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Impfpflicht

From Wickepedia

Eine Impfpflicht (schweizerisch auch Impfobligatorium) liegt vor, wenn eine Schutzimpfung für Menschen oder Tiere gesetzlich vorgeschrieben ist. Ziel der Impfpflicht ist es, vor einer schwerwiegenden Infektionskrankheit zu schützen.

Abzugrenzen ist der Begriff der Impfpflicht einerseits vom Impfzwang, von dem nach Klaus Schäfer nur gesprochen werden kann, wenn unter Anwendung von körperlicher Gewalt geimpft wird[1] und andererseits von der Impfempfehlung, welche von der STIKO ausgesprochen wird und die Voraussetzung für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung[2] darstellt.

Deutschland

File:Impfschein-1887-R.jpg
Impfschein nach § 10 des Impfgesetzes von 1874 (Rückseite)
File:Impfschein Pockenschutz-Erstimpfung 1965 und Wiederimpfung 1976.jpg
Impfschein zur Pockenschutz-Erstimpfung 1965 und Wiederimpfung 1976 nach dem Gesetz von 1874

Pocken

Im Jahr 1807 führte das Königreich Bayern als weltweit erster Staat eine Impfpflicht gegen die Pocken ein,[3] ab 1874 waren im Deutschen Reich dann alle Deutschen durch das Reichsimpfgesetz verpflichtet, ihre Kinder im Alter von einem und zwölf Jahren gegen die Pocken impfen zu lassen.[4][5][6] Wer seine Kinder nicht impfen ließ oder darüber keinen Nachweis führen konnte, erhielt eine Geld- oder Haftstrafe. Die Impfung war eine staatliche Leistung.[4] Die Impfpflicht wurde in der Weimarer Republik sowie in der Anfangsphase des Nationalsozialismus gelockert,[7] und während des Zweiten Weltkrieges ganz ausgesetzt.[4] In der Bundesrepublik bestand die Impfpflicht gegen die Pocken auf der Grundlage des Reichsimpfgesetzes bis 1975 weiter. In den 1950er Jahren wurde diese Impfpflicht diskutiert, weil sie nach Meinung einzelner Kritiker gegen das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht verstoße.[8] Das Bundesverwaltungsgericht entschied allerdings 1959, dass die Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[9] Die Impfpflicht gegen Pocken wurde schließlich schrittweise aufgehoben: Ab 1976 entfiel die Erstimpfung, es erfolgten nur noch Wiederholungsimpfungen (außer für Risikopersonen).[4] 1983 wurde die Pockenimpfpflicht schließlich gänzlich aufgehoben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte bereits 1980 die Pocken als erste Krankheit überhaupt für weltweit ausgerottet erklärt.[10]

Masern

Die Elimination von Röteln und Masern wird weltweit von allen WHO-Regionen angestrebt und ist auch in Deutschland seit vielen Jahren erklärtes Ziel des Bundes und der Länder.[11] Etwa seit 2015 sprachen sich diverse Politiker angesichts gehäufter Masernerkrankungen in Deutschland für die Einführung einer Impfpflicht gegen die Masern aus. Um die wiederkehrende Zirkulation von Masern zu verhindern, wäre eine Immunität bei mindestens 95 % der Bevölkerung erforderlich, die in Deutschland auf freiwilliger Basis aber nicht zu erreichen war.[12] Deshalb wurde ab 1. März 2020 die bundesweite Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen durch eine entsprechende Änderung von § 20 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes gesetzlich eingeführt.[13][14] Der Nachweis ist grundsätzlich gegenüber der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn der Betreuung oder Aufnahme der Tätigkeit, etwa durch Vorlage eines Impfausweises gem. § 22 Abs. 1 IfSG zu erbringen, die Konsequenzen eines nicht ausreichenden Impfschutzes beziehungsweise einer nicht ausreichenden Immunität ergeben sich aus § 20 Abs. 9–12 IfSG.[15] Die Leitung der jeweiligen Einrichtung darf eine solche Person grundsätzlich nicht in Gemeinschaftseinrichtungen aufnehmen und einer solchen Person dort keine Tätigkeiten übertragen. Das Gesundheitsamt kann eine Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis vorlegt, zur Vervollständigung ihres Impfschutzes auffordern und ihr gegebenenfalls untersagen, die der Einrichtung dienenden Räume zu betreten und in einer solchen Einrichtung tätig zu werden (§ 20 Abs. 12 Satz 3 IfSG), soweit diese Personen keiner gesetzlichen Schul- oder Unterbringungsverpflichtung (etwa aufgrund des Asylgesetzes) unterliegt. Bei der Vorlagepflicht an das Gesundheitsamt handelt es sich um eine durch Verwaltungsvollstreckungsrecht und insbesondere mit Zwangsgeld durchsetzbare Pflicht. Zusätzlich oder alternativ kann ein Bußgeld verhängt werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 7c IfSG). Bußgeldbewehrt ist auch ein Verstoß gegen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot (§ 73 Abs. 1a Nr. 7b, 7d IfSG).

