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Steuerdestinatar

From Wickepedia

Als Steuerdestinatar einer Steuer wird die Person bezeichnet, die nach dem Willen des Gesetzgebers die Steuerlast der spezifischen Steuer tragen soll.

Beispielsweise ist der Steuerdestinatar der Umsatzsteuer der Endverbraucher. Es kann zu Abweichungen kommen zwischen demjenigen, der nach dem Willen des Gesetzgebers die Steuerlast tragen soll, und demjenigen, der sie tatsächlich trägt. Bei der Umsatzsteuer ist das zum Beispiel der Fall, wenn die Unternehmen die Steuerlast nicht komplett an den Endverbraucher überwälzen können, etwa, weil die Elastizität der Nachfrage gering ist.[1] Die Realität, wer tatsächlich Steuerträger ist, spiegelt die Absicht des Gesetzgebers also nicht zwangsläufig wider.

Bei einer direkten Steuer fallen Steuerschuldner und Steuerdestinatar zusammen, beispielsweise bei der Grundsteuer. Bei indirekten Steuern, wie der Umsatzsteuer, wird die Steuer nicht von demjenigen geschuldet, der sie schlussendlich wirtschaftlich tragen soll.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dietmar Wellisch, Jörg Kroschel: Besteuerung von Erträgen. Vahlen, 2012, ISBN 978-3-8006-3891-8, S. 8.