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Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten

From Wickepedia
Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten
Siegel des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten
Staatliche Ebene Nation
Stellung Oberstes rechtsprechendes Staatsorgan
Gründung 1789 (Verfassung)
2. Februar 1790 (Inkrafttreten)[1]
Hauptsitz Supreme Court Building, Washington, D.C.
Vorsitz John Roberts (Chief Justice of the United States)[2]
Website www.supremecourt.gov
File:Supreme Court of the United States - Philosophical Swag.jpg
Supreme Court Building in Washington, D.C., 1935 unter dem Architekten Cass Gilbert errichtet

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (englisch Supreme Court of the United States [sʊˈpɹiːm kɔɹt], abgekürzt als USSC oder SCOTUS) ist das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Vereinigten Staaten. Neben diesem obersten Bundesgericht existieren auf Ebene der Bundesstaaten Oberste Gerichtshöfe der Bundesstaaten (englisch State Supreme Courts), die teils auch abweichende Bezeichnungen tragen können.

Der USSC ist das einzige amerikanische Gericht, das explizit in der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehen ist. Zusätzlich richtete der Kongress 13 Bundesberufungsgerichte (Federal Courts of Appeals) und – eine Stufe darunter – 94[3] Bundesbezirksgerichte (Federal District Courts) ein. Der Supreme Court tagt in Washington, D.C., die anderen Bundesgerichte sind landesweit verteilt.

Bundesgerichte befassen sich mit Fällen, die die Verfassung, Bundesrecht, Bundesverträge und Seerecht betreffen oder bei denen ausländische Bürger oder Regierungen oder die amerikanische Bundesregierung selbst Partei sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden nur Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren Gerichte vom Supreme Court behandelt, wobei das amerikanische Rechtssystem keine strikte Abgrenzung zwischen Berufung und Revision kennt. Bei den meisten dieser Fälle geht es um die Verfassungsmäßigkeit von Handlungen der Exekutive und von Gesetzen, die vom Kongress oder von den Bundesstaaten verabschiedet wurden.

Der Supreme Court besteht aus neun Richtern, die auf Vorschlag des Präsidenten vom Senat berufen werden und ihr Amt auf Lebenszeit ausüben. Zuletzt wurde am 26. Oktober 2020 die von Donald Trump vorgeschlagene Amy Coney Barrett als Nachfolgerin der am 18. September 2020 verstorbenen langjährigen Richterin Ruth Bader Ginsburg ernannt.

Geschichte

Der Supreme Court ist das einzige amerikanische Gericht, das explizit in der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehen ist. Nach dem Judiciary Act of 1789 (Justizgesetz von 1789) sollte der Gerichtshof aus sechs Mitgliedern bestehen, nämlich einem Vorsitzenden Richter und fünf Beisitzenden Richtern. Obwohl die Zahl der Richter während des größten Teils seiner Geschichte neun betrug, wird diese Zahl vom Kongress und nicht von der Verfassung festgelegt, und kann daher jederzeit geändert werden. Das Gericht trat am 2. Februar 1790 zum ersten Mal zusammen.

Zuständigkeit

Der Supreme Court hat die – weitgehend nach freiem Ermessen – endgültige Berufungsgerichtsbarkeit für alle Bundes- und Bundesstaatsgerichtsfälle, die einen Punkt des Bundesrechts betreffen, und die erstinstanzliche Zuständigkeit für eine begrenzte Art von Fällen, insbesondere „in allen Fällen, die Botschafter, Gesandte und Konsuln betreffen, und in solchen, in denen ein Einzelstaat Partei ist“. Der Gerichtshof hat die Befugnis zur gerichtlichen Überprüfung und die Möglichkeit, ein Gesetz wegen Verstoßes gegen eine Bestimmung der Verfassung für ungültig zu erklären. Er kann auch Executive Orders des Präsidenten wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder ein Bundesgesetz umwerfen. Er darf jedoch nur in einem Rechtsbereich, für den er zuständig ist, tätig werden.

Entscheidungen des Supreme Court können durch Verfassungsänderungen und teilweise auch durch Gesetzgebung explizit aufgehoben werden. Zudem kann der Kongress Gesetze verabschieden, die die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs und anderer Bundesgerichte in Bezug auf bestimmte Themen und Fälle einschränkt. Dies entspricht Artikel 3 Abschnitt 2 der Verfassung, in dem die Berufungsgerichtsbarkeit „mit solchen Ausnahmen und unter solchen Bestimmungen wie der Kongress sie machen soll“ beschränkt werden kann. Der Supreme Court genehmigte eine solche Maßnahme des Kongresses in der Reconstruction Entscheidung ex parte McCardle (1869),[4] lehnte jedoch im Fall United States v. Klein (1871)[5] die Befugnis des Kongresses ab zu bestimmen, wie bestimmte Fälle entschieden werden müssen.

Verfahrensablauf

File:CourtEqualJustice.JPG
Das Portal des Gerichts mit der Inschrift EQUAL JUSTICE UNDER LAW
File:Attorney Bob Hilliard outside the Supreme Court - Image 2.jpg
Pressekonferenz eines Klägeranwalts vor dem Gerichtsgebäude

Der Verfahrensablauf vor dem Obersten Gerichtshof ist immer der gleiche. Berufungsanträge werden von Anwälten eingereicht, die eine spezielle Zulassung besitzen müssen, die aber nur daraus besteht das Recht zu haben im eigenen Bundesstaat zumindest drei Jahre vor dem staatlichen Obersten Gerichtshof aufzutreten. Diese Anwälte werden oft von erfahrenen Spezialisten, die das Temperament und die Rechtsphilosophie der einzelnen Richter sehr gut kennen, bei der mündlichen Verhandlung vertreten, da sie Fragen besser parieren können.