Für Personen, die in den genannten Einrichtungen beruflich tätig werden möchten, bedeute die Regelung zwar eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG). Dieser sei aber durch die damit verfolgten Zwecke des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt.[16]

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte im vorläufigen Rechtsschutz, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern Vorrang vor dem etwaigen Ausschluss der ungeimpften Kinder von Kinderbetreuung habe.[17] Dabei stellte das BVerfG unter anderem auf den Schutz derjenigen ab, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.[18] Über die Zulässigkeit der Masern-Impfpflicht wird vor dem Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache noch entschieden (Stand: April 2021).[19]

Eltern, die ein in Gemeinschaftseinrichtungen betreutes Kind nicht impfen lassen, droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 2500 €.[20]

Weitere Erkrankungen

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der DDR ab 1953 eine gesetzliche Impfpflicht, die bis 1970 sukzessive ausgeweitet wurde: Neben den Pocken wurde unter anderem gegen Tuberkulose (1953), Kinderlähmung (1961), Diphtherie (1961), Wundstarrkrampf (1961) und Keuchhusten (1964, dann in Form des DTP-Impfstoffes) verpflichtend geimpft, ab 1970 war auch die Impfung gegen Masern gesetzlich vorgesehen.[4][21] Zur Aufnahme in Kinderbetreuungseinrichtungen musste ein Impfausweis vorgelegt werden. Pflichtimpfungen, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten wurden, konnten mit Verweis oder Ordnungsstrafe zwischen 10 und 500 DDR-Mark geahndet werden.[22] In der DDR wurde die Pflichtimpfung gegen Pocken 1982 aufgehoben, bereits ab 1980 fanden keine Erstimpfungen mehr statt.[4]

In der Bundesrepublik gab es bis 1954 auch eine Impfpflicht gegen Diphtherie und je nach Bundesland auch teilweise gegen Scharlach.[4]

Rechtliche Hintergründe

Rechtsgrundlagen

Das Bundes-Seuchengesetz[23] sah ab 1962 in der Bundesrepublik Deutschland vor, dass die Gesundheitsämter öffentliche Termine zur Durchführung unentgeltlicher Schutzimpfungen gegen die von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bezeichnenden übertragbaren Krankheiten abhalten, so insbesondere gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf und Keuchhusten (§ 14 BSeuchG). Mit der Vorschrift sollte sichergestellt werden, dass in allen Ländern den Sorgeberechtigten Gelegenheit gegeben wird, ihre Kinder gegen bestimmte Krankheiten unentgeltlich impfen zu lassen. Die Bestimmung, gegen welche Krankheiten geimpft werden soll, wurde den zuständigen obersten Landesbehörden überlassen, da das Bedürfnis für bestimmte Impfungen in den Ländern unter Umständen verschieden zu beurteilen sei.[24]

Mit der Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften trat zum 1. Januar 2001 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Laut § 20 Abs. 6, 7 IfSG besteht eine Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums, subsidiär der Landesregierungen zur verpflichtenden Anordnung von Schutzimpfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung, „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“[25][26] Eine generelle Impfpflicht könnte auf diese Verordnungsermächtigung nicht gestützt werden, weil eine solche Einschränkung des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) im Lichte der Wesentlichkeitstheorie durch ein Parlamentsgesetz erfolgen müsste.[27][28] Dieses ermöglicht Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG.[29]

COVID-19

Eine Impfpflicht gegen COVID-19 wird in Rechtswissenschaft und Medizin kontrovers diskutiert,[30] viele Rechtswissenschaftler haben keine grundsätzlichen juristischen Zweifel dagegen.[31][32] Während der ersten 18 Monate der COVID-19-Pandemie in Deutschland bestand ein überwiegender politischer Konsens darüber, dass es in Deutschland keine Impfpflicht zu einer Corona-Schutzimpfung geben solle.[33] Seit Oktober 2021 befürworten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund, die Ministerpräsidenten Söder (Bayern, Christlich-Soziale Union in Bayern), Günter (Schleswig-Holstein, CDU),[34] Kretschmann (Baden-Württemberg, Grüne),[35] Weil (Niedersachsen, SPD)[36] und Ramelow (Thüringen, Linke),[37] eine allgemeine Impfpflicht oder zumindest eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen.[38][39] Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt sowohl eine Impf- als auch eine Beratungspflicht ab.[40]

Nach einer Änderung des IfSG zum 12. Dezember 2021[41] müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen tätig sind, entweder geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) sein, es sei denn, sie können auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden (§ 20a Abs. 1 Satz 1, 2 IfSG). Bis zum 15. März 2022 müssen der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens ein Impf- oder Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 SchAusnahmV oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorgelegt werden, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können (§ 20a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1–3 IfSG – Immunitätsnachweis gegen COVID-19). Grundlage sind laut Entwurfsbegründung[42] entsprechende Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission.[43][44][45]

Am 26. Januar 2022 fand im Deutschen Bundestag eine Vereinbarte Debatte (Orientierungsdebatte) über eine allgemeine Impfpflicht statt, ohne dass ein bestimmter Gesetzentwurf auf der Tagesordnung stand.[46][47]

Soldaten

Gem. § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes (SG) müssen Soldaten ärztliche Maßnahmen auch gegen ihren Willen dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Nach der Zentralvorschrift A1 - 840/8 - 4000 muss jeder Soldat einen Basisimpfschutz vorweisen. Dieser umfasst seit dem 24. November 2021 außer dem Impfschutz gegen Tetanus,[48] Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis, Mumps-Masern-Röteln, Hepatitis A und B sowie Influenza auch die Grundimmunisierung, Folge- und Auffrischimpfung gegen COVID-19.[49][50] Eine Impfung unterbleibt jedoch, wenn eine medizinische Kontraindikation vorliegt. „Ob dies der Fall ist und ob die Impfverweigerung bei objektiv fehlender Gesundheitsgefahr ein Dienstvergehen ist, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung im Einzelfall.“[51][52]

Österreich

Geschichtlich wurde in Österreich deutlich länger als z. B. in Deutschland auf indirekte Maßnahmen gesetzt.[53] Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurde Österreich zu einem Teil des deutschen Reichs; damit galt dort deutsches Recht einschließlich bestimmter Impfpflichten.[53] Während unter dem NS-Regime ein Impfzwang herrschte, wurde 1948 die Impfung gegen Pocken mit dem Bundesgesetz über die Schutzimpfung gegen Pocken (Blattern)[54] mittels Strafen als de facto Pflicht bis 1981, nach der endgültigen Ausrottung der Pocken 1980, durchgesetzt und fortgesetzt.[55]

Via Mutter-Kind-Pass, der das Kind bis zum 5. Lebensjahr begleitet, werden Impfungen empfohlen. Auch in der Volksschule werden in bestimmten Schulstufen Impfungen für ganze Schulklassen in der Unterrichtszeit, etwa im Zimmer des Schularztes, von der Schulleitung organisiert. Eltern werden etwa über ein Mitteilungsheft informiert und können eine Impfung ihres Kindes ablehnen. Jede Impfung wird im persönlichen Impfpass des Schülers per Stempelung oder Einkleben eines Textetiketts und Datierung dokumentiert.

Am 23. November 2019 sprach sich der Präsident der Österreichischen Ärztekammer Thomas Szekeres für die Einführung einer Impfpflicht betreffend aller empfohlenen Impfungen aus. Die Durchimpfungsrate gegen Masern betrug damals 80 %. Im Jahr 2019 wurden bis 13. November 146 Masernfälle gemeldet, etwa doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2018: 77. Szekeres sagte, er könne sich vorstellen, dass Sozialleistungen für Nichtgeimpfte reduziert werden.

Mitte November 2021 sprachen sich die Ärztekammern geschlossen für eine generelle COVID-19-Impfpflicht aus. Es brauche „ein klares Zeichen der Republik, dass die Gemeinschaft die aktuelle Situation nicht mehr länger hinnehmen kann“.[56] Am 19. November 2021 kündigte die österreichische Bundesregierung (Kabinett Schallenberg) angesichts einer Impfquote von nur knapp 67 % und einer Inzidenz von über 900 als erster europäischer Staat eine COVID-Impfpflicht ab dem 1. Februar 2022 an.[57][58]

Am 9. Dezember 2021 wurde bekannt, dass sich die Bundesregierung Nehammer und zwei der drei Oppositionsparteien (die Sozialdemokraten und die Neos) auf einen Gesetzentwurf zur Impfpflicht geeinigt haben. Dieser wurde am 20. Januar 2022 im Nationalrat mit großer Mehrheit verabschiedet und wird mit Hilfe des elektronischen Impfregisters umgesetzt.[59][60]

Am 26. Januar 2022 hat der Verfassungsgerichtshof ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einen Fragebogen zugeleitet.[61]

Schweiz

In der Schweiz besteht keine allgemeine Impfpflicht (auch Impfobligatorium genannt); es besteht die gesetzliche Möglichkeit einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Das Epidemiengesetz sieht vor, dass die Kantone freiwillige Impfungen fördern. Die Kantone können "Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären."[62] In der "besonderen Lage" geht diese Kompetenz auf den Bundesrat über.[63]

Im Juni 2020, einige Monate nach dem Beginn der COVID-19-Pandemie, entschied das Bundesgericht, dass bei Kindern Impfungen gemäß den behördlichen Empfehlungen durchgeführt werden müssen, wenn sich die Eltern über die Impfung uneinig sind und die Impfung im Einzelfall nicht kontraindiziert ist.[64]

Weitere Länder

Italien

Die italienische Regierung beschloss am 5. Januar 2022 eine COVID-Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren. Dies soll ab dem 15. Februar 2022 gelten. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von 600 Euro bis 1.500 Euro.[65] Die Impfpflicht für diese Altersklasse gilt berufsübergreifend für alle über 50-jährigen Einwohner des Landes und auch für die im Land lebenden Ausländer. Von der arbeitende Bevölkerung dürfen ab dem 15. Februar nur noch gegen COVID-19 Geimpfte und von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesene der über 50-Jährigen ihrer Arbeit nachgehen. Die coronabedingte Beschränkung gilt sowohl im öffentlichen Dienst als auch in privaten Unternehmen. Absicht der Regierung ist es eine Altersklassen vor COVID-19 zu schützen, die bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders durch schwere Verläufe der COVID-19-Erkrankung und deren Folgen gefährdet ist; darüber hinaus soll so der Druck auf die Krankenhäuser verringert werden.[66]

Die Regierung hatte zuvor bereits eine Impfpflicht für Lehrer und Lehrerinnen sowie Beschäftigte im Gesundheitsbereich eingeführt. Seit Oktober 2021 gilt eine 3-G-Pflicht für alle Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Die an der Regierung beteiligten Minister der rechtsgerichteten Lega kritisierten in einer Erklärung, die Impfpflicht für über 50-Jährige sie sei „ohne wissenschaftliche Grundlage, wenn man bedenke, dass die absolute Mehrheit der mit Covid-19 ins Krankenhaus eingelieferten Personen weit über 60 Jahre alt ist“. Sie stimmten am Ende aber trotzdem für die Impfpflicht.[65]

