Mairie (fem., deutsch Bürgermeisteramt, Bürgermeisterei) steht in Frankreich und in anderen frankophonen Gebieten einerseits für das Amt (Behörde) des Bürgermeisters (französisch maire), andererseits in Gemeinden ohne Stadtrecht und in den kommunalen Arrondissements größerer Städte für das Gebäude, in dem das Bürgermeisteramt und die Gemeindeverwaltung untergebracht sind[1] und der Gemeinderat tagt. Die offizielle Bezeichnung der mairies der kommunalen Arrondissements ist mairie d’arrondissement. Vielerorts beherbergt die mairie weitere kommunale Einrichtungen wie beispielsweise das Standesamt, das Katasteramt und dergleichen mehr. Diesem Gebäude entspricht in Städten mit Stadtrecht das Hôtel de ville (Rathaus), in kleineren Ortschaften Frankreichs und der frankophonen Schweiz, denen kein Bürgermeister vorsteht, das maison communale genannte Gemeindehaus. Im ländlichen Frankreich findet sich überaus häufig die Kombination von mairie und Schule und wird gemeinhin als Mairie-École bezeichnet.
Das Wort (von lateinisch maior, frz. [maire] Error: {{Lang}}: text has italic markup (help), dt. „Bürgermeister“)[2] ist seit dem 13. Jahrhundert belegt und kam im 14. Jahrhundert in der Abwandlung mairerie vor.[3]
Napoleonische Zeit
Als Mairie wurde auch die unterste französische Verwaltungseinheit auf dem Gebiet des linken Rheinufers während der Zugehörigkeit zum französischen Staatsgebiet (1798–1814) sowie im rechtsrheinischen Großherzogtum Berg und dem Königreich Westphalen (beide 1806–1813) bezeichnet. Die Gemeindestrukturen im Rheinland, insbesondere im linksrheinischen Teil, waren bis zur Kommunalreform in den 1970er Jahren häufig noch durch die damals geschaffenen Verwaltungseinheiten geprägt. Die Gebiets- und Verwaltungsstrukturen der Kurfürsten- und Herzogtümer etc. wurden von den Franzosen zerschlagen und völlig neu strukturiert. Die Gliederung in Mairie, Kanton, Arrondissement und Département entsprach etwa der heutigen französischen Verwaltungsstruktur (Collectivité territoriale).
Nach der Niederlage Napoleons wurden die „zurückeroberten“ Länder 1814 in Gouvernements eingeteilt und übergangsweise verwaltet, wobei die französischen Amtsbezeichnungen in deutsche Titel umgewandelt wurden. Aus der „Mairie“ wurde die Bürgermeisterei – die französische Munizipalverfassung aber blieb in vielen Teilen unangetastet weiter in Kraft, so z. B. in den preußischen Teilen (siehe Bürgermeisterei (Preußen)).[4] Auch nach dem Wiener Kongress wurde die Munizipalverfassung größtenteils beibehalten, wie z. B. in Westfalen bis zur Einführung der dortigen neuen Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841.[5]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Sachs-Villatte: Enzyklopädisches Französisch-Deutsches Wörterbuch, Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung, Berlin.
- ↑ Maire. auf Trésor de la Langue Française informatisé. In: Académie, 9ème édition. Outils et Ressources pour un Traitement Optimisé de la Langue, abgerufen am 26. Februar 2016 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
- ↑ Paul Robet: Petit Robert. Dictionnaire de la langue française. Ed. Dictionnaire Le Robert, Paris.
- ↑ Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte, Reihe A: Preußen, Bd. 7: Rheinland, bearbeitet von Rüdiger Schütz. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg 1978, ISBN 3-87969-122-3, S. 10–11.
- ↑ Veit Veltzke: Napoleon, Trikolore und Kaiseradler über Rhein und Weser. Böhlau Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-412-17606-8, S. 505 ff.