Am Prozess unbeteiligte Personen oder Gemeinschaften, die am Ausgang Interesse haben, können unaufgefordert sogenannte amici briefs eingeben, wobei sich amici von amicus curiae (lat. Freund des Gerichts, engl. Friend of the Court) ableitet, und diese Anträge ihre eigene Stellungnahme und die Unterstützung einer der Streitparteien vertreten. Anwälte, die amici einreichen, dürfen jedoch sonst nicht weiter am Prozess teilnehmen und werden nicht während der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht gehört.[6][7][8]

Alle Anträge werden dann von den Richtern geprüft, und anschließend entscheiden sie in einem freien Annahmeverfahren, ob sie den Fall vor Gericht anhören. Wichtig ist dabei allein die richtungweisende Bedeutung der Sache oder ob sie eine ungeklärte Rechtsfrage aufwirft, auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung der Vorinstanz im Einzelfall kommt es hingegen nicht an. Entscheiden die Richter, den Fall nicht anzuhören, ist das Verfahren beendet. Die meisten der Anträge scheitern bereits hier. Für die zugelassenen Anträge werden mündliche Verhandlungen anberaumt.

Die mündliche Verhandlung verläuft nach strengen Regeln. Die Richter betreten den Raum in einer zeremoniellen Art und Weise. Wenn die Verhandlung beginnt, klopft der Gerichtsdiener (Marshall) zweimal mit seinem Hammer auf den Tisch und verkündet:

“The Honorable, the Chief Justice and the Associate Justices of the Supreme Court of the United States. Oyez, Oyez, Oyez, all persons having business before the Honorable, the Supreme Court are admonished to draw near and give their attention, for the Court is now sitting. God save the United States and this Honorable Court.”

„Die Ehrenwerten, der Vorsitzende Richter und die Beisitzenden Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret [französisch]: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten, dem Obersten Gerichtshof eine Sache zu verhandeln haben, sind aufgefordert vorzutreten und ihre Aufmerksamkeit dem Gerichtshof zuzuwenden, denn seine Sitzung ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.“

Der Chief Justice eröffnet daraufhin die Sitzung und ruft den ersten Fall auf. Nun treten die Anwälte in Aktion. Jeder Anwalt bekommt 30 Minuten Zeit, um am Rednerpult seine Argumente vorzubringen und sie gegen die Fragen der Richter zu verteidigen (so genannte oral arguments).

Dabei bilden Fragen der Richter den Schwerpunkt. Die Anwälte bekommen keine Gelegenheit zu einem umfassenden Plädoyer, sondern werden ständig mit Fragen unterbrochen.

Zeugen werden nicht gehört. Der Chief Justice beendet die Sitzung mit den Worten The Case is submitted („Der Fall wird zur Entscheidung angenommen“).

Danach ziehen sich die Richter zurück und bereden den Fall. Es finden einige Probeabstimmungen statt, und am Ende steht die richtige Abstimmung. Ist der Chief Justice in der Mehrheit, so fällt ihm die Aufgabe zu, die Auffassung des Gerichtes zu verfassen, er kann diese Aufgabe jedoch einem der anderen Richter übergeben. Ist er in der Minderheit, so hat er die Pflicht, die Meinung der Minderheit darzustellen, und die Auffassung der Mehrheit wird von dem dienstältesten Richter der Mehrheit selbst geschrieben oder auch delegiert.

Nachdem der Beschluss sowie eventuelle abweichende Meinungen (dissenting votes) niedergeschrieben sind, werden diese entweder in einer öffentlichen Sitzung verlesen oder nur schriftlich abgesetzt. Obwohl das Kollegium des Supreme Courts mehrere Beratungs- und Abstimmungsgänge kennt und die Position beider Fraktionen regelmäßig dargestellt wird, sind die Richter mit Sondervoten nicht gerade sparsam. Diese von Individualität geprägte Rechtskultur unterscheidet sich etwa von der des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das konsensualer agiert; dort werden nur viel seltener Sondervoten bei gravierenden Differenzen oder einem dogmatisch anspruchsvollen Meinungsstreit veröffentlicht.

Besetzung

File:Supreme Court of the United States - Roberts Court 2020.jpg
Besetzung im Oktober 2020: (oben von links) Brett Kavanaugh, Elena Kagan, Neil Gorsuch, Amy Coney Barrett; (unten von links) Samuel Alito, Clarence Thomas, John Roberts, Stephen Breyer, Sonia Sotomayor

Der Präsident der Vereinigten Staaten nominiert Richterkandidaten – im Regelfall bewährte Bundesrichter –, die dann nach Befragung im Justizausschuss des Senats und Zustimmung durch den Senat in ihr Amt berufen werden. Das Gericht setzt sich aus acht beigeordneten Richtern (Associate Justices) und einem Vorsitzenden (Chief Justice) zusammen. In der Verfassung heißt es, die Richter sollen during good behavior im Amt bleiben. Faktisch bewirkt dies eine Ernennung auf Lebenszeit, es gibt keine Altersgrenze. Rücktritte wegen schlechter Gesundheit kommen jedoch regelmäßig vor. Wie alle anderen Richter und sonstigen Inhaber hoher Bundesämter auch können sie nach Amtsanklage (Impeachment) des Repräsentantenhauses durch Beschluss des Senats abgesetzt werden.