USA

Seit dem 27. Dezember 2021 schreibt New York City allen 184.000 Unternehmen in ihrem Gebiet unabhängig von ihrer Größe vor, dass die Belegschaft gegen COVID-19 geimpft sein muss. Die Impfung kann nicht durch Tests umgangen werden. Die Regelung wurde wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante in den USA eingeführt.[67]

Die Regierung Biden hat allen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern vorgeschrieben, ihre Belegschaft impfen oder wöchentlich testen zu lassen. Das betrifft 84 Millionen Menschen. Ein Bundes-Berufungsgericht bestätigte die Vorschrift Mitte Dezember 2021. 26 Arbeitgeberorganisationen und religiöse Verbände haben eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die Impfpflicht beantragt.[67]

Übersicht von Impfpflichten nach Ländern

In den meisten Ländern bezieht sich eine Impfpflicht auf Kinder, wobei diese entweder verpflichtend ist (u. a. in den meisten mittel- und südamerikanischen und zentralasiatischen, sowie in einigen afrikanischen und asiatischen Staaten) oder Voraussetzung für den Besuch von Kita oder Schule (u. a. Deutschland, USA, Paraguay, Kolumbien, Honduras, Guyana, Griechenland und Kirgistan).[68] Für Erwachsene gibt es z. B. in Tadschikistan[69] und Turkmenistan[70] eine Impfpflicht gegen COVID-19.

Die Geldstrafen bei einer Impfverweigerung sind von Land zu Land verschieden und liegen zwischen 50 und 2500 Euro.[71] Die Höhe der Geldstrafe beeinflusst, wie stark die Impfraten gesteigert werden:[72][34] Durchschnittlich stieg pro 500 Euro Strafe die Masernimpfrate um 0,8 % an; bei Keuchhusten (Pertussis) stieg sie um 1,1 %.[71]

Land CO­VID-19 Ma­sern Kin­der­lähm­ung Diph­the­rie Hepa­ti­tis Hib Keuch­hus­ten Mumps Pneu­mo­kok­ken Rö­teln Te­ta­nus Menin­go­kok­ken Wind­pocken Milz­brand Grip­pe Feig­war­zen
BelgienFile:Flag of Belgium (civil).svg Belgien Ja
  1. WEITERLEITUNG Vorlage:DEU
Sol­da­ten Ja Solda­ten Solda­ten Solda­ten Solda­ten Solda­ten
Frankreich Frankreich[73][74] Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
GriechenlandFile:Flag of Greece.svg Griechenland[75] Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Sol­da­ten Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
Italien Italien[76][77] Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Sol­da­ten, Po­li­zis­ten Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
KroatienFile:Flag of Croatia.svg Kroatien Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
LettlandFile:Flag of Latvia.svg Lettland Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
MaltaFile:Flag of Malta.svg Malta Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
NeuseelandFile:Flag of New Zealand.svg Neuseeland[78][79] Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Sol­da­ten, Po­li­zis­ten, Ge­fäng­nis­per­so­nal, Bild­ungs­sek­tor
PolenFile:Flag of Poland.svg Polen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
RusslandFile:Flag of Russia.svg Russland Ein­zel­han­del, Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter, Bild­ung, Re­gier­ung[80]
Saudi-ArabienFile:Flag of Saudi Arabia.svg Saudi-Arabien Ja[81][82] Ja Kin­der, Haddsch-Pil­ger Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Kin­der, Haddsch-Pil­ger Ja
SlowakeiFile:Flag of Slovakia.svg Slowakei Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
SlowenienFile:Flag of Slovenia.svg Slowenien Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
TschechienFile:Flag of the Czech Republic.svg Tschechien[83] Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
UngarnFile:Flag of Hungary.svg Ungarn[84] Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja
VatikanstadtFile:Flag of the Vatican City.svg Vatikanstadt[85] Ja
Vereinigtes KonigreichFile:Flag of the United Kingdom.svg Vereinigtes Königreich Ge­sund­heits­mit­ar­bei­ter
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten[86] Ja Ja Ja 45 Staa­ten 46 Staa­ten Ja Ja, außer Iowa 40 Staa­ten Ja Ja 33 Staa­ten Ja Solda­ten 6 Staa­ten 4 Staa­ten

