Das zentrale Impfregister, gelegentlich auch nationales Impfregister genannt,[1] der Republik Österreich ist ein (Computer-)System zur nationalen, standardisierten, zentralen Dokumentation aller in Österreich erfolgten Impfungen. Die Authentifizierung erfolgt dabei per e-card. Die dem zentralen Impfregister zugrunde liegende Datenbank dient darüber hinaus als Basis für die österreichische e-Health-Anwendung „Elektronischer Impfpass“ (kurz e-Impfpass oder eImpfpass) – dem digitalen Pendant des österreichischen Papier-Impfpasses.[2][3]
Das zentrale Impfregister wird von der Elga GmbH verwaltet und läuft auf derselben technischen Infrastruktur wie die österreichische Elektronische Gesundheitsakte (ELGA), für deren Betrieb das Bundesrechenzentrum mit zuständig ist.[2][3][4]
Rechtliche Grundlagen
§ 51 ÄrzteG 1998 legt die Dokumentationspflichten des Arztes fest. § 24b bis § 24g GTelG 2012 regeln Ziele und Grundsätze des e-Impfpasses sowie des zentralen Impfregisters. Details gibt die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020), insbesondere deren darin enthaltener 448 Seiten starker Anhang,[5] vor.
Erfasste Daten
Folgende Daten müssen im zentralen Impfregister verpflichtend erfasst werden:[6]
- Datum der Impfung
- Daten der geimpften Person
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Sozialversicherungsnummer
- Daten zum Impfstoff
- Impfstoffname
- Impf-Dosis 1 oder 2 bzw. weitere Impf-Dosen, sofern dies vorgesehen ist (die für eine Grundimmunisierung notwendigen Teile)
- Chargennummer LOT
- Angaben zur Impfstelle
- Impfort/Organisation
- Name des verantwortlichen Arztes
- Name der impfenden Person, falls abweichend vom verantwortlichen Arzt
Ziele und Verwendung der Daten
Die Dokumentation im zentralen Impfregister dient gemäß § 24b GTelG vor allem der Erfassung der Durchimpfungsrate und ist aus epidemiologischer Sicht ein wesentliches Anliegen. Statistische Auswertungen ermöglichen darüber hinaus beispielsweise eine Wirksamkeitsanalyse der Impfstoffe bis zur Ebene einzelner Chargen und etwaige notwendige Chargenrückrufe (Patientensicherheit).[7]
Nach einer Datenverschneidung zwischen dem Zentralen Melderegister und dem Epidemiologischen Meldesystem sowie dem Zentralen Impfregister soll ab 15. März 2022 die COVID-19-Impfpflicht in Österreich umgesetzt werden.
Geschichte
Das zentrale Impfregister wird nach einer Pilotphase im Jahr 2020 erstmals bei der Impfung gegen COVID-19 bundesweit eingesetzt. Während ab Jänner 2021 bereits erste Impfstellen ihre Daten direkt im Impfregister erfassen,[8] ist der Abschluss der österreichweiten Ausrollung bis Ende März 2021 geplant.[veraltet]Bitte nutze in Fällen, in denen die Jahreszahl bereits in der Vergangenheit liegt, {{Veraltet}} anstatt {{Zukunft}} Impfungen, bei denen noch keine Möglichkeit zur direkten Eintragung ins Impfregister besteht, müssen elektronisch oder schriftlich festgehalten und später im Impfregister nacherfasst werden.
Ab Februar 2022 wird das Zentrale Impfregister eine weit größere Rolle spielen, da Österreich eine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 forcieren wird.[9][10]
Kritik
Opt-out
Mehrere Grundrechtsinitiativen, beispielsweise der Verein epicenter.works, kritisieren die fehlende Opt-out-Möglichkeit und das Missbrauchspotential.[11]
Datenverknüpfungen
Durch mögliche – und zudem auch geplante – Zusammenführungen und Verknüpfungen pseudonymisierter Daten aus dem zentralen Impfregister mit pseudonymisierten Daten aus anderen Registern ergeben sich die Gefahren von Deanonymisierungen und zweckentfremdeten Datenverwendungen. Die Berechtigungs- und Protokollierungsmechanismen des e-Impfpasses können so unterlaufen werden; das Missbrauchspotential steigt dadurch. Somit ergeben sich Konflikte mit dem Datenschutz. Die Privatsphäre ist bedroht.[12][13][14]
Doppelgleisigkeiten
In bestimmten Situationen (z. B. bei Impfungen gegen Gelbfieber) ist der internationale Papier-Impfpass weiterhin erforderlich, sodass sich dann trotz des e-Impfpasses, der den Papier-Impfpass überflüssig machen soll, Doppelgleisigkeiten ergeben. Ausdrucke aus dem e-Impfpass haben dabei lediglich informativen Charakter.[15]
Auch der EU-weite digitale Impfnachweis einer COVID-19-Impfung wird in Österreich nicht über den e-Impfpass abgewickelt, sondern über ein separates System.[16]
Vollständigkeit
Obwohl laut Gesetz eine „flächendeckende und lückenlose digitale Impfdokumentation“[17] ohne Opt-out-Möglichkeit vorgesehen ist, können sich insbesondere Gesundheitsdiensteanbieter nicht sicher auf Vollständigkeit verlassen. Wer sich nicht in Österreich, sondern im Ausland impfen lässt, dessen Impfung wird nicht (automatisch) ins österreichische zentrale Impfregister eingespeist; um das Nacherfassen müssten sich Geimpfte allenfalls selbst kümmern.
