchte, solange er nicht die Freiheit anderer tangiert bzw. verletzt. Demokratie und Nation werden als Mittel angesehen, die Freiheit der Bürger zu schützen. Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit werden als Voraussetzung der Selbstverwirklichung und Selbstentfaltung angesehen.

Die liberale Bewegung war von Anfang an heterogen und basierte auf einem breiten Spektrum bürgerlicher Modernisierungsforderungen gegenüber Staat, Kirche und Gesellschaft in nahezu allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und weltanschaulichen Bereichen. Schon in den frühen Auseinandersetzungen des 19. Jahrhunderts, in denen das Ziel einer Ablösung absolutistisch-restaurativer und autokratischer Herrschaftsformen durch an der Idee der Volkssouveränität orientierte partizipative Modelle im Vordergrund stand, konkurrierten moderat-liberale Reformer mit radikal-liberalen Revolutionären um die Deutungshoheit der freiheitlichen Weltanschauung und standen in teils unversöhnlichem Widerspruch zueinander. Während der moderate Liberalismus die Verwirklichung der Freiheitsrechte und des Verfassungsstaates in einer konstitutionellen Monarchie als hinreichendes politisches Ziel ansah, zielte der demokratische Radikalismus auf den völligen Umbau von Staatswesen und Gesellschaft und strebte die Ablösung der Monarchie durch die Republik in einem gegebenenfalls neu zu schaffenden Nationalstaat an.

Nach Verwirklichung des liberalen Konstitutionalismus kam es Ende des 19. Jahrhunderts und zum Teil verstärkt nach dem Ersten Weltkrieg zu einer Krise des Liberalismus.[5] Die unterschiedliche Bewertung der sozialen Frage führte zu einer Spaltung des Liberalismus in wirtschafts- und sozialliberale Ansätze.[6] Als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise entwickelte sich ein deutscher Neoliberalismus, nämlich der Ordoliberalismus, der die Probleme des sogenannten Laissez-faire-Liberalismus unter Rückgriff auf den scholastischen Gedanken einer „natürliche[n], gottgewollten Ordnung“ zu überwinden suchte.[7] Ende des 20. Jahrhunderts kam es insbesondere in den USA zu einer Wiederbelebung der sozialliberalen politischen Philosophie, angestoßen durch John Rawls.

Verfassungsliberalismus

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John Locke

Laut dem Liberalismus ist die Aufgabe einer Verfassung, die naturgegebenen Rechte der Bürger vor der Allmacht des Staates zu schützen. John Locke, einer der wichtigsten Begründer des Liberalismus, postulierte in seinem 1689 veröffentlichten Werk Two Treatises of Government (deutsch: Zwei Abhandlungen über die Regierung) Freiheit, Leben und Eigentum als unveräußerliche Rechte eines jeden Bürgers. Die Rechte auf Freiheit, Leben und Eigentum werden als elementare Menschenrechte angesehen. Die liberale Verfassung soll diese Menschenrechte durch die Begrenzung der Staatsmacht vor willkürlichen Eingriffen des Staates schützen. Diese sind vor und von dem Staat zu schützen und haben Vorrang auch vor demokratisch herbeigeführten Entscheidungen.

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John Stuart Mill

John Stuart Mill formulierte in seiner Schrift On Liberty (dt.: Über die Freiheit) das Prinzip, „dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.“

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Das Kapitol in Washington, das amerikanische Parlamentsgebäude. In den USA waren bereits am Ende des 18. Jahrhunderts wichtige liberale Verfassungsprinzipien verwirklicht.

Der Schutz dieser naturgegebenen Rechte erfolgt durch eine Verankerung von Gewaltenteilung in die Verfassung, um Machtkonzentration zu verhindern. Zusätzlich zur horizontalen Gewaltenteilung sollen sich Exekutive, Legislative und Judikative im Gleichgewicht befinden und sich gegenseitig kontrollieren (Checks and Balances), um Machtanhäufung und Machtmissbrauch eines dieser Bereiche zu verhindern. Charles de Montesquieu gilt mit seinem 1748 veröffentlichten Buch Vom Geist der Gesetze als Begründer des Konzepts der Gewaltenteilung.

„Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit.“

Vom Geist der Gesetze (De l'esprit des lois), XI, 6

Im 19. Jahrhundert wurde durch die deutsche Staatsrechtslehre, zunächst bei Robert von Mohl, der Begriff des liberalen „Rechtsstaats“ geprägt. Gegenüber dem „Machtstaat“ des Absolutismus unterliegt die Staatsgewalt im Rechtsstaat dem aufgeklärten Gesetzesrechts, vermittelt durch die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Verfahrensgarantien und Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes einer Selbstbindung.[8][9] Vor dem Gesetz sollen alle Bürger gleich sein, ohne Ansehen ständischer oder religiöser Unterschiede.[10] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Konzeption um den Aspekt der materiellen Rechtsstaatlichkeit ergänzt: Die Geltung von Grundrechten und das Gebot der Verhältnismäßigkeit stellen – im Sinne einer materiellen Rechtsstaatlichkeit – eine absolute Schranke der Staatstätigkeit dar und binden unmittelbar auch den Gesetzgeber.

Wirtschaftsliberalismus

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Adam Smith


Ursprünglich war „Liberalismus“ als Bezeichnung der politischen Bewegung des Liberalismus vorbehalten. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wird die Bezeichnung auch auf wirtschaftspolitische Positionen bezogen, die von der klassischen Nationalökonomie vertreten wurden und auf Adam Smith zurückgeführt werden.[11] In Abgrenzung zu anderen Spielarten des Liberalismus wird vom Wirtschaftsliberalismus gesprochen. Grundlagen des Wirtschaftsliberalismus sind – anknüpfend an John LockePrivateigentum und Vertragsfreiheit. Vertreter des Wirtschaftsliberalismus befürworten in der Tradition der klassischen Nationalökonomie freie Marktwirtschaft und Freihandel. Sie plädierten für die Einführung der Gewerbefreiheit und die Auflösung der Zünfte.[10]

Zum Teil wird das Eigentumsrecht auf naturrechtliche Begründungen zurückgeführt, wie sie sich schon bei Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und John Locke finden. In dieser Tradition der naturrechtlichen Begründung von Eigentumsrechten argumentieren beispielsweise die US-amerikanischen Gründerväter sowie im 20. Jahrhundert die libertären Philosophen Robert Nozick und Ayn Rand, deren liberale Ausrichtung jedoch mitunter bestritten wird.[12] Das Eigentumsrecht wird dann gemäß der Locke’schen Eigentumstheorie auf einen ursprünglichen Aneignungsakt durch Arbeit zurückgeführt. Wirtschaftsliberale Positionen beruhen jedoch oft auch auf einer utilitaristischen Grundlage, wenn sie etwa davon ausgehen, dass die Begründung von Recht auf Privateigentum zu Anreizen für effiziente Nutzung und dadurch zur Vermehrung des Allgemeinwohls führt.[13] Konsequentialistische Argumentationen, die auf Adam Smith, Jeremy Bentham und John Stuart Mill zurückgehen, kommen oft zu einer ähnlich starken Betonung privater Eigentumsrechte.[14] Sie begründen diese aber mit Anreizen für effiziente Nutzung, die zur Vermehrung des Gemeinwohls führe. Anders als Vertreter des Naturrechts begründen sie das Eigentumsrecht also nicht primär mit Gerechtigkeits-, sondern mit Nutzenerwägungen. Vertreter dieser Form des konsequentialistischen (oder auch utilitaristischen) Wirtschaftsliberalismus waren die Ökonomen Ludwig von Mises, Friedrich Hayek, James M. Buchanan und Milton Friedman, sowie der Rechtstheoretiker Richard A. Epstein.[15]

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Jean-Baptiste Say

Adam Smith führt den Wohlstand der Nationen in seinem gleichnamigen Werk auf das Konzept der unsichtbaren Hand zurück, wonach das eigennützige Streben der Menschen zum Wohl der gesamten Gesellschaft beitrage. Daher stellt nach Auffassung vieler Wirtschaftsliberaler ein freier Wettbewerb in der Marktwirtschaft das optimale Steuerungsinstrument der Wirtschaft dar. Vertreter des klassischen Wirtschaftsliberalismus wie Jean Baptiste Say gingen entsprechend davon aus, dass sich ohne staatlichen Eingriff stets ein Marktgleichgewicht einstelle. Interventionen durch wohlfahrtsstaatliche Politik werden insofern als schädlich angesehen. Unter dem Einfluss der Lehren der klassischen Nationalökonomie galt im 19. Jahrhundert weitgehend das liberale Leitbild eines Staates, dessen Aufgaben vor allem auf die Herstellung von Sicherheit und Ordnung beschränkt sind und der möglichst wenig in Wirtschaftsprozesse interveniert („Laissez-faire“).[16] Diese Staatskonzeption wurde von Ferdinand Lassalle als sogenannter „Nachtwächterstaat“ kritisiert. Allerdings wurde nach der Weltwirtschaftskrise von vielen Wirtschaftsliberalen anerkannt, dass der freie Markt nicht nur durch staatliche Intervention, sondern auch durch Oligopole oder Kartellstrukturen bedroht werden kann.