Impfpflicht vor der Einreise

Arbeitsvertragliche Impfpflicht für Beschäftigte bestimmter Unternehmen

Etliche Fluggesellschaften wie Swiss, Qantas oder United haben über einen Passus im Arbeitsvertrag ihre Mitarbeiter im Flugdienst verpflichtet, vollständig gegen COVID-19 geimpft zu sein. Die Lufthansa hat angekündigt, dies über eine Betriebsvereinbarung ebenfalls erreichen zu wollen.[91]

Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

Am 27. Januar 2021 wurde die Resolution 2361 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats angenommen. In dieser Resolution beschäftigen sich die Punkte 7.3.1 und 7.3.2 mit möglichem Zwang und Diskriminierung von Menschen, die nicht bereit sind, sich impfen zu lassen[92][93]:

“7. ... The Assembly thus urges member States and the European Union to: ...
7.3. with respect to ensuring a high vaccine uptake: ...
7.3.1. ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so;
7.3.2. ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated;”

„7. ... Die Parlamentarische Versammlung drängt die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union dazu: ...
7.3. mit Bezug auf die Sicherung einer hohe Annahme der Impfung: ...
7.3.1. zu sichern, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist, und dass niemand unter politischem, sozialem oder anderem Druck steht sich impfen zu lassen, wenn er das nicht wünscht;
7.3.2. zu sichern, dass niemand diskriminiert wird, wenn er nicht geimpft ist, wegen möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen will;“

Parlamentarische Versammlung des Europarats[94]

Die Abstimmung im Europarat über die Resolution 2361 fand am 27. Januar 2021 statt. Das Ergebnis waren 115 Jastimmen, 2 Neinstimmen und 13 Enthaltungen. Alle 15 Abgeordneten der deutschsprachigen Länder stimmten mit "Ja" für die Resolution. Das waren:

Diese 15 Abgeordneten vertraten dabei alle fünf politischen Gruppen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, nämlich: ALDE (3 Abgeordnete), EC/DA (2 Abgeordnete), EPP/CD (4 Abgeordnete), SOC (5 Abgeordnete), UEL (1 Abgeordneter).[95]

Impfpflicht bei Tieren

Europaische Union Europäische Union Innerhalb der EU besteht beim grenzüberschreitenden Verkehr für Hunde, Katzen und Frettchen Impfpflicht gegen Tollwut. Gleiches gilt für den Grenzübertritt zwischen der Schweiz und Norwegen und den EU-Ländern in beide Richtungen. Für die Einreise aus Drittstaaten ist ebenfalls eine Tollwutimpfung erforderlich, in vielen Fällen zusätzliche eine Bestimmung des Tollwut-Antikörper-Titers.
  1. WEITERLEITUNG Vorlage:DEU
In Deutschland besteht Impfpflicht für Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit.[96][97] Gegen die Newcastle-Krankheit besteht eine Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände.[98]
IsraelFile:Flag of Israel.svg Israel In Israel besteht für Rinder Impfpflicht gegen Botulismus.[99]

