Das Amtsgericht Gadebusch war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Schwerin.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Gadebusch.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Gadebusch.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Grevesmühlen umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 15. September 2000 geschlossen.[3]
Gebäude
Das Gericht war im Schloss Gadebusch in der Amtsstraße 6 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Gadebusch war das Landgericht Schwerin übergeordnet.[4] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
Commons: Schloss Gadebusch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
- ↑ § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- ↑ Verordnung vom 8. August 2000, GVOBl. M-V, S. 391.
- ↑ § 3 Abs. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
Koordinaten: 53° 42′ 1,8″ N, 11° 7′ 10,2″ O
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