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Stephan Lucas

From Wickepedia

Stephan Lucas ist Opferanwalt im NSU-Prozess 2013 Stephan Lucas (* 10. Juni 1972 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Rechtsanwalt und war Darsteller in der Sat.1-Gerichtsshow Richter Alexander Hold. Von 2013 bis 2016 war er zudem in der Scripted-Reality-Fernsehsendung Im Namen der Gerechtigkeit – Wir kämpfen für Sie! zu sehen.

Werdegang

1991 absolvierte er an der privaten Anna-Schmidt-Schule in Frankfurt am Main das Abitur. Anschließend studierte Lucas bis 1996 Jura an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. In den Jahren 1996 und 1999 legte er seine Staatsexamina ab und erhielt die Zulassung als Rechtsanwalt. Daraufhin arbeitete er zunächst in verschiedenen Anwaltskanzleien in Heidelberg und München.

Anfang des Jahres 2006 schloss er sich mit der Rechtsanwältin Ricarda Lang, einer ehemaligen Verteidigerin bei Richter Alexander Hold, zur Kanzlei Lang Lucas zusammen. Im Juli 2010 gründete Lucas mit den Kollegen Barbara Kaniuka und Johannes Wittmann die Strafrechtskanzlei „Lucas Rechtsanwälte“ in München. Er bearbeitete in den vergangenen Jahren als Fachanwalt für Strafrecht etliche medienpräsente Fälle, unter anderem die Almbach-Morde[1] und den Ehrenmordprozess von Ismaning, bei dem ein Türke auf offener Straße mit sieben Kopfschüssen getötet wurde.[2]

Von Juni 2006 bis Juli 2007 vertrat er außerdem in Zusammenarbeit mit seinem Kollegen Christian Vorländer Farhad A. in einem Terrorhelfer-Prozess am Oberlandesgericht München. In diesem warf der Generalbundesanwalt dem Angeklagten unter anderem die Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Ansar al Islam vor. Es handelte sich dabei – zusammen mit der parallel ablaufenden Verhandlung in Stuttgart – um den bundesweit zweiten Prozess nach Paragraph 129 b StGB, der die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe unter Strafe stellt und der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden war. Der Anklagevorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde fallen gelassen, so dass Farhad A. nur wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz in drei Fällen sowie zweimaliger Verabredung solcher Verstöße zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt wurde.[3]

Seit November 2011 vertritt Lucas gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Jens Rabe aus Waiblingen als Nebenklagevertreter in dem beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker geführten Prozess die Witwe des am 7. April 1977 ermordeten Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Außerdem ist er seit Dezember 2011 – ebenfalls wieder mit dem Rechtsanwalt Jens Rabe – Vertreter der Familie von Enver Şimşek, dem wohl ersten Mordopfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Der Blumenhändler wurde am 9. September 2000 in Nürnberg erschossen.[4]

Anklage wegen Strafvereitelung und Freispruch

2008 wurde Lucas selbst Beschuldigter, nachdem er einen Drogenhändler als Strafverteidiger vertreten hatte. Der Drogenhändler war, ohne dass er ein Geständnis abgelegt hatte, vom Landgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren verurteilt worden. In einem von Lucas betriebenen Revisionsverfahren gegen dieses Urteil bemerkte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss[5], er müsse „nun auch noch mit Befremden zur Kenntnis nehmen, dass er mit unwahrem Vorbringen konfrontiert wurde“. Rechtsanwalt Lucas hatte in seiner Revisionsbegründung behauptet, dass die beiden mit der Sache befassten Richter am Landgericht Augsburg, Karl-Heinz Haeusler und Johannes Ballis, ihm bei einem Gespräch im Richterzimmer eine Freiheitsstrafe von weniger als fünf Jahren für seinen Mandanten in Aussicht gestellt hätten, falls dieser ein umfassendes Geständnis ablegen würde. Damit hätte sich nach Meinung von Stephan Lucas, die Schere, also die Differenz zwischen dem in Aussicht gestellten und dem verhängten Strafmaß, deutlich zu weit geöffnet – ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Die beiden Richter bestritten jedoch, dass es ein solches Angebot gegeben hätte.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft erhob daraufhin 2010 gegen Stephan Lucas Anklage wegen Strafvereitelung. In der Hauptverhandlung hatten die Richter Haeusler und Ballis dann als Zeugen wiederholt, dass es ein solches Angebot im Richterzimmer nicht gegeben habe. Die Anklage gegen den Drogenhändler hatte seinerzeit die Augsburger Staatsanwältin Katharina Klokocka vertreten. Das Erstaunen war groß, als diese in ihrer Zeugenvernehmung dann angab, dass laut dem von ihr damals angefertigten Sitzungsbericht, die Richter, Staatsanwältin und Verteidiger im Richterzimmer über mögliche Strafobergrenzen gesprochen hätten und dabei auch eine konkrete Obergrenze für den Fall eines Geständnisses in Aussicht gestellt worden sei. Zudem fand sich ein handschriftlicher Vermerk in dem damaligen Sitzungsbericht der Staatsanwältin: „eventuell auch 4 Jahre und 10 Monate“. Trotz dieser Beweislage verlangte jener Oberstaatsanwalt, der die Anklage gegen Lucas betrieben hatte, in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie ein dreijähriges Berufsverbot (Deutschland) als Rechtsanwalt gegen Lucas. Stephan Lucas wurde sodann am 1. April 2011 vom Landgericht Augsburg freigesprochen[6]. Dass überhaupt in jenem Fall eine Anklage erhoben worden war, führte zu Empörung in der Fachwelt, z. B. beim Verband Deutscher Strafverteidiger sowie der Rechtsanwaltskammer[7][8]. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass auf diese Weise seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg versucht werden sollte, einen als lästig empfundenen Strafverteidiger zu disziplinieren.

