Mit Rechtsvisualisierung wird die Veranschaulichung von Rechtsnormen und juristischen Zusammenhängen bezeichnet. Sie ist eine Art des Informationsdesigns, indem sie die Möglichkeiten der visuellen Kommunikation zur Informationsvermittlung, etwa in der juristischen Didaktik, nutzt.
Frühe Beispiele sind die aufwändig bebilderten mittelalterlichen Rechtsbücher wie der Sachsenspiegel.
Siehe auch
Weblinks
- Leonie von Manteuffel: Der Repetitor aus der Konserve, FAZ.net vom 18. Juni 2008
- Projekt Visuelle Rechtskommunikation an der Universität Bochum
- Abteilung Rechtsvisualisierung des Zentrums für rechtsgeschichtliche Forschung der Universität Zürich
- Rechtsikonographische Datenbank an der Universität Graz
- Visuelle Jurisprudenz Zeitschrift und Blog zur Visualisierung in der Jurisprudenz
- Rechtsvisualisierung.org [1]