Eine Einsetzung direkt durch den Präsidenten ohne Zustimmung des Senats ist nur während einer sitzungsfreien Zeit des Senats möglich (sogenanntes Recess Appointment) und kommt in jüngster Zeit eher selten vor, da dadurch eben keine Ernennung auf Lebenszeit garantiert wird. Bemerkenswert ist, dass durch Präsident Dwight D. Eisenhower gleich drei Mitglieder des Obersten Gerichtshofs im Wege eines Recess Appointment eingesetzt wurden, nämlich William Joseph Brennan, Potter Stewart und sogar Chief Justice Earl Warren.

Besonders durch die Benennung relativ junger Richterkandidaten kann ein Präsident die politische Richtung der USA weit über seine eigene Amtszeit hinaus beeinflussen. Daher sind diese Berufungen in den letzten Jahrzehnten oft politisch heftig umstritten.[9][10]

Demografische Zusammensetzung

File:O'Connor, Sotomayor, Ginsburg, and Kagan.jpg
Die ersten vier Frauen, die Mitglied im Gerichtshof waren beziehungsweise sind: (von links) Sandra O'Connor (i. R.), Sonia Sotomayor, Ruth Ginsburg, Elena Kagan. 1. Oktober 2010

Der ethnisch-religiösen Zusammensetzung der frühen USA entsprechend, waren die Mitglieder des Gerichtshof bis weit ins 20. Jahrhundert überwiegend Protestanten verschiedener Kirchen. Der erste Katholik war Roger B. Taney 1836, der erste Jude Louis Brandeis 1916. Derzeit ist dagegen kein einziger Richter Protestant, obwohl rund 40 Prozent[11] der amerikanischen Bevölkerung dem protestantischen Glauben zugeschrieben werden. Von den derzeitigen obersten Richtern gehören formell sieben der römisch-katholischen Kirche und zwei dem Judentum an. Neil Gorsuch, der als Katholik erzogen wurde, besucht allerdings auch episkopalkirchliche Gottesdienste.[12]

Derzeit gibt es mit Clarence Thomas einen Afroamerikaner, der erste war Thurgood Marshall 1967. Samuel Alito ist Italoamerikaner, der erste war Antonin Scalia 1986. Das erste Mitglied des Höchstgerichtes mit hispanoamerikanischem Hintergrund ist seit 2009 Sonia Sotomayor.

Derzeit sind drei von neun Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs weiblich, das entspricht auch der historischen Höchstanzahl. Die erste Frau am obersten Gericht war Sandra Day O’Connor 1981.

Einstellungen der Richter

Die Richter werden in juristischen und politischen Kreisen informell als konservativ, gemäßigt oder liberal kategorisiert. Solche Neigungen beziehen sich im Allgemeinen eher auf rechtliche als auf politische oder gesetzgeberische Ansichten.

Tom Goldstein, der an der Harvard Law School über Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof lehrt, argumentierte in einem Artikel aus dem Jahr 2010, dass die weit verbreitete Ansicht, dass der Oberste Gerichtshof entlang ideologischer Linien scharf gespalten sei und jede Seite auf Schritt und Tritt eine Agenda forciere „in einem erheblichen Teil eine Karikatur ist, die bestimmten Vorurteilen entspricht.“

Im Gerichtsjahr, das im Oktober 2010 begann, entschied der Gerichtshof 80 Fälle, in denen die Meinungen der Richter veröffentlicht wurden. Richterin Kagan hat aufgrund ihrer früheren Rolle als Solicitor General of the United States (Generalstaatsanwältin der Vereinigten Staaten) an 26 Fällen nicht teilgenommen, da sie sich als befangen ansah – hier ist zu erwähnen, dass dieses Ermessen von Richtern selbst und ohne Bestimmungen entschieden wird. Von diesen 80 Fällen wurden 38 (ca. 48 %, der höchste Prozentsatz seit dem Gerichtsjahr beginnend Oktober 2005) einstimmig (9–0 oder 8–0, wenn ein Richter nicht teilnahm) und 16 Entscheidungen mit 5–4 Stimmen (ca. 20 %, verglichen mit 18 % im Gerichtsjahr Oktober 2009 und 29 % im Gerichtsjahr Oktober 2008). In vierzehn der sechzehn 5-4 Entscheidungen spaltete sich das Gericht jedoch entlang der traditionellen ideologischen Linien, mit Ginsburg, Breyer, Sotomayor und Kagan auf der liberalen Seite,  Roberts, Scalia, Thomas und Alito auf der konservativen, und Kennedy als swing vote. Der konservative Block, dem sich Kennedy anschloss, bildete die Mehrheit in 63 % der 5–4 Entscheidungen, die höchste Kohäsionsrate dieses Blocks im Roberts Court.

