Rainer Wendl (* 7. März 1964[1]) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. September 2011 Richter am Bundesfinanzhof.[2]
Leben und Wirken
Wendl trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung 1992 in den höheren Dienst der bayerischen Finanzverwaltung ein. Von 1992 bis 1998 war er als juristischer Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen u. a. in den Bereichen Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht sowie Strafrecht tätig. Anschließend war er bis 2002 Sachgebietsleiter an einem Finanzamt. 2002 wechselte er als Richter an das Finanzgericht München.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs wies Wendl zunächst dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden, Investitionszulagen und Kindergeld zuständigen III. Senat zu.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2020/2021. C.F. Müller, Heidelberg 2020, ISBN 978-3-8114-0746-6, S. 15.
- ↑ 2.0 2.1 Neue Richter beim Bundesfinanzhof. In: Pressemitteilung Nr. 074/11. Bundesfinanzhof, 7. September 2011, abgerufen am 1. Januar 2021.
Personendaten | |
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NAME | Wendl, Rainer |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Richter am Bundesfinanzhof |
GEBURTSDATUM | 7. März 1964 |