Die deutschsprachigen Postunternehmen (wie z. B. Deutsche Post AG, Österreichische Post AG und Die Schweizerische Post) schreiben gemäß der Vereinbarungen im Weltpostverein (UPU) für Sendungen ins nicht-deutschsprachige Ausland vor, dass die Bezeichnung für die Sendungsart zweisprachig zu vermerken ist, im Allgemeinen auf Deutsch und auf Französisch (Weltpostsprache), ggf. auch in einer im Bestimmungsland allgemein bekannten Sprache.
Im Wesentlichen sind diese Bezeichnungen üblich:
- Blindensendung / Cécogramme
- Brief / Lettre
- Eil International / Exprès
- Einschreiben / Recommandé
- Eigenhändig / A remettre en main propre
- Rückschein / Avis de réception
- Wert / Valeur déclarée
- Luftpostleichtbrief / Aérogramme
- Luftpost / Par avion / Prioritaire
- Postkarte / Carte postale
- Postlagernd / Poste restante
- Nachnahme / Remboursement
- Absender / Expéditeur
- Empfänger / Destinataire
- Bestimmungsland / Pays de destination