Im Gerichtsjahr, das Oktober 2018 begann und in dem Anthony Kennedy durch Brett Kavanaugh ersetzt wurde, war die Einstimmigkeit geringer: Nur 28 von 71 entschiedenen Fällen wurden von einem einstimmigen Gericht entschieden, also etwa 39 % der Fälle. In nur 19 Fällen waren sich die Richter völlig einig, in den andern neun Fällen wurden zustimmende Mindermeinungen geschrieben. Chief Justice Roberts war erneut der Richter mit den meisten Mehrheitsentscheidungen (61 von 72 Fällen, also etwa 85 %). Obwohl Kavanaugh einen höheren Prozentsatz der Mehrheit hatte, nahm er nicht in allen Fällen teil, sondern stimmte 58 von 64 Mal in der Mehrheit, also etwa 91 % der Fälle in denen er teilnahm. Von den Richtern, die an allen 72 Fällen teilnahmen, belegten Kagan und Alito den zweiten Platz, mit 59 von 72 Stimmen (etwa 82 %) in der Mehrheit. Betrachtet man nur Fälle, die nicht einstimmig entschieden wurden, waren Roberts und Kavanaugh am häufigsten in der Mehrheit (33 Fälle, womit sich Roberts in 75 % der Fälle in der Mehrheit fand, und Kavanaugh in 85 % der Fälle, an denen er beteiligt war). Von 20 Fällen, die mit 5 zu 4 Stimmen entschieden wurden, stellten in acht die konservativen Richter die Mehrheit (Roberts, Thomas, Alito, Gorsuch und Kavanaugh), und in auch acht wurden die liberalen Richter (Ginsburg, Breyer, Sotomayor und Kagan) von einem konservativen Richter unterstützt: von Gorsuch mit viermal am häufigsten, und die anderen konservativen Richter schlossen sich den Liberalen jeweils einmal an. Die restlichen vier Fälle wurden von verschiedenen Koalitionen entschieden. Die höchste Übereinstimmung zwischen den Richtern war zwischen Roberts und Kavanaugh, die zumindest in 94 % der Fälle dem Urteil zustimmten; die zweithöchste Übereinstimmung war zwischen Ginsburg und Sotomayor, die in 93 % der Fälle übereinstimmten; dann Ginsburg und Kagan mit 82 % der Fälle, dicht gefolgt von Roberts und Alito, Ginsburg und Sotomayor sowie Breyer und Kagan mit jewels 81 % der Fälle. Die größte Meinungsverschiedenheit war zwischen Thomas und sowohl Ginsburg als auch Sotomayor; Thomas schloss sich in 50 % der Fälle der Gegenmeinung an.

Derzeitige Mitglieder

Justice
Geburtsdatum
Ernannt von Präsident Alter
Ernannt
Alter
Jetzt
Amtsantritt /
Bisherige Amtszeitdauer
File:File-Official roberts CJ cropped.jpg John Roberts (Chief Justice)
27. Januar 1955
George W. Bush (R) 50 69 29. Sep. 2005
19 Jahre und 83 Tage
File:Clarence Thomas, official SCOTUS portrait, crop.jpg Clarence Thomas
23. Juni 1948
George H. W. Bush (R) 43 76 23. Okt. 1991
33 Jahre und 59 Tage
File:Stephen Breyer official SCOTUS portrait crop.jpg Stephen Breyer
15. August 1938
Bill Clinton (D) 55 86 3. Aug. 1994
30 Jahre und 140 Tage
File:Samuel Alito official photo (cropped).jpg Samuel Alito
1. April 1950
George W. Bush (R) 55 74 31. Jan. 2006
18 Jahre und 325 Tage
File:Sonia Sotomayor in SCOTUS robe crop.jpg Sonia Sotomayor
25. Juni 1954
Barack Obama (D) 55 70 8. Aug. 2009
15 Jahre und 104 Tage
File:Elena Kagan-1-1.jpg Elena Kagan
28. April 1960
Barack Obama (D) 50 64 7. Aug. 2010
14 Jahre und 136 Tage
File:Associate Justice Neil Gorsuch Official Portrait (cropped 2).jpg Neil Gorsuch
29. August 1967
Donald Trump (R) 49 57 10. Apr. 2017
7 Jahre und 255 Tage
File:Associate Justice Brett Kavanaugh Official Portrait.jpg Brett Kavanaugh
12. Februar 1965
Donald Trump (R) 53 59 6. Okt. 2018
6 Jahre und 76 Tage
Offizielles Porträt U.S. Court of Appeals for the Seventh Circuit, 2018 Amy Coney Barrett
28. Januar 1972
Donald Trump (R) 48 52 27. Okt. 2020
4 Jahre und 55 Tage

Bedeutende Entscheidungen

Die folgende Tabelle listet einige bedeutende Fälle auf. Neben der Fallbezeichnung wird die Fundstelle in der amtlichen Entscheidungssammlung, den United States Reports, angegeben.

Jahr Fall Zusammenfassung
1793 Chisholm v. Georgia, 2 U.S. 419 (1793)

Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Gliedstaat der Vereinigten Staaten und einem Bürger eines anderen Gliedstaates unterliegen der Bundesgerichtsbarkeit (obsolet durch den 11. Zusatzartikel).

1803 Marbury v. Madison, 5 U.S. 137 (1803)

Der Supreme Court erklärt das Recht der Gerichte (nicht nur des Supreme Court), Gesetze des Kongresses für verfassungswidrig zu erklären. Solche Gesetze müssten nicht aufgehoben werden, sie seien vielmehr nichtig (a legislative act contrary to the Constitution is not law). Allgemein als die wichtigste Einzelentscheidung im amerikanischen Verfassungsrecht anerkannt.

