Personensteuern (Subjektsteuern) knüpfen an die Person des Steuerpflichtigen an. Sie sind Besitzsteuern, die auf das Einkommen und Vermögen natürlicher und juristischer Personen erhoben werden. Sie richten sich nach den persönlichen Verhältnissen (z. B. Alter, Familie, Leistungsfähigkeit). Beispiele hierfür sind die Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und die Körperschaftsteuer.
Gegenbegriff sind die Realsteuern (auch Objektsteuern genannt), bei denen nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners eingegangen wird, sondern alleine das Besteuerungsobjekt maßgeblich ist.