Sonstiges
Der Deutsche Ethikrat hat im Dezember 2021 empfohlen, ein „datensicheres, nationales Impfregister“ zur Umsetzung der Impfpflicht einzuführen.[18]
Siehe auch
Weblinks
- Datenschutzerklärung der Elga GmbH mit Schwerpunkt Impfregister
- Informationen zum e-Impfpass und zentralen Impfregister von oesterreich.gv.at
- Login für elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und e-Impfpass mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte (Der e-Impfpass ist über dieses gemeinsame Zugangsportal auch im Falle einer Abmeldung von ELGA zugänglich.)[2]
- Erklärvideo zum Abrufen des e-Impfpasses der Elga GmbH auf YouTube
Einzelnachweise
- ↑ Allgemeines zum e-Impfpass für Ärztinnen, Ärzte und Gesundheitseinrichtungen. Elga GmbH, abgerufen am 14. Mai 2021.
- ↑ 2.0 2.1 2.2 Elektronischer Impfpass (eImpfpass). In: gesundheit.gv.at. Elga GmbH, 25. März 2021, abgerufen am 13. Mai 2021.
- ↑ 3.0 3.1 ELGA: e-Impfpass. Elga GmbH, abgerufen am 14. Mai 2021.
- ↑ ELGA – Elektronische Gesundheitsakte. Bundesrechenzentrum GmbH, abgerufen am 15. Mai 2021.
- ↑ CDA Implementierungsleitfaden. (PDF (signiert); 3,7 MB) In: ris.bka.gv.at. Rechtsinformationssystem des Bundes, 16. Oktober 2020, abgerufen am 15. Januar 2021 (BGBl II Nr. 449/2020).
- ↑ COVID-19-Impfung: Mobile Impfteams und Reihenimpfungen (Abschnitt: Impfdokumentation und nationales Impfregister). (PDF; 780 KB) In: sozialministerium.at. Abgerufen am 7. Januar 2021.
- ↑ COVID-19-Impfung: Impfstrategie für Österreich – Umsetzung und Durchführung (Abschnitt 6: Monitoring & Dokumentation). (PDF; 1 MB) In: sozialministerium.at. 21. Dezember 2020, abgerufen am 7. Januar 2021.
- ↑ CoV-Impfung bereits in e-Impfpass. In: wien.orf.at. 6. Januar 2021, abgerufen am 7. Januar 2021.
- ↑ steiermark ORF at/Agenturen red: Impfpflicht: Entwurf fertig. 9. Dezember 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.
- ↑ 164/ME (XXVII. GP) - COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG | Parlament Österreich. Abgerufen am 12. Dezember 2021.
- ↑ Muzayen Al-Youssef: E-Impfpass: Wer sich gratis impfen lässt, landet im Register – ob man will oder nicht. In: derstandard.at. 30. Oktober 2020, abgerufen am 7. Januar 2021.
- ↑ ORF.at/Agenturen: „Grüner Pass“: Kritik an Datenverknüpfung. In: Österreichischer Rundfunk. 19. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2021.
- ↑ nina: Die Säulen des grünen Passes: Überwachbarkeit & ein exorbitanter Datenberg. epicenter.works, 19. Mai 2021, abgerufen am 19. Mai 2021.
- ↑ ORF.at/Agenturen: „Grüner Pass“: Mückstein kündigt Änderungen bei Gesetz an. In: Österreichischer Rundfunk. 21. Mai 2021, abgerufen am 28. Mai 2021.
- ↑ ELGA: FAQ zum e-Impfpass. Elga GmbH, abgerufen am 14. Mai 2021.
- ↑ Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs. Abgerufen am 2. Juli 2021.
- ↑ § 24b Z 1 lit. a GTelG 2012
- ↑ faz.net 23. Dezember 2021: Wäre ein zentrales Impfregister verfassungskonform?