1810 Fletcher v. Peck, 10 U.S. 87 (1810)

Der Supreme Court stellt fest, dass auch Gesetze der einzelnen Bundesstaaten nicht von der Verfassung abweichen dürfen und notfalls vom Gericht annulliert werden.

1819 McCulloch v. Maryland, 17 U.S. 316 (1819)

Leitentscheidung zum Kompetenzverhältnis zwischen Gesamtstaat USA und seinen Gliedstaaten.

1823 Johnson v. M’Intosh, 21 U.S. 543 (1823)

Amerikanische Ureinwohner können kein Land an Privatpersonen verkaufen. Nur der Verkauf an die Bundesregierung schafft einen gültigen Rechtstitel.

1832 Worcester v. Georgia, 31 U.S. 515 (1832)

Die Bundesregierung allein ist für die Beziehungen zu den amerikanischen Ureinwohnern zuständig. Bundesstaaten dürfen in deren Angelegenheiten nicht eingreifen.

1833 Barron v. Baltimore, 32 U.S. 243 (1833)

Die Grundrechte der Bill of Rights, hier der 5. Verfassungszusatz, sind nicht bindend für die einzelnen Bundesstaaten. Dies wurde beginnend in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts in Entscheidungen wie „Meyer v. Nebraska“ (1923) und „Gitlow v. New York“ (1925) mit Hilfe des 14. Verfassungszusatzes revidiert, obwohl er prinzipiell dem 5. Verfassungszusatz gleich ist. Damit wurde die ältere Rechtsprechung zwar nicht aufgehoben, sondern umgangen.

1857 Dred Scott v. Sandford, 60 U.S. 393 (1857)

Schwarze können niemals Bürger der Vereinigten Staaten werden, da sie minderwertig sind und keinerlei Rechte in der Verfassung haben. Dieses wohl berüchtigtste Urteil in der Gerichtsgeschichte[13] wird oft als eine der Ursachen des Amerikanischen Bürgerkriegs angesehen. Durch Verfassungszusätze wurde es revidiert.

1869 Texas v. White, 74 U.S. 700 (1869)

Bundesstaaten ist es nicht erlaubt, sich von den Vereinigten Staaten loszulösen.

1880 Strauder v. West Virginia, 100 U.S. 303 (1880)

Schwarze generell von Geschworenengerichten auszuschließen ist verfassungswidrig, weil es gegen den 14. Verfassungszusatz verstößt.

1890 Late Corp. of the Church of Jesus Christ of Latter-Day Saints v. United States, 136 U.S. 67 (1890)

Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage („Mormonen“) soll aufgelöst werden, wenn sie an der Polygamie festhält.

1896 Plessy v. Ferguson, 163 U.S. 537 (1896)

Rassentrennung durch die Staaten ist erlaubt, solange die Einrichtungen für Schwarze und Weiße vergleichbar sind. 1954 aufgehoben. In der US-amerikanischen Geschichtsschreibung werden „Dred Scott v. Sandford“ und „Plessy“ allgemein als die schlechtesten Urteile des Obersten Gerichtshofs angesehen.[13]

1898 United States v. Wong Kim Ark, 169 U.S. 649 (1898)

Kinder, die in den US geboren wurden, sind laut 14. Zusatzartikel automatisch Staatsbürger, auch wenn die Eltern die Staatsbürgerschaft nicht annehmen dürfen, wie hier wegen des Chinese Exclusion Act (1882) (Gesetz zum Ausschluss der Chinesen). DAS grundlegende Urteil über die Staatsbürgerschaft für die Kinder von Ausländern, inklusive illegalen Immigranten.

1914 Weeks v. United States, 232 U.S. 383 (1914)

Ausschluss- oder Sperrgrundsatz: Gewinnt die Anklagebehörde rechtswidrig Beweise gegen einen Verdächtigen, so dürfen diese nicht in einem Prozess gegen ihn verwendet werden (exclusionary rule). 1939 in Nardone v. United States erweitert.

1919 Schenck v. United States, 249 U.S. 47 (1919)

Der 1. Verfassungszusatz erlaubt keine Rede die eine „offensichtliche und akute Gefahr“ (clear and present danger) darstellt. Berühmt wegen Justice Oliver Wendell Holmes, Jr.'s prägnantem aber täuschendem Gleichnis in der von ihm geschriebenen einstimmigen Entscheidung, dass diese Rede wie „in einem Theater fälschlicherweise Feuer zu schreien und Panik auszulösen“ sei (falsely shouting fire in a theater and causing a panic).

Überraschenderweise schrieb Holmes selber nur wenige Monate später in seiner Minderheitsmeinung in „Abrams v. United States250 U.S. 616 (1919) eine bahnbrechende Meinung die seiner Entscheidung in „Schenck“ vollkommen widersprach, und die die Redefreiheit im 1. Verfassungszusatz grundlegend definierte wie sie heute allgemein verstanden wird. „Schenck“ wurde aber erst 1969 in „Brandenburg v. Ohio395 U.S. 444 (1969) vom Gericht umgestoßen.

1923 Meyer v. Nebraska, 262 U.S. 390 (1923)

Das Verbot des Unterrichts in einer modernen nicht-englischen Sprache (hier: Deutsch) verstößt gegen das Rechtsstaat des 14. Verfassungszusatzes. Hier wird auf was man auf deutsch die „Freiheit der Entfaltung“ nennen würde hingewiesen. Heute würde sich das Gericht vermutlich auf den 1. Verfassungszusatz berufen, der das Recht des Lehrers zur freien Meinungsäußerung schützt, da die Rechtsprechung im Verlauf des 20. Jahrhunderts den 1. Verfassungszusatz immer weiter auslegte.