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Impfpflicht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Impfgesetz – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Klaus Schäfer: Impfpflicht # Impfzwang
  2. § 20i Abs. 1 Satz 3 SGB V). Vgl. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) BAnz AT 17. September 2021 B3.
  3. Ernst T. Mader: Warum Bayern schon 1807 einmal eine Impfpflicht einführte. In: Augsburger-Allgemeine.de. 19. Juli 2019, abgerufen am 19. Januar 2021.
  4. 4.0 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620.
  5. Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. 2009, S. 262–263 (d-nb.info).
  6. Impfgesetz – Wikisource. Abgerufen am 29. Januar 2021.
  7. Malte Thießen: Vom immunisierten Volkskörper zum präventiven Selbst. Impfungen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 61, 2013, S. 35–64 (degruyter.com).
  8. Malte Thießen: Vorsorge als Ordnung des Sozialen. Impfungen in der Bundesrepublik und der DDR. In: Zeithistorische Forschungen. Band 10, Nr. 3, 2013.
  9. BVerwGE: Der durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 angeordnete Impfzwang ist mit dem Grundgesetz vereinbar. In: Neue Juristische Wochenschrift. Band 9, Az. BVerwG I C 170.56, 14. Juli 1959, S. 78–83 (openjur.de).
  10. Krankheiten ausrotten: ein „fortlaufender Prozess“. 22. Juli 2020.
  11. Elimination der Masern und Röteln in Deutschland. RKI, 23. August 2021.
  12. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019.
  13. Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht, rnd.de, 14. November 2019
  14. Bundestag beschließt Masernschutzgesetz. www.aerzteblatt.de, 14. November 2019
  15. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019, S. 27.
  16. Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) BT-Drs. 19/13452 vom 23. September 2019, S. 29.
  17. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020, Az. 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20
  18. BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2020, Aktenzeichen 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20. Randnummer 15. Abgerufen am 24. Juni 2020: „Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen.“
  19. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Europäisches Menschenrechtsgericht hält Impfpflicht für rechtens. 8. April 2021, abgerufen am 27. Juli 2021.
  20. Peter Voitl: Zur Impfpflicht in Europa. In: Monatsschrift Kinderheilkunde. Band 168, Nr. 4, 1. April 2020, S. 294–295, doi:10.1007/s00112-020-00879-y.
  21. Stephan Liskowsky: "Sozialismus ist die beste Prophylaxe". In: MDR.de. 28. Februar 2020, abgerufen am 20. Mai 2020.
  22. Rafaela von Bredow, Lukas Eberle, Jan Friedmann, Michael Fröhlingsdorf, Annette Großbongardt, Veronika Hackenbroch, Julia Amalia Heyer, Dietmar Hipp, Julia Koch, Dirk Kurbjuweit, Cornelia Schmergal: Stich fürs Leben. In: Der Spiegel. Nr. 14, 2019, S. 12–19 (online30. März 2019).
  23. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 18. Juli 1961, BGBl. I S. 1012
  24. Entwurf eines Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) BT-Drs. 1888 vom 27. Mai 1960, S. 23.
  25. Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045
  26. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) BT-Drs. 14/2530 vom 19. Januar 2000, S. 71.
  27. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.
  28. Fabian-Simon Frielitz, Isabel Viola Wagner, Denis Martin Schewe, Klara Bothe: COVID-19: Wäre eine Impfpflicht rechtlich möglich? Deutsche Medizinische Wochenschrift 2021, S. 206–208.
  29. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 27. Januar 2016.
  30. Corona-Impfpflicht – ja oder nein? Positionen für und gegen eine Impfpflicht. vgl. beispielsweise Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Dezember 2021.
  31. wdr.de vom 22. November 2021: Kommt die Corona-Impfpflicht am Ende doch? zitiert Franz Mayer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, es gebe keine "absoluten Schranken gegen eine allgemeine oder partielle Impfpflicht".
  32. faz.net vom 23. November 2021: Juristen: Impfpflicht „grundsätzlich mit Verfassung vereinbar“ (der Staatsrechtler Ulrich Battis äußerte: „Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar – und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.)
  33. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Eine Impfpflicht wird es bei der Corona-Schutzimpfung nicht geben. (...)“ In: www.bmjv.de, 12. November 2020, abgerufen am 30. November 2021.
  34. 34.0 34.1 Ministerpräsident Günther zeigt sich offen für allgemeine Impfpflicht. In: Spiegel online. 21. November 2021, abgerufen am 24. November 2021.
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