Das Amtsgericht Großrudestedt (bis 1879 Justizamt Großrudestedt) war ein von 1850 bis 1949 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der thüringischen Stadt Großrudestedt.
Geschichte
In der Folge der Revolution von 1848 wurde der Staatsaufbau im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach neu geordnet. So wurden 1850 die noch teilweise aus dem Mittelalter stammenden Ämter abgeschafft und durch Bezirksdirektionen, Justizämter und Rechnungsämter ersetzt[1], ebenso wurden die letzten noch bestehenden Patrimonialgerichte aufgehoben.[2] Für die Jurisdiktion des aufgehobenen Amtes Großrudestedt wurde dabei das Justizamt Großrudestedt errichtet, dessen Bezirk demzufolge aus den Orten Alperstedt, Bachstedt, Dielsdorf, Eckstedt, Großrudestedt, Haßleben, Kleinbrembach, Kleinrudestedt, Kranichborn, Markvippach, Mittelhausen, Nöda, Riethnordhausen, Schloßvippach, Schwansee, Sprötau, Stotternheim, Thalborn, Vippachedelhausen und Vogelsberg und dem Ort Orlishausen des aufgehobenen Amtes Buttstädt bestand.[3]
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt in Amtsgericht Großrudestedt umbenannt und gleichzeitig dem neu errichteten Landgericht Weimar zugeordnet.[4] Der Großrudestedter Gerichtsbezirk selbst änderte sich dabei nicht.[5]
Nachdem 1920 Sachsen-Weimar-Eisenach in Thüringen aufgegangen war, kam es am 1. Oktober 1923 zu einer landesweiten Umbildung der bisherigen Gerichtsbezirke. So verlor das Amtsgericht Großrudestedt zum einen die Orte Kleinbrembach und Vogelsberg an das Amtsgericht Buttstädt, erhielt aber zum anderen die Gemeinden Schwerborn und Udestedt vom Amtsgericht Vieselbach und den Ort Werningshausen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Gräfentonna.[6]
Am 1. Oktober 1949 wurde das noch einen Monat vorher[7] dem Landgericht Erfurt unterstellte[8] Amtsgericht Großrudestedt aufgehoben und aus seinem Bezirk die Gemeinden Alperstedt, Eckstedt, Kleinrudestedt, Mittelhausen, Nöda, Riethnordhausen, Schwansee, Schwerborn, Stotternheim und Udestedt dem Amtsgericht Erfurt, die Ortschaften Dielsdorf, Großrudestedt, Haßleben, Kranichborn, Markvippach, Orlishausen, Schloßvippach, Sprötau, Thalborn, Vippachedelhausen und Werningshausen dem Amtsgericht Sömmerda zugeteilt.[9]
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Reg.Bl. S. 103 ff. )
- ↑ Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 (Reg.Bl. S. 152 ff. )
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 557 )
- ↑ Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.)
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
- ↑ 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)
- ↑ Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
- ