Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 74 Abs. 1 S. 2 WiPrO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Wirtschaftsprüferordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 77 Abs. 2 WiPrO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.
Besetzung
Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen setzt sich nach § 74 Abs. 2 WiPrO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Berufsangehörigen als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020)[1] wie folgt besetzt:
- Vorsitzender: Rolf Raum
- Stellvertretender Vorsitzender: Markus Jäger
- Beisitzer: Andreas Mosbacher
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Senat für Wirtschaftsprüfersachen. Bundesgerichtshof, abgerufen am 4. September 2020.