Thomas Hillenkamp (* 2. Juni 1943 in Dresden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Leben
Hillenkamp studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Hamburg und Göttingen. Sein Vorbereitungsdienst absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Hillenkamp wurde 1970 in Göttingen mit einer Arbeit über „Die Bedeutung von Vorsatzkonkretisierungen bei abweichendem Tatverlauf“ promoviert und 1980 mit einer Arbeit über „Vorsatztat und Opferverhalten“ habilitiert. 1980 erfolgte der Ruf als Professor an die Universität Bonn, 1981 an die Universität Osnabrück. Ab 1987 war Hillenkamp Ordinarius an der Universität Heidelberg für Strafrecht und Strafprozessrecht. Seit 1999 ist er einer der Direktoren des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Für seine Bemühungen um die erfolgreiche Neugründung der Juristischen Fakultät Dresden verlieh ihm 1995 die Technische Universität Dresden die Ehrendoktorwürde. Seit dem 1. September 2013 befindet er sich im Ruhestand.
Hillenkamp forscht und veröffentlicht insbesondere zum Strafrecht, Strafprozessrecht, Viktimologie und Medizinstrafrecht.
Er ist verheiratet und hat drei Kinder.
Weblinks
- Literatur von und über Thomas Hillenkamp im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Thomas Hillenkamp auf der Website der Universität Heidelberg
- Vortrag „Das Verbot geschäftsmäßiger Förderung von Selbsttötungen (§ 217 Strafgesetzbuch) – verfassungswidrig?“ auf YouTube
Personendaten | |
---|---|
NAME | Hillenkamp, Thomas |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
GEBURTSDATUM | 2. Juni 1943 |
GEBURTSORT | Dresden |