Universalität (von lateinisch universus, „gesamt“ und spätlat. universalitas, „Gesamtheit“[1]) bezeichnet räumliche und zeitliche Unveränderlichkeit, außerdem die Generalisierbarkeit und den umfassenden Charakter von Wissen, Bildung und wissenschaftlichen Aussagen.[1]
In verschiedenen Wissenschaften und Bereichen ist der Begriff Universalität unterschiedlich belegt:
- In der Ethik beschreibt die Universalität (Ethik) die Allgemeingültigkeit wichtiger moralischer Begriffe oder kultureller Überzeugungen wie Werte oder der Menschenrechte.[2][1]
- Die Medienwissenschaft verwendet Universalität (Medienwissenschaft) als ein Merkmal von Mediengattungen (bspw. der Zeitung), eine große Themenvielfalt und Inhalte von allgemeinem Interesse anzubieten.
- In der Musikwissenschaft bezeichnet Universalität die Universalien der Musikwahrnehmung, angeborene Elemente der Musikwahrnehmung und -verarbeitung.
- In der Pädagogik bezeichnet Universalität (Pädagogik) die Entwicklungsschritte, die von fast allen Menschen weltweit in einer bestimmten Reihenfolge durchlaufen werden (im Gegensatz zur Diversität).
- In der Physik bezeichnet die Universalität (Physik) die Unabhängigkeit mechanischer Systeme von dynamischen Vorgängen.
- In der Rechtswissenschaft bezeichnet Universalität (Rechtswissenschaft) die globale Gültigkeit von Rechtsverhältnissen.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ 1.0 1.1 1.2 Wissens-Center: Universalität in der Bertelsmann Lexikothek Online (Großes Fremdwörterbuch), abgerufen am 25. April 2009.
- ↑ Peter Dudy: Menschenrechte zwischen Universalität und Partikularität. Eine interdisziplinäre Studie zur Idee der Weltinnenpolitik (= Serie Politica 1). LIT Verlag, Berlin u. a. 2002, ISBN 3-8258-5972-X.
- ↑ Jan Kropholler: Internationales Privatrecht. Einschliesslich der Grundbegriffe des internationalen Zivilverfahrensrechts. 6. neubearbeitete Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-148923-3, S. 156.