1939 Nardone v. United States, 308 U.S. 338 (1939)

Früchte des vergifteten Baumes: Gewinnt die Anklagebehörde rechtswidrig Beweise gegen einen Verdächtigen, so dürfen diese nicht in einem Prozess gegen ihn verwendet werden (exclusionary rule). Gelangt sie durch sie zu weiteren Beweisen, so dürfen auch diese grundsätzlich nicht verwendet werden (fruit of the poisonous tree). Sie können indes zugelassen werden, wenn die Anklage beweist, dass sie einen anderweitigen legalen Ursprung haben können (clean path). Ausweitung und Spezifizierung von „Weeks v. United States“.

1942 Wickard v. Filburn, 317 U.S. 111 (1942)

Die Bundesregierung kann Anbau und Herstellung von Gütern auch dann regulieren, wenn dies ausschließlich für den Eigenbedarf erfolgt. Bedeutende Ausdehnung der Regulationsbefugnisse der Bundesregierung unter der Commerce Clause der Verfassung.

1944 Korematsu v. United States, 323 U.S. 214 (1944)

Die erzwungene Internierung japanischstämmiger Amerikaner durch Präsident Roosevelts Executive Order 9066 ist verfassungsrechtlich zulässig. Wird in der US-Geschichtsschreibung zusammen mit „Dred Scott“ und „Plessy“ allgemein als eines der schlechtesten Urteile des Obersten Gerichtshofs angesehen.[13] 2018 in „Trump v. Hawaii17-965, 585 U.S. ___ (2018) als „moralisch abstoßend“ bezeichnet.

1948 Shelley v. Kraemer, 334 U.S. 1 (1948)

Verbote in Grundstücks- oder Hauskaufverträgen, dass schwarze Menschen diese nicht kaufen oder mieten dürfen, sind nicht mit dem Gleichheitsgebot des 14. Zusatzartikels vereinbar, und daher nicht justizierbar.

1954 Brown v. Board of Education, 347 U.S. 483 (1954)

Die Rassentrennung an öffentlichen Schulen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des 14. Zusatzartikel der Verfassung nicht vereinbar und damit verfassungswidrig. „Plessy v. Ferguson“ ist nicht mehr anwendbar.

1963 Gideon v. Wainwright, 372 U.S. 335 (1963)

Das Recht auf einen Verteidiger ist absolut und hängt auch nicht vom Vermögen des Angeklagten ab. Alle Regierungen müssen Anwälte für solche Fälle bereitstellen, in denen der Angeklagte keinen bezahlen kann.

1965 Griswold v. Connecticut, 381 U.S. 479 (1965)

Bundesstaaten können Mittel zur Schwangerschaftsverhütung nicht verbieten, da dies gegen das in der Verfassung inhärente Recht auf Privatsphäre verstößt.

1966 Miranda v. Arizona, 384 U.S. 436 (1966)

Verdächtige, die von der Polizei vernommen werden, müssen vorher über ihr Recht zu schweigen und ihr Recht auf einen Anwalt informiert werden.

1967 Loving v. Virginia, 388 U.S. 1 (1967)

Das Verbot von Ehen zwischen Schwarzen und Weißen ist verfassungswidrig.

1969 Brandenburg v. Ohio, 395 U.S. 444 (1969)

Der 1. Verfassungszusatz erlaubt aufwieglerische Rede solange sie keine gesetzlosen Handlungen (sprich Gewalt) anstachelt. „Schenck v. United States“ ist damit aufgehoben.

1971 New York Times Co. v. United States, 403 U.S. 713 (1971)

Die Unterdrückung von Information vor Veröffentlichung (prior restraint) ist nach dem 1. Verfassungszusatz verfassungswidrig. Dieses Urteil, das der New York Times und der The Washington Post die Veröffentlichung der Pentagon-Papiere erlaubte, gilt zusammen mit „New York Times Co. v. Sullivan“ 376 U.S. 254 (1964) als eines der wichtigsten Urteile im Rahmen der Pressefreiheit.

1972 Furman v. Georgia, 408 U.S. 238 (1972)

Die Anwendung der Todesstrafe ist in der Praxis willkürlich und diskriminierend und verstößt daher gegen den 8. Verfassungszusatz. Diese Entscheidung führte zu einem landesweiten de facto-Moratorium sowie zur Umwandlung von 629 Todesurteilen in lebenslange Haft. Das Moratorium endete 1976 mit „Gregg v. Georgia“.

1973 Roe v. Wade, 410 U.S. 113 (1973)

Schwangerschaftsabbruch ist ein Grundrecht als Folge des in der Verfassung implizierten Rechts auf Privatsphäre. 1992 von „Planned Parenthood v. Casey“ als relevanter Präzedenzfall abgelöst.

1974 United States v. Nixon, 418 U.S. 683 (1974)

Grenzen der Befugnisse des Präsidenten der Vereinigten Staaten im Verhältnis zu den anderen Gewalten

1976 Gregg v. Georgia, 428 U.S. 153 (1976)

Die Todesstrafe ist nicht per se eine „grausame und ungewöhnliche Strafe“ und daher legal.