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Friedrich August von Hayek

In Reaktion auf die Kritik am klassischen (Wirtschafts-)Liberalismus entwickelten sich neue Vorstellungen, die zunächst unter dem Begriff des Neoliberalismus zusammengefasst wurden. Insbesondere vom Ordoliberalismus der „Freiburger Schule“, der auch zu den wesentlichen Einflüssen bei der Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft zählt, wurde daher ein starker Staat gefordert, der der Vermachtung der Wirtschaft durch Ordnungspolitik entgegenwirken kann. Marktversagen, etwa bei sogenannten „externen Effekten“ wie Umweltverschmutzung, soll nach wirtschaftsliberaler Position durch marktkonforme Instrumente, wie Emissionsrechtehandel überwunden werden.

Als einer der bedeutendsten Theoretiker des Liberalismus im 20. Jahrhundert gilt der Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften Friedrich August von Hayek.[17] Hayek, ein prominentes Mitglied der Mont Pelerin Society, gilt nicht zuletzt deshalb als zentrale Integrationsfigur des Wirtschaftsliberalismus, weil er in verschiedenen Lebensabschnitten die Entwicklung von drei verschiedenen ökonomischen Schulen beeinflusste. Zunächst entwickelte er als Schüler von Ludwig von Mises die Positionen der Österreichischen Schule u. a. an der Kritik der Wirtschaftsrechnung im Sozialismus maßgeblich mit. 1950 ging er nach Chicago, wo es unter seiner Beteiligung zu einer Neubewertung von Monopol- und Kartellstrukturen kam. Schließlich wurde er 1962 nach Freiburg berufen, dem Zentrum des deutschen Neoliberalismus, wo er seine Ideen zur staatlichen „Anmaßung von Wissen“, marktförmigen „spontanen Ordnungen“ und dem „Wettbewerb als Entdeckungsverfahren“ ausarbeitete.

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Milton Friedman

Die Ideen des Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman, eines Befürworters von Freihandel und Deregulierung, hatten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts starken Einfluss auf die Entwicklung in Richtung Markt und Wettbewerb, die in weiten Teilen der Welt zu beobachten war.[18] Friedman, der als bedeutender Vertreter der Chicagoer Schule der Ökonomie gilt, griff zunächst Ideen des kontinentaleuropäischen Neoliberalismus auf. Anders als dieser sah er jedoch ähnlich wie Hayek die ordnungspolitische Wettbewerbskontrolle eher skeptisch.[19]

Da der Begriff des Liberalismus in den USA nach dem New Deal und zunehmend in den 1970er Jahren durch das Aufkommen des philosophischen egalitären Liberalismus mit der politischen Linken assoziiert wurde (Linksliberalismus), werden wirtschaftsliberale Positionen dort oft als libertarianism bezeichnet.[20]

Sozialer Liberalismus

Während für Wirtschaftsliberale der Abbau von staatlicher und feudaler Herrschaft zur Herstellung von Chancengleichheit in der Regel als ausreichend angesehen wird, wollen Sozialliberale auch gesellschaftlich bedingte Chancenungleichheiten kompensatorisch korrigieren.[21] Um die von Sozialliberalen ebenfalls unerwünschte Einschränkung der individuellen Autonomie zu minimieren, wurde im 19. Jahrhundert Hilfe zur Selbsthilfe als Lösung der sozialen Frage propagiert. So trat der Sozialliberale Hermann Schulze-Delitzsch für eine Förderung des Genossenschaftswesens ein.[22] Eine weitere typisch liberale Antwort auf die soziale Frage ist die Qualifikation durch eine staatlich geförderte Bildungspolitik.[22] In der Sozialen Marktwirtschaft wurde von Vertretern des Ordoliberalismus der Versuch unternommen, wirtschaftsliberale Positionen mit einer Bewältigung sozialer Probleme konzeptionell zu verbinden.

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John Maynard Keynes

Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise versuchte John Maynard Keynes – von einer linksliberalen politischen Position ausgehend – deutlich zu machen, wie antikapitalistische Bestrebungen (kommunistische wie faschistische) durch den Erhalt und Ausbau des kapitalistischen Wohlfahrtsstaates verhindert werden können. Wie Keynes den Liberalismus versteht, wird in den Artikeln Am I a Liberal?[23] von 1925 oder The End of Laissez-Faire[24] von 1926 deutlich. Vollbeschäftigung versteht Keynes als Bedingung der Möglichkeit von Verhandlungsmacht der Gewerkschaften. Ansteigender Wohlstand der Ärmsten sei für die marktförmige Wirtschaft wachstumsoptimal und sichere so die individuelle Unabhängigkeit.

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Amartya Sen

Im egalitären Liberalismus von John Rawls hat eine nicht nur formale, sondern substantiell faire Chancengleichheit einen wichtigen Stellenwert.[25] Rawls Theorie der Gerechtigkeit gilt deshalb als liberale Konzeption, weil Rawls die Freiheit vor Umverteilung stellt. Die individuelle Freiheit dürfe allenfalls eingeschränkt werden, um die Freiheit Dritter zu schützen, keineswegs aus Gründen sozialer Gerechtigkeit.[26] Ungleichheit ist sonst jedoch nur insofern gerechtfertigt, falls diese auch den sozial Schwächsten einer Gesellschaft den größten Vorteil bringt.[27][28] Daher fordert er, dass ein privatwirtschaftliches System in Form einer Eigentumsdemokratie ausgestaltet sein soll, in der Privateigentum und Humankapital auf allen Bürgern und damit auch die Verhandlungsmacht verbreitet wird und somit alle aus der Ungleichheit auf reziproker Weise profitieren.[29][30]

Ebenfalls in der liberalen Tradition seit Immanuel Kant steht die Verfechtung von Freiheiten als Verwirklichungschancen, die von Amartya Sen und Martha Nussbaum vertreten werden. Dieser Ansatz steht mit seinem positiven Freiheitsbegriff jedoch in einem Spannungsverhältnis zu herkömmlichen Formen des politischen Liberalismus.[31] Mit positivem und negativem Freiheitsverständnis und seiner Bedeutung für unterschiedliche Ansätze in der liberalen politischen Philosophie haben sich in neuerer Zeit Isaiah Berlin und Charles Taylor auseinandergesetzt.[32]

Geschichte liberaler Parteien

Als im 19. Jahrhundert die Vorläufer der modernen Parteien entstanden, gehörten die liberalen Parteien von Anfang an dazu. Sie waren oft lockerer organisiert als die konservativen, katholischen und allmählich auch sozialistischen Parteien. Liberale Parteien konnten weniger auf einem gemeinsamen sozialen Fundament wie dem katholischen Verbandswesen aufbauen. Den Liberalen kam jedoch das ungleiche Wahlrecht (→ Klassenwahlrecht) zugute, wie es in vielen europäischen Ländern bis ins 20. Jahrhundert galt. Das Mehrheitswahlrecht konnte die Liberalen begünstigen, wenn sie dadurch mit ihrer Mittelposition als Kompromisskandidaten dienten.

Die Einführung des allgemeinen und Verhältniswahlrechts verschlechterte in vielen Ländern die Lage für die dortigen liberalen Parteien. In Großbritannien, Deutschland und anderen Ländern verloren liberale Parteien in den 1920er Jahren viel an Boden. Zeitweilig waren es Parteizersplitterungen, die den Liberalen zu schaffen machten, vor allem den Linksliberalen. Insgesamt haben liberale Parteien in fast allen Demokratien eine parlamentarische Vertretung und zählen oft zu den klassischen Regierungsparteien.

Die Geschichte des deutschen Liberalismus wird im Archiv des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Gummersbach aufgearbeitet, in dem sich die Unterlagen der FDP befinden.

Gelb gilt gemeinhin als die politische Farbe des Liberalismus.[33][34]

Liberalismus und Frauenemanzipation

Aufgrund seines Eintretens für die Freiheitsrechte des Individuums bot sich der Liberalismus in der Geschichte vielfach als Bündnispartner der Frauenbewegung an. In Deutschland beispielsweise rechnete sich ein Großteil der Frauenbewegung zum Liberalismus.[35] Dazu hat auch die bahnbrechende Schrift von John Stuart Mill The Subjection of Women (1869) beigetragen, in der er für die Gleichstellung der Frauen plädiert.

Zwar hält der Liberalismus im Bereich des Personen- und Familienrechts an dem konservativen Familienbild fest, versteht den Begriff der Ehe aber in einem vertragsrechtlichen Zusammenhang und nicht mehr als überindividuelle Institution.[10]

Siehe auch

Literatur

Klassiker des Liberalismus

  • John Stuart Mill: Grundsätze der politischen Ökonomie. Hrsg.: Michael S. Aßländer, Hans G. Nutzinger. Band 1-3, 2016, ISBN 978-3-7316-1103-5.
  • Ludwig von Mises: Liberalismus, 1927; online Ausgabe, Sankt Augustin, Academia 1993, ISBN 3-88345-428-1 PDF; 950 kB
  • Milton Friedman: Kapitalismus und Freiheit. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23962-5.
  • Friedrich August von Hayek: The Road to Serfdom 1944, deutsch: Der Weg zur Knechtschaft. Olzog, München 2007, ISBN 978-3-7892-8227-0.

Vorläufer

Weitere Werke

  • Werner Becker: Die Freiheit, die wir meinen. Entscheidung für die liberale Demokratie. Piper, München 1982, ISBN 3-492-02761-X.
  • Frank Bösch, Thomas Hertfelder, Gabriele Metzler (Hrsg.): Grenzen des Neoliberalismus. Der Wandel des Liberalismus im späten 20. Jahrhundert (= Zeithistorische Impulse. 13). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2018, ISBN 978-3-515-12085-2.
  • Klaus von Beyme: Liberalismus. Theorien des Liberalismus und Radikalismus im Zeitalter der Ideologien 1789–1945. Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-658-03052-0.
  • Ralf Dahrendorf: Die Chancen der Krise. Über die Zukunft des Liberalismus. dva, Stuttgart 1983, ISBN 3-421-06148-3.
  • Anselm Doering-Manteuffel, Jörn Leonhard (Hrsg.): Liberalismus im 20. Jahrhundert (= Wissenschaftliche Reihe der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus. Bd. 12). Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-515-11072-3.
  • Wolfgang Fach: Die Regierung der Freiheit. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-518-12334-3.
  • Karl-Hermann Flach: Noch eine Chance für die Liberalen oder Die Zukunft der Freiheit. Fischer, Frankfurt am Main 1971, ISBN 3-10-021001-8.
  • Edmund Fawcett: Liberalism. The Life of an Idea, Princeton/Oxford, Princeton University Press 2014, ISBN 978-0-691-15689-7.
  • Lothar Gall (Hrsg.): Liberalismus. Athenäum, Königstein i. Ts 1985, ISBN 3-7610-7255-4.
  • Anthony de Jasay: Liberalismus neu gefaßt. Für eine entpolitisierte Gesellschaft. Propyläen, Berlin 1995, ISBN 3-549-05494-7.
  • Arnd Küppers: „Zur Freiheit hat uns Christus befreit.“ (Galater 5,1) Zum Verhältnis von Katholizismus und Politischem Liberalismus, hrsg. von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (Kirche und Gesellschaft Grüne Reihe Nr. 458). J. P. Bachem Medien, Köln 2019, ISBN 978-3-7616-3286-4.
  • Dieter Langewiesche: Liberalismus in Deutschland. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-518-11286-4.
  • Jörn Leonhard: Liberalismus; Zur historischen Semantik eines europäischen Deutungsmusters, Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-56533-8.
  • Domenico Losurdo: Freiheit als Privileg. Eine Gegengeschichte des Liberalismus, Papyrossa, Köln 2010, ISBN 978-3-89438-431-9 (Rezension)
  • Axel Montenbruck: Menschenwürde-Idee und Liberalismus – zwei westliche Glaubensrichtungen, 3. Auflage, 2016, ISBN 978-3-946234-56-2 (online auf der Webseite der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin.)
  • Ralph Raico: Die Partei der Freiheit – Studien zur Geschichte des deutschen Liberalismus, Lucius & Lucius, Stuttgart 1999, ISBN 3-8282-0042-7 (PDF; 7,9 MB).
  • Helena Rosenblatt: The Lost History of Liberalism: From Ancient Rome to the twenty-first Century. Princeton University, Princeton 2018, ISBN 978-0-691-17070-1.
  • Guido de Ruggiero: Geschichte des Liberalismus in Europa, Drei Masken Verlag, München 1930, Nachdr. Scientia, Aalen 1964.
  • Samuel Salzborn (Hrsg.): Der Staat des Liberalismus. Die liberale Staatstheorie von John Locke (= Staatsverständnisse. Bd. 31). Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-4500-8.
  • Gerhard Schwarz, Gerd Habermann, Claudia Aebersold Szalay (Hrsg.): Die Idee der Freiheit. Eine Bibliothek von 111 Werken der liberalen Geistesgeschichte, Frankfurter Allgemeine Buch, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-89981-136-4.
  • Rudolf Vierhaus: Liberalismus. In: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Bd. 3, Ernst Klett, Stuttgart 1982, ISBN 3-12-903870-1, S. 741–785.
  • Rudolf Walter: Wirtschaftlicher Liberalismus. In: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Bd. 3, Ernst Klett, Stuttgart 1982, ISBN 3-12-903870-1, S. 787–815.

Weblinks

Commons: Liberalismus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Liberalismus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Ralf Dahrendorf: Liberalism. In John Eatwell/Murray Milgate/Peter Newman (Hrsg.): The Invisible Hand. The New PalgraveMacmillan, London 1989, S. 183.
  2. Christoph Nonn: Bismarck: Ein Preuße und sein Jahrhundert. C.H.Beck, München 2015, S. 123 ff. (Kap.: Die englische Alternative)
  3. Axel Montenbruck: Menschenwürde-Idee und Liberalismus – zwei westliche Glaubensrichtungen. 3. Auflage, 2016, ISBN 978-3-946234-56-2, S. 181 ff. (online auf der Webseite der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin)
  4. Artikel „Liberalismus“, Willi Albers, Anton Zottmann (Hrsg.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), Vandenhoeck & Ruprecht, 1980, S. 33.
  5. Willi Albers: Art. „Liberalismus.“ In: Willi Albers, Anton Zottmann: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW), zugleich Neuauflage des Handwörterbuchs der Sozialwissenschaften, Bd. 5, Vandenhoeck & Ruprecht, 1980.
  6. Gerhard Göhler: Antworten auf die soziale Frage – eine Einführung. In: Bernd Heidenreich: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus, Liberalismus, Sozialismus. Akademie Verlag, 2002, S. 417, 424.
  7. Eucken, zitiert nach Goldschmidt: Eröffnung der Kontingenz gesellschaftlicher Ordnungen? Eucken und die Kirche als ordnende Potenz. In: Pies, Martin Leschke: Walter Euckens Ordnungspolitik. Mohr Siebeck, 2002, ISBN 3-16-147919-X, S. 166 f.
  8. Adamovich, Funk: Allgemeines Verwaltungsrecht. Springer, 1987, S. 7.
  9. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte: 1866–1918, Bd. 2: Machtstaat vor der Demokratie. C. H. Beck, 1993, S. 182 ff.
  10. 10.0 10.1 10.2 Helmut Coing: Europäisches Privatrecht 1800–1914. München 1989. ISBN 3-406-30688-8. § 10 I., S. 70.
  11. Rudolf Walther: Exkurs: Wirtschaftlicher Liberalismus (Artikel „Liberalismus“). In: Brunner, Conze, Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 3, Stuttgart 1982, Seite ?.
  12. Zu der politischen Philosophie des Libertarismus vgl. S. Freeman: Illiberal Libertarians: Why Libertarianism Is Not a Liberal View. In: Philosophy and Public Affairs. Bd. 30, Nr. 2, 2001, S. 105–151.
  13. Samuel Freeman: Capitalism in the Classical and High Liberal Traditions. Band 1. Oxford University Press, 19. Juli 2018, S. 20, doi:10.1093/oso/9780190699260.003.0002 (universitypressscholarship.com [abgerufen am 12. September 2021]).
  14. Michael Goldhammer: Geistiges Eigentum und Eigentumstheorie: Rekonstruktion der Begründung von Eigentum an immateriellen Gütern anhand der US-amerikanischen Eigentumstheorie. Mohr Siebeck, 2012, ISBN 3-16-150993-5.
  15. Vgl. den Artikel Libertarianism. In: Internet Encyclopedia of Philosophy.
  16. N. Wimmer, Th. Müller: Wirtschaftsrecht: International – Europäisch – National. Springer, 2007, S. 19.
