Ministerialdirigent (MDg, MinDirig, Mdgt) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von Beamten in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden sowie in den Ländern.
Innerhalb der Ministerialhierarchie des Bundes ist der Ministerialdirigent das dritthöchste statusrechtliche Amt und das höchste, das nicht zugleich mit der Eigenschaft eines politischen Beamten verbunden ist. Die Amtsinhaber leiten größere Organisationseinheiten (Abteilungen oder Unterabteilungen) und sind Vorgesetzte von Ministerialräten. Ihre Vorgesetzten sind in der Regel Ministerialdirektoren.
Ministerialdirigenten im Bundesdienst sind in der Regel in der Besoldungsgruppe B 6 der Bundesbesoldungsordnung B des Bundesbesoldungsgesetzes eingruppiert. Nur Ministerialdirigenten im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision sind in der Besoldungsgruppe B 7 eingruppiert.[1][2]
Außerhalb der Ministerialverwaltung führen Bundesbeamte die Amtsbezeichnung Ministerialdirigent, z. B. in der Verwaltung des Deutschen Bundestages und im Sekretariat des Bundesrates.
Einzelnachweise
- ↑ Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz legt die Einstufungen fest.
- ↑ Jörg Bogumil, Werner Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland: Einführung in die Verwaltungswissenschaft. Springer-Verlag, 2015, ISBN 3-322-95687-3, S. 88.