Materialeinzelkosten sind Teil der Herstellkosten; es sind Kosten, die in der Kostenrechnung einem Kostenträger direkt zugeordnet werden können. Die Materialeinzelkosten sind die Grundlage für die Umlage der Materialgemeinkosten.
Zur Erklärung zunächst ein Gegenbeispiel: Die Kosten für Marketing sind keine Materialeinzelkosten, weil man den Gesamtaufwand für Marketing schlecht den einzelnen Produkten zuordnen kann. Man kann also nicht genau sagen wie viel Aufwand getrieben wurde, um ein bestimmtes Produkt zu verkaufen.
Materialeinzelkosten sind beispielsweise die Kosten für einen Rohling, der dann später bearbeitet wird. Die Kosten für den Rohling sind dem späteren Produkt (bspw. einer Welle) ohne weiteres zuzuordnen.
Für die Bilanz besteht in Deutschland Aktivierungspflicht gemäß § 255 HGB.