  17. Bernd Ziegler: Geschichte des ökonomischen Denkens: Paradigmenwechsel in der Volkswirtschaftslehre. Ausgabe 2, Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2008, ISBN 3-486-58522-3, S. 128.
  18. Paul Anthony Samuelson, William D. Nordhaus: Volkswirtschaftslehre das internationale Standardwerk der Makro- und Mikroökonomie. MI Wirtschaftsbuch 2007, ISBN 3-636-03112-0, S. 72 f.
  19. Karl-Peter Sommermann: Staatsziele und Staatszielbestimmungen. Mohr Siebeck, 1997, S. 167.
  20. Frieder Neumann: Gerechtigkeit und Grundeinkommen: Eine gerechtigkeitstheoretische Analyse ausgewählter Grundeinkommensmodelle. LIT Verlag, Münster 2009, ISBN 3-643-10040-X, S. 43.
  21. Vgl. Wolfgang Ayaß: Max Hirsch. Sozialliberaler Gewerkschaftsführer und Pionier der Volkshochschulen, Berlin 2013.
  22. 22.0 22.1 Gerhard Göhler: Antworten auf die soziale Frage – eine Einführung. In: Bernd Heidenreich: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus, Liberalismus, Sozialismus. Akademie Verlag, 2002, S. 417, 424.
  23. John Maynard Keynes: Am I a Liberal? In: Essays in Persuasion. W. W. Norton & Company, 1991, S. 312 ff.
  24. John Maynard Keynes: The End of Laissez-Faire. Hogarth Press, 1926
  25. Andrea Schlenker-Fischer: Demokratische Gemeinschaft trotz ethnischer Differenz: Theorien, Institutionen und soziale Dynamiken, VS Verlag, 2009, S. 99.
  26. Walter Reese-Schäfer: Politische Theorie der Gegenwart in fünfzehn Modellen Oldenbourg Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3-486-57930-4, S. 7.
  27. Hans Joas, Wolfgang Knöbl: Sozialtheorie: Zwanzig einführende Vorlesungen, Suhrkamp Verlag, 2004, S. 670.
  28. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Suhrkamp Verlag, Berlin, S. 336.
  29. John Rawls: Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf. Hrsg.: Erin Kelly. 1. Auflage. Suhrkamp Verlag, Berlin 2006, S. 211–275.
  30. Paul Smith: Incentives and Justice: G. A. Cohen’s Egalitarian Critique of Rawls. In: Social Theory and Practice. Band 24, Nr. 2, 1998, S. 205–235.
  31. Nina Oelkers, Hans-Uwe Otto, Holger Ziegler: Handlungsbefähigung und Wohlergehen. In: Otto, Ziegler (Hrsg.): Capabilities - Handlungsbefähigung und Verwirklichungschancen in der Erziehungswissenschaft, VS Verlag, 2009, S. 98 f.
  32. Erich Zalten: Die Problemverschlingung von Liberalismus und Kommunitarismus. Bemerkungen zur politischen Theorie und Ethik. In: Kurt Seelmann: Kommunitarismus versus Liberalismus: Vorträge der Tagung der Schweizer Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie vom 23. und 24. Oktober 1998 in Basel. Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie – Beiheft Nr. 76, Franz Steiner Verlag 2000, S. 85, 86.
  33. Rohit Vishal Kumar, Radhika Joshi: Colour, Colour Everywhere: In Marketing Too. In: SCMS Journal of Indian Management. Band 3, Nr. 4, 2006, ISSN 0973-3167, S. 40–46 (ssrn.com [abgerufen am 20. Juni 2019]).
  34. Angelika Schaser: Helene Lange und Gertrud Bäumer. Eine politische Lebensgemeinschaft. Böhlau, Köln 2010, S. 35 u. 133–147 et passim.