Richter Alexander Hold

Neben seiner Tätigkeit als Anwalt war Lucas auch als Schauspieler in der Gerichtsshow-Serie Richter Alexander Hold zu sehen, wodurch er dem Fernsehpublikum bekannt wurde. Er spielt dort, seit Beginn der Serie im Jahre 2001, unter seinem realen Namen den Staatsanwalt. Lucas ist neben Sewarion Kirkitadse und Alexander Hold der einzige Jurist, der von Anfang an in dieser TV-Serie mitspielt. Zusammen mit Ricarda Lang war Lucas in der ersten Folge von Richter Alexander Hold mit dem Titel Baby im Schließfach zu sehen. Nach der Einstellung von Richter Alexander Hold war Lucas zunächst im Testlauf der Scripted-Reality-Show Im Namen der Gerechtigkeit – Wir kämpfen für Sie! im Mai 2013 als Rechtsanwalt zu sehen. Seit Ende September 2013 ist er fester Bestandteil dieser Sendung.

Weitere Tätigkeiten

In den Jahren 2007 und 2008 war Lucas darüber hinaus als Rechtsexperte für die Sat.1-Sendung "AllesTester" im Einsatz.

Am 1. Juni 2012 erschien im Droemer-Knaur-Verlag Lucas' erstes Buch mit dem Titel "Auf der Seite des Bösen – Meine spektakulärsten Fälle als Strafverteidiger".[9] Stephan Lucas veröffentlichte am 1. März 2017 das Buch "Garantiert nicht strafbar", welches er zusammen mit dem deutschen Strafverteidiger und Autor Alexander Stevens verfasst hatte.[10]

Sonstiges

Stephan Lucas heiratete 2007 auf Gut Renkhausen im ostwestfälischen Lübbecke[11] eine Ukrainerin, die elfjährig nach Deutschland übergesiedelt war.[12] Das Paar hat eine Tochter.[12]

Veröffentlichungen

  • Auf der Seite des Bösen, Knaur, München 2012, ISBN 978-3-426-78542-3
  • (zusammen mit Alexander Stevens): Garantiert nicht strafbar, Knaur, München 2017, ISBN 978-3-426-78899-8

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Almbach-Morde aus: Tölzer Kurier vom 19. Februar 2005
  2. Mord-Prozess um der Ehre willen in: Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2006
  3. Münchner Terror-Prozess (Memento vom 6. Juni 2014 im Internet Archive) in: Mittelbayerische Zeitung vom 9. Juli 2007
  4. Neun Tote in sechs Jahren in: Tagesspiegel vom 1. Oktober 2006
  5. BGH 1 StR 104/08 – Beschluss vom 15. April 2008 (LG Augsburg)
  6. LG Augsburg, Urteil Az. 3 KLs 400 Js 116928/08 vom 1. April 2011 = openJur 2011, 94453
  7. Wenn der Richter nichts mehr weiß; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 23. März 2011
  8. Können Richter irren? - Strafprozess gegen einen Verteidiger bei "Aussage gegen Aussage"
  9. Autor Stephan Lucas im Droemer-Knaur-Verlag
  10. Garantiert nicht strafbar von Stephan Lucas und Alexander Stevens – Buch von Droemer Knaur. Abgerufen am 28. Dezember 2017.
  11. Fernseh-Staatsanwalt bekommt in Renkhausen Lebenslänglich. Abgerufen am 17. Mai 2017.
  12. 12.0 12.1 Irina Schrecker: TV-Anwalt Stephan Lucas Wie fühlt man sich, wenn man das Böse verteidigt? 4. September 2012, abgerufen am 25. März 2017.