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Staatsanwaltschaft Augsburg

From Wickepedia
File:Strafjustizzentrum Augsburg 01.jpg
Strafjustizzentrum Augsburg

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist eine Strafverfolgungs- und Vollstreckungsbehörde des Freistaats Bayern. Die Behörde hat ihren Sitz in Augsburg im Strafjustizzentrum in der Gögginger Str. 101. Sie ist eine von 22 Staatsanwaltschaften und die drittgrößte in Bayern.

Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Augsburg zuständig. Dieser umfasst neben der Stadt Augsburg die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen an der Donau, Landsberg am Lech und Donau-Ries. Für die Strafvollstreckungsrecht (Deutschland) nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft ebenfalls zuständig. Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Gnadensachen.

Die übergeordnete Behörde ist die Generalstaatsanwaltschaft München.

Organisation

Die Staatsanwaltschaft hat 185 Mitarbeiter (Stand 2013), darunter

Nimbus besonderer Strenge

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat in Juristenkreisen den Ruf, Straftaten im Allgemeinen besonders streng und konsequent zu verfolgen. Sie fordert meist vor Gericht, ein besonders hohes Strafmaß gegen den Beschuldigten zu verhängen.[1]

Öffentliche Kritik an der Arbeitsweise

Die Augsburger Staatsanwaltschaft sieht sich besonderer öffentlicher Kritik ausgesetzt. Sie war mit mehreren spektakulären Fällen befasst, die in der Bevölkerung oftmals den Eindruck erweckten, dass die Behörde nicht objektiv arbeite. Es kam zu einigen dubiosen Vorgängen. Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen politischer Parteien, insbesondere von der Christlich-Soziale Union in Bayern, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen.[2][3][4] Dieser vermeintliche Vetternwirtschaft (bzw. Klüngel / Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Grundgesetz. Besondere Bekanntheit erreichten dahingehend die folgenden Fälle:

