Die Zitation ist zum einen ein veralteter Begriff aus der frühen Neuzeit (15. Jahrhundert bis 19. Jahrhundert) für die Vorladung vor Gericht. Dabei war der Zitationszettel (die Ladung) dem Gericht vorzulegen.[1] Bei Nichtbefolgen konnte eine Kontumazentscheidung ergehen. Eine besondere Form war die Ediktalzitation, eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt war.
In der heutigen Zeit versteht man unter einer Zitation die Verwendung eines Zitats.[2] Der Begriff Zitation ist unter anderem in der Rechtswissenschaft und im Rechtspflege oder im Rahmen von Literaturnachweisen bei wissenschaftlichen Texten gebräuchlich. Der englische Begriff citation beschreibt den Verweis in Büchern, Zeitschriften oder Onlineangeboten zur veröffentlichten Quelle. Der deutsche Terminus hierzu wären der Beleg, die Fußnote oder die Anmerkung.
Siehe auch
Belege
- ↑ Deutsches Wörterbuch: Zitation
- ↑ Duden.de: Zitation, abgerufen am 4. November 2017.