Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Partei (Recht)

From Wickepedia
(Redirected from Prozesspartei)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Verfahrensrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

Zivilprozess

Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten.

Jedoch gibt es in etlichen besonderen Verfahrensarten auch abweichende Bezeichnungen. Unter anderem in Familiensachen, im Mahnverfahren, im Prozesskostenhilfeverfahren, bei der Teilungsversteigerung sowie in den zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Verfahren werden die Parteien als Kläger und Beklagter bezeichnet. Außerdem wird nach § 113 FamFG bei der Anwendung der Zivilprozessordnung bei Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Partei als Beteiligter bezeichnet.

Im Beschwerdeverfahren werden die Parteien als Beschwerdeführer und Beschwerdegegner, im Berufungsverfahren als Berufungskläger und Berufungsbeklagter, im Revisionsverfahren als Revisionskläger und Revisionsbeklagter bezeichnet. Im Verfahren über eine einstweilige Verfügung sind die Bezeichnungen Verfügungskläger und Verfügungsbeklagter, im Arrestverfahren die Bezeichnungen Arrestkläger und Arrestbeklagter üblich.

Auch die gesetzlichen Vertreter einer Partei – etwa die sorgeberechtigten Eltern von Minderjährigen oder der Geschäftsführer einer GmbH – werden als Partei angesehen und können daher nicht als Zeugen vernommen werden.

Im Zwangsvollstreckungsverfahren sind der Gläubiger und der Schuldner Partei.

Im Zwangsversteigerungsverfahren nach dem ZVG sind neben dem Gläubiger und dem Schuldner auch der Eigentümer (wenn Eigentümer und Schuldner unterschiedliche Personen sind), die Inhaber von Rechten an dem Grundstück (beispielsweise Wegerecht, Überbaurecht), die Mieter und die Parteien, welche ein Recht anmelden, Beteiligte am Verfahren.

Strafprozess

Im Strafprozessrecht heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, im Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Unterbringungsverfahren Betroffener.

Materielles Recht

Als Rechtsbegriff werden im Schuldrecht regelmäßig die Vertragsparteien eines Vertrages unterschieden, so z. B. ausdrücklich in § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Literatur

  • Gunter Wesener: Prozessparteien. in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band IV (1990) Sp. 62–66.

Siehe auch