1984 Chevron U.S.A. v. Natural Resources Defense Council, 467 U.S. 837 (1984)

Die wohl wichtigste Entscheidung im Bereich des Verwaltungsrechts, in der die Auslegungsbefugnis der Verwaltung und die gerichtliche Überprüfbarkeit festgelegt wurden.

1986 Bowers v. Hardwick, 478 U.S. 186 (1986)

Gesetze gegen Homosexualität verletzen nicht das in der Verfassung inhärente Recht auf Privatsphäre, da sonst „Jahrtausende moralischer Lehre beiseite geworfen würden“ (Chief Justice Warren E. Burger). Gesetze gegen Homosexualität wurden in der Folge von mehreren Staaten abgeschafft oder wie 1998 vom Supreme Court of Georgia von Gerichten aufgehoben, und 2003 in „Lawrence v. Texas“ in den gesamten US umgestoßen.

1992 Planned Parenthood v. Casey, 505 U.S. 833 (1992)

Für die Beurteilung der Zulässigkeit von Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch gilt der undue burden-Standard. Zusätzlich wird die Trimesterregel aus „Roe v. Wade“ durch die extrauterine Lebensfähigkeit des Fetus ersetzt.

2000 Bush v. Gore, 531 U.S. 98 (2000)

Die damals laufenden Nachzählungen der Präsidentschaftswahl 2000 im Bundesstaat Florida sind verfassungswidrig. Der Entscheid bestätigte damit das vorläufige Wahlergebnis, wonach George W. Bush dank der Elektorenstimmen Floridas zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt wurde. Das Urteil stieß auf verbreitete Kritik, unter anderem wegen der Mehrheitsverhältnisse: die konservativen Richter stimmten für, die liberalen gegen das Urteil.

2002 Atkins v. Virginia, 536 U.S. 304 (2002)

Die Hinrichtung von geistig behinderten Menschen ist verfassungswidrig.

2003 Lawrence v. Texas, 539 U.S. 558 (2003)

Die Kriminalisierung von homosexuellem Sex (und implizit von anderem, in gegenseitigem Einverständnis geschehendem Sexualverhalten unter Erwachsenen) ist verfassungswidrig, da entsprechende Gesetze gegen das in der Verfassung inhärente Recht auf eine Privatsphäre verstoßen. Bowers v. Hardwick wurde damit umgestoßen.

2004 Rasul v. Bush, 542 U.S. 466 (2004)

Die auf dem Stützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba inhaftierten mutmaßlichen Terroristen haben das Recht, vor amerikanischen Gerichten gegen ihre Inhaftierung vorzugehen.

2005 Roper v. Simmons, 543 U.S. 551 (2005)

Die Anwendung der Todesstrafe für zum Tatzeitpunkt minderjährige Täter verstößt gegen die Verfassung.

2005 MGM Studios, Inc. v. Grokster, Ltd., 545 U.S. 913 (2005)

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2006 Hamdan v. Rumsfeld, 548 U.S. 557 (2005)

Der Kongress hat durch die Antiterrorgesetze dem Präsidenten keine Befugnis gegeben, Militärkommissionen anstelle regulärer Gerichte aufzustellen, und schon gar nicht eine Blankoermächtigung. Ein Gefangener in Guantánamo Bay kann vor einer Militärkommission nicht angeklagt und verurteilt werden. Dies verstößt gegen die Verfassung und das Kriegsrecht, namentlich das anzuwendende Gesetz über die einheitliche Militärgerichtsbarkeit (UCMJ) oder die anzuwendenden Genfer Konventionen.

2008 Boumediene v. Bush, 553 U.S. 723 (2008)

Die in Guantánamo inhaftierten Terrorverdächtigen haben das Recht zur Anrufung ziviler US-Gerichte (habeas corpus).

2008 District of Columbia v. Heller, 554 U.S. 570 (2008)

Der 2. Verfassungszusatz vermittelt ein individuelles Grundrechte auf den Besitz von Feuerwaffen.

2010 Citizens United v. Federal Election Commission, 558 U.S. 310 (2010)

Unternehmen besitzen aufgrund ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung das Recht, politische Kandidaten unbegrenzt finanziell zu unterstützen.

2010 McDonald v. City of Chicago, 561 U.S. 742 (2010)

Das durch den 2. Verfassungszusatz garantierte individuelle Grundrecht auf den Besitz von Feuerwaffen ist aufgrund des 14. Verfassungszusatzes auch auf die Bundesstaaten anwendbar.

2012 National Federation of Independent Business v. Sebelius, 567 U.S. 519 (2012) Eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für alle amerikanischen Bürger ist grundsätzlich verfassungskonform.
2013 Association for Molecular Pathology v. Myriad Genetics, 569 U.S. 576 (2013)

Menschliches Erbgut kann als „Produkt der Natur“ nicht patentiert werden, jedoch künstlich nachgeahmte DNA.

2013 United States v. Windsor, 570 U.S. 744 (2013)

Die US-Bundesregierung muss gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen, die in einem US-Bundesstaat geschlossen wurden.

2015 Obergefell v. Hodges, 576 U.S. 644 (2015)

Die US-Bundesstaaten müssen gleichgeschlechtliche Ehen gleichberechtigt erlauben und vollumfänglich anerkennen.

2020 Bostock v. Clayton County, 590 U.S. ___ (2020)

Die Entlassung von Arbeitnehmern, nur weil sie homosexuell oder transgender sind, verstößt gegen Abschnitt VII des Civil Rights Act von 1964. Die genaue Reichweite des Urteils ist Sommer 2020 noch nicht klar, aber es wird weithin angenommen, dass Gerichte diesen Schutz auch auf andere Lebensbereiche wie z. B. das Gesundheitswesen ausweiten werden.

