Regelvollzug ist ein Begriff des deutschen Strafvollzugsrechts.
Definition
Ein Strafgefangener, der vor der Verbüßung seiner aktuellen Strafhaft schon einmal mindestens drei Monate Freiheitsstrafe hinter sich hat, befindet sich im Regelvollzug.
Zuständigkeiten
Da gemäß § 141 Strafvollzugsgesetz eine auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gefangenen abgestimmte Behandlung zu gewährleisten ist, werden Mehrfachtäter getrennt von Gefangenen im Erstvollzug untergebracht.
Dies erfolgt in separaten Justizvollzugsanstalten oder Abteilungen.