  • 2000: CDU-Parteispendenskandal / CDU-Spendenaffäre, Verfahren gegen Walther Leisler Kiep, Karlheinz Schreiber und Jürgen Maßmann. Es wurde der Vorwurf erhoben, dass Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft behindert wurden. Überdies hatte die Staatsanwaltschaft in jener Sache eine Geheimakte angelegt. Der äußerst engagiert ermittelnde Staatsanwalt Winfried Maier wurde plötzlich von dem Fall abgezogen und wechselte sodann, auf massiven Druck hin, vom Staatsanwalt- in den Richterdienst.[7] Der ebenfalls in dem Fall sehr engagiert ermittelnde Augsburger Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger verunglückte während der Ermittlungen im Jahre 1999 bei einem Autounfall tödlich, was Vermutungen hervorrief, wonach dieser durch einen herbeigeführten Unfall ermordet worden sein könnte.[8] Wenige Wochen zuvor hatte Hillinger den Amtschef des bayerischen Justizministeriums Wolfgang Held (CSU) bezichtigt, er habe Ermittlungsergebnisse an die Bayerische Staatsregierung weitergegeben. Zudem hatte er in den Wochen vor seinem Tod geäußert, dass er von dem Münchner Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer (CSU) bei seinen Ermittlungen immer wieder durch nicht nachvollziehbare Weisungen behindert worden war.[8]
  • 2006: Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist in die Schottdorf-Affäre verwickelt.[9] Der später wegen Korruption und Geldwäsche verurteilte Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel[10] hatte vor 2006 Strafverfahren gegen den Labor-Arzt Bernhard Schottdorf eingestellt. Die wiederaufgenommenen Verfahren wurden dem zuständigen Münchner Korruptions-Staatsanwalt nach über zweijähriger Ermittlungsarbeit wegen angeblicher Unzuständigkeit entzogen und der Staatsanwaltschaft Augsburg übertragen. Die Verfahren gegen Schottdorf wurden von dieser daraufhin umgehend eingestellt.[11][12][13] Bernhard Schottdorf ließ sich von den Rechtsanwälten Peter Gauweiler und Hermann Leeb vertreten; beide sind ehemalige bayerische CSU-Minister.
  • 2008: Der Speditionskaufmann Uwe N. zeigte Polizeibeamte wegen Misshandlungen an. Fest steht, dass die Polizei, nachdem am 19. Juli 2008 ein Notruf bei ihr eingegangen war, irrtümlich zur falschen Adresse gefahren war, nämlich zu der von Uwe N. Dieser behauptet, er sei von den Polizisten daraufhin grundlos verprügelt und gequält worden. Er war zu jenem Zeitpunkt frisch an der Schulter operiert und habe bei dem Einsatz vor Schmerzen laut geschrien. Das Verfahren gegen die Polizisten wurde eingestellt. Hingegen klagte die Staatsanwaltschaft Augsburg dann Uwe N. wegen angeblicher Falscher Verdächtigung an. Dass er daraufhin in erster Instanz freigesprochen wurde, hinderte die Staatsanwaltschaft nicht daran, weiter gegen ihn vorzugehen. Doch auch in der Berufungsinstanz wurde Uwe N. erneut freigesprochen.[14]
  • 2009: Die Staatsanwaltschaft Augsburg beantragte einen Durchsuchungsbeschluss, weil ein Bürger im Internet zwei MP3-Dateien im Wert von jeweils 1,29 Euro illegal heruntergeladen hatte. In der Begründung heißt es „Die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ sowie „Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes und ist für die Ermittlungen notwendig“.[15]
  • 2009: Der Augsburger Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel hatte die Geldbuße eines Anlagebetrügers auf eine Stiftung einzahlen lassen, die auf den Namen seiner Mutter eingetragen war. Zudem hatte der Laborunternehmer Bernd Schottdorf Huchel Geld geliehen. Schottdorf wurde deswegen verdächtigt, dass er an den Staatsanwalt Bestechungsgelder gezahlt habe. Denn Huchel hatte als Staatsanwalt auch die anonymen Anzeigen gegen Schottdorf bearbeitet (vgl. Schottdorf-Affäre), eine Bestechung war jedoch nicht nachzuweisen. Es blieb somit nur beim Vorwurf der Vorteilsgewährung. Schottdorf akzeptierte dazu einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen in Höhe von je 5000 Euro, mithin eine Geldstrafe von 450 000 Euro.[16][17] Das aus dem Vorgang resultierende Verfahren gegen den Staatsanwalt Uwe Huchel wurde unter kuriosen Umständen beendet. In einem Prozess, der kurzfristig anberaumt und nicht öffentlich angekündigt worden war, verurteilte ihn das Landgericht München I zu drei Jahren und drei Monaten Haft, wegen Geldwäsche, Betrugs und Vorteilsannahme.[10] Der Vorwurf der Rechtsbeugung wurde von der Staatsanwaltschaft hingegen fallen gelassen, laut Aussage des ermittelnden LKA-Beamten auf Weisung der Bayerischen Justizministerin Beate Merk und der Generalstaatsanwaltschaft München.[2] Uwe Huchel wurde als Staatsanwalt aus dem Dienst entfernt.
  • 2010: Ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg schrieb wörtlich in eine Anklageschrift den Satz „Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen“.[18]
  • 2013: Weil sich der CSU-Politiker und Ordnungsreferent der Stadt Augsburg, Volker Ullrich, von einem Nutzer des Online-Meinungsforums der Augsburger Allgemeinen Zeitung beleidigt fühlte, forderte er von der Zeitungs-Redaktion die Herausgabe des Klarnamens bzw. der Verbindungsdaten (IP-Adresse) des Nutzers. Die betreffende Äußerung in dem Forum lautete: Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern ihr Feierabendbier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht. Damit hatte der Foren-Nutzer kritisiert, dass Ullrich gegen den Verkauf von Alkohol an Tankstellen nach 20 Uhr vorgegangen war. Als die Zeitung sich weigerte, die Daten herauszugeben, ließ Ullrich vermutlich seine Beziehungen zur Staatsanwaltschaft Augsburg spielen. Denn diese beantragte einen Durchsuchungsbeschluss für die Redaktionsräume der Zeitung, der von einer Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Augsburg erlassen wurde. Die Aktion wurde unter anderem vom Bayerischen Journalisten-Verband als völlig überzogen kritisiert. Es sei damit die Pressefreiheit und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit von einem CSU-Politiker mit Hilfe seiner guten Beziehungen ausgehebelt worden. Überdies hätte die betreffende Foren-Äußerung gar keinen strafrechtlichen Gehalt, da diese erkennbar eine reine Meinungsäußerung gewesen sei. Im Nachhinein wurde der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses, auf eine Beschwerde der Zeitung hin, vom Landgericht Augsburg als rechtswidrig tituliert. Das Landgericht bemängelte, dass dem Durchsuchungsbeschluss die Rechtsgrundlage fehle, denn die Äußerung des Users, durch die sich der Ordnungsreferent beleidigt fühlte, sei bei einer Gesamtbetrachtung eindeutig als nicht strafbar anzusehen.[22][23]
File:Max Liebermann StA Augsburg.jpg
Max Liebermann: Frau mit Kind von hinten, veröffentlicht durch die Staatsanwaltschaft Augsburg
  • 2013: Die Staatsanwaltschaft Augsburg entschied, keine Ermittlungen gegen den Facharzt für Forensische Psychiatrie Klaus Leipziger und den Amtsrichter Armin Eberl einzuleiten. Gegen Leipziger und Amtsrichter Eberl hatte der Rechtsanwalt Gerhard Strate, der das Justizirrtum-Opfer Gustl Mollath vertritt, im Januar 2013 eine Strafanzeige wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung gestellt. Diese Entscheidung („kein Ermittlungsverfahren“) wurde in der juristischen Fachwelt sehr kritisiert.[28]
  • 2014: Der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde vorgeworfen, dass hunderte betrügerischer Ärzte straffrei blieben, weil die Staatsanwaltschaft die Verfahren durch Untätigkeit verjähren ließ, obwohl einer der beschuldigten Ärzte in einem Pilotverfahren rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt worden war. Es ging dabei um die Abrechnungspraxis im Zusammenhang mit dem Augsburger Labor Schottdorf (Schottdorf-Affäre). Dabei sollen ferner die ermittelnden Beamten des Landeskriminalamtes bewusst ausgebremst worden sein. Es soll ihnen verboten worden sein, weitere Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken. Letztlich wurde sogar gegen die betreffenden Kriminalhauptkommissare wegen angeblicher Verfolgung Unschuldiger ermittelt.[30] Der Fall hatte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag zur Folge.[2][31] Der „Untersuchungsausschuss Labor“ vernahm zahlreiche Zeugen an insgesamt 41 Sitzungstagen, konnte jedoch keine Beweise für politische Einflussnahme auf das Verfahren finden.[32][33]
  • 2017: Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelte und beantragte Durchsuchungsbeschlüsse aufgrund eines anonymen, datumslosen Schreibens. Der zuständige Ermittlungsrichter wies dies jedoch zurück. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Augsburg wurde aufgrund der nichtssagenden Angaben und der damit fehlenden objektiven Erkenntnisse verworfen.[34]
  • 2018 wurden Ermittlungen in einer als Goldfinger bezeichneten Steuerstrafsache bekannt. Die StA Augsburg ging gegen zwei Steuerberater und Rechtsanwälte vor und ermittelte gegen insgesamt über 110 Personen wegen eines Steuersparmodells, das der Bundesfinanzhof bereits 2017 als zulässig erachtet hatte. Die Ermittlungen führten zu Untersuchungshaft und der Auflösung der gemeinsamen Kanzlei der beiden Beschuldigten. Das Strafverfahren wurde nach wenigen Verhandlungstagen durch den Vorsitzenden Richter als „Ressourcenverschwendung“ bezeichnet, zu einer Einstellung nach 153 II StPO kam es jedoch erst im Januar 2021. Gegen die leitende Staatsanwältin wird wegen der Sicherstellung von besonders geschützten Kanzleiunterlagen wegen Verstößen gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz ermittelt, die Beschuldigten beziffern ihren bereits dem Grundsatz nach als berechtigt anerkannten Anspruch auf Staatshaftung auf rund 1 bis 2 Mio. EUR pro Kopf.[35]

