Zivilhaft ist in Deutschland der Oberbegriff[1] für Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft. Im Gegensatz zur Zivilhaft steht die Strafhaft.
Einzelnachweise
- ↑ Definition im Landesportal Schleswig-Holstein ( vom 8. Dezember 2012 im Internet Archive) Abgerufen am 29. Juni 2013