2020 McGirt v. Oklahoma, 591 U.S. ___ (2020)

Für die Zwecke des Major Crimes Act hat der Kongress die Indianerterritorien im Osten Oklahomas nicht aufgehoben, daher ist in diesen Gebieten die Bundesgerichtsbarkeit in Strafsachen anzuwenden. Dies verbessert die Rechtsbeziehung zwischen Oklahoma und den Stämmen grundsätzlich zugunsten der Stämme; Verhandlungen sollen die Einzelheiten klären.

Vergleich mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht

Ein Vergleich wird oft gezogen, ist jedoch nur bedingt möglich. Das Aufgabenspektrum des Supreme Court ist weiter gefasst als das des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Letzteres ist ein Spezialgericht außerhalb des Instanzenzugs und befasst sich mit Völker- und Verfassungsrecht und überprüft als solches die Entscheidungen anderer Gerichte unter funktionalem, nicht jedoch instanziellem Aspekt (→ Suspensiv- und Rechtsmittel), während der Supreme Court als oberste Instanz für alle Rechtsbereiche fungiert; das Bundesverfassungsgericht ist dagegen gerade keine Superrevisionsinstanz. Allerdings kann das Bundesverfassungsgericht leichter angerufen werden, da der Supreme Court fast ausschließlich Berufungsgericht für bereits in anderen Instanzen verhandelte Fälle ist. Im amerikanischen Recht sind Rechtsmittel nur beschränkt vorhanden, und bereits die zweite Instanz prüft auf vielen Rechtsgebieten lediglich Rechts- und Verfassungsverstöße, so dass der Supreme Court am ehesten als Superrevisionsinstanz bezeichnet werden kann.

Sonstiges

Seit 1935 wird das Gericht durch eine eigene Polizeieinheit geschützt, die Supreme Court Police. Außerhalb des Gerichtsgeländes steht dem Gericht der United States Marshals Service für alle anderen Polizeiaufgaben zur Verfügung.

Siehe auch

Literatur

  • Stephen Breyer: The Court And The World: American Law and the New Global Realities. Alfred A. Knopf, New York 2015, ISBN 978-1-101-94619-0.
  • Adam Cohen: Supreme Inequality: The Supreme Court's Fifty-Year Battle for a More Unjust America. Penguin Press, New York 2020, ISBN 978-0-7352-2150-5.
  • Thomas M. Hirner: Der Supreme Court der Vereinigten Staaten von Amerika (SCOTUS). In: Juristische Schulung. JuS. Bd. 50, Nr. 5, 2010, S. XLIV–XLVII (PDF; 666 kB)
  • Robert Chr. van Ooyen: Amerikanische Literatur zum Supreme Court – Lücken bei der Forschung zum Bundesverfassungsgericht. In: Zeitschrift für Politikwissenschaft. Bd. 18, Nr. 4, 2008, S. 515–522, doi:10.5771/1430-6387-2008-4-515.
  • David S. Tanenhaus (Hrsg.): Encyclopedia of the Supreme Court of the United States. 5 Bände. Macmillan Reference USA, Detroit MI u. a. 2008, ISBN 978-0-02-866124-7.
  • Jeffrey Toobin: The Nine. Inside the secret world of the Supreme Court. Anchor Books, New York NY 2008, ISBN 978-1-4000-9679-4.
  • David A. Yalof: Pursuit of Justices: Presidential Politics and the Selection of Supreme Court Nominees. University of Chicago Press, Chicago 1999, ISBN 978-0-226-94545-3.
  • Jeff Yates: Popular Justice: Presidential Prestige and Executive Success in the Supreme Court. State University of New York Press, Albany 2002, ISBN 978-0-7914-5447-3.

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. supremecourt.gov
  2. Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten > About the Court > Justices > Biographies (engl.), aufgerufen am 16. April 2018.
  3. uscourts.gov: Frequently Asked Questions
  4. Ex parte McCardle, 74 U.S. 506 (1868)
  5. United States v. Klein, 80 U.S. 128 (1871)
  6. Ulrich Kühne: Amicus Curiae. Richterliche Informationsbeschaffung durch Beteiligung Dritter. Mohr Siebeck Verlag, 2015. ISBN 978-3-16-153147-7
  7. Rules of the Supreme Court of the United States (PDF) adopted April 19, 2013, effective July 1, 2013, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch)
  8. Rule 29. Brief of an Amicus Curiae Federal Rules of Appellate Procedure, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch)
  9. USA - Wie der Supreme Court die Politik bestimmt. Abgerufen am 8. Januar 2020.
  10. Thorsten Schröder: Supreme Court: Das Gericht ist hoch politisiert. In: Die Zeit. 8. April 2017, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 8. Januar 2020]).
  11. Frank Newport: In U.S., Decline of Christianity Continues at Rapid Pace. In: Pew Research Center. 17. Oktober 2019, abgerufen am 4. Februar 2021 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  12. Daniel Burke: What is Neil Gorsuch’s religion? It’s complicated. CNN, 22. März 2017, abgerufen am 22. Februar 2020 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
  13. 13.0 13.1 13.2

Koordinaten: 38° 53′ 26,5″ N, 77° 0′ 15,6″ W

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