Richtlinie 2006/126/EG | |
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Titel: | Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
Führerscheinrichtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Grundlage: | EGV, insbesondere Artikel 71 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
19. Januar 2011 |
Fundstelle: | ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18–60 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten! |
Die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein – kurz: Führerscheinrichtlinie – ist Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union. Sie stellt einen wichtigen Meilenstein hin zu einem gemeinsamen europäischen Recht dar.
Zielsetzungen
Die Richtlinie soll die Verkehrspolitik und das Fahrerlaubnisrecht harmonisieren und zugleich die Verkehrssicherheit wie auch die Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit in Europa fördern. Sie regelt die Führerscheinklassen sowie die Voraussetzungen für deren Erteilung und Entziehung europaweit einheitlich, wie auch die Ausbildung zum Fahrprüfer. Sie führt wesentliche Neuerungen gegen den Führerscheintourismus ein.
Gültigkeit und Umsetzung in nationales Recht
Die Richtlinie 2006/126/EG ersetzte als Neufassung die Richtlinie 91/439/EWG.[1]
Die dritte Führerscheinrichtlinie ist am 19. Januar 2007 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Vorschriften mussten bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt und bis spätestens 19. Januar 2013 angewendet werden.
In Deutschland erfolgte eine teilweise Umsetzung am 19. Januar 2009. Die vollständige Umsetzung erfolgte am 19. Januar 2013.