Der Senat für Notarsachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Bundesnotarordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 108 Abs. 2 i. V. m. § 104 Abs. 2 Satz 2 BNotO, für die der I. Zivilsenat zuständig ist.
Besetzung
Der Senat für Notarsachen setzt sich nach §§ 106 f. BNotO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Notaren als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020)[1] wie folgt besetzt:
- Vorsitzender: Ulrich Herrmann
- Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Offenloch
- Beisitzer: Stefanie Roloff, Ulrike Müller, Christian Tombrink, Valeska Böttcher
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Senat für Notarsachen. Bundesgerichtshof, 1. Januar 2016, abgerufen am 3. September 2020.