Der Steuervergütungsanspruch ist ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO), den derjenige haben kann, der eine Steuer zwar wirtschaftlich getragen, aber nicht als Steuerschuldner entrichtet hat.[1]
Die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sind auf die Festsetzung einer Steuervergütung sinngemäß anzuwenden (§ 155 Abs. 5 AO).
Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist (§ 43 Satz 1 AO). Ein Beispiel ist die Vergütung der Vorsteuerbeträge an im Ausland ansässige Unternehmer gem. § 18 Abs. 9 UStG.
Er ist vom Steuererstattungsanspruch zu unterscheiden, der sich auf die Rückzahlung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Steuer richtet.
Einzelnachweise
- ↑ Michael Bartsch: Steuervergütungsanspruch Gabler Wirtschaftslexikon, abgerufen am 26. August 2019