Weitere prominente Fälle

Leiter der Staatsanwaltschaft Augsburg (Leitender Oberstaatsanwalt)

  • bis 1994: Wilma Resenscheck
  • 1994–1999: Jörg Hillinger
  • 1999–2014: Reinhard Nemetz
  • seit 2015: Rolf Werlitz[39]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schottdorfs Gegner positionieren sich.; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 30. Mai 2014
  2. 2.0 2.1 2.2 Polizist kritisiert Generalstaatsanwalt.; in: Süddeutsche Zeitung online vom 9. März 2015
  3. Die Arschloch-Affäre 2.0 der Augsburger Justiz.
  4. So manche Altlast wird die CSU nicht los.; in: Schwäbische Zeitung vom 27. Oktober 2011
  5. Daten verschwunden: Peinliche Panne bei Ermittlungen gegen Strauß-Sohn; in: Spiegel Online vom 12. April 2000
  6. Widersprüche um die Festplatte von Max Strauß.; in: Berliner Zeitung vom 22. April 2000
  7. Winfried Maier – In den Richterstand geflohener bayerischer Staatsanwalt; in: Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2001
  8. 8.0 8.1 Bankrott der Justiz.; in: Der Spiegel, Heft 19/2000 vom 8. Mai 2000
  9. „Fall Schottdorf“ in TV und Uni; in: Bürgerblick Passau vom 19. November 2013
  10. 10.0 10.1 Ex-Staatsanwalt als Geldwäscher; in: Merkur Online vom 24. Mai 2009
  11. Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 14. Juli 2011 auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl; in: Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache Nr. 16/8832, Seite 3/4, vom 21. April 2011
  12. Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Februar 2010 auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Tausendfreund, Christine Kamm, Theresa Schopper BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; in: Bayerischer Landtag, 16. Wahlperiode, Drucksache Nr. 16/4001, Seite 3/4, vom 24. Februar 2010
  13. Wilhelm Schlötterer: Wahn und Willkür. Strauß und seine Erben oder wie man ein Land in die Tasche steckt, München 2013, S. 234 ff.
  14. Ein Polizeieinsatz mit Folgen; in: Augsburger Allgemeine Zeitung vom 16. November 2012
  15. Bayern: drei Hausdurchsuchungen wegen eines Werkes (Memento vom 9. Juli 2013 im Webarchiv archive.today)
  16. Augsburger Ärztekrieg; in: Der Spiegel, Heft 6/2009 vom 2. Februar 2009
  17. Laborarzt-Affäre - Neues im Fall Schottdorf. In: Bayerischer Rundfunk. 8. Dezember 2014, archiviert vom Original am 6. November 2018;..
  18. Staatsanwalt nennt Angeklagten ein Arschloch; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 11. Mai 2010
  19. Wenn der Richter nichts mehr weiß; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 23. März 2011
  20. Fehler nicht absichtlich begangen. in: Süddeutsche Zeitung Online vom 1. April 2011
  21. Bloggen kann gefährlich sein – Staatsanwaltschaft Augsburg leitet ein Verfahren wegen eines Blogbeitrags ein
  22. Journalistenverbände kritisieren Beschlagnahmeaktion.; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 29. Januar 2013
  23. Beschlagnahme bei der Augsburger Allgemeinen: Anordnung der Durchsuchung war rechtswidrig; in: Spiegel Online vom 20. März 2013
  24. Leutheusser-Schnarrenberger zum Fall Gurlitt – Rechthaberei hilft hier nicht weiter; in: Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2013
  25. Münchner Kunstfund: Wo bleibt der Rechtsstaat?; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. November 2013
  26. Mann für brisante Fälle; in: Süddeutsche Zeitung vom 19. November 2013
  27. Pannenserie: Zu viele Fragen sind offen (Memento vom 16. November 2013 im Internet Archive); in: B5 aktuell vom 20. November 2013
  28. Fall Mollath: Staatsanwaltschaft Augsburg' – Si tacuisses!
  29. Staatsanwaltschaft ermittelt gegen TV-Reporter.; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 31. Januar 2014
  30. Zwei gegen den Freistaat; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 16. Mai 2014
  31. Ärzte-Betrugsverfahren: Landtag erwägt eine Soko Justiz; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 18. Mai 2014
  32. Untersuchungsausschuss Labor | Bayerischer Landtag. Abgerufen am 3. Januar 2019.
  33. Viele Fragen in der Affäre Schottdorf. Abgerufen am 3. Januar 2019.
  34. LG Augsburg, Beschluss vom 12. September 2017, Az. 1 Qs 339/17
  35. Legal Tribune Online: Nach Ermittlungen zu Steuertricks Die unendliche Goldfinger-Geschichte, 1. Februar 2021
  36. 18 Jahre nach dem Verbrechen: Natalies Mörder will in Freiheit.; in: Augsburger Allgemeine vom 6. März 2014
  37. Sicherungsverwahrung im Mordfall Vanessa.; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. November 2012
  38. Die Akte Schüttelschorsch; in: Süddeutsche Zeitung Online vom 12. November 2014
  39. Rolf Werlitz neuer Chef der Staatsanwaltschaft. (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive); in: Bayerisches Fernsehen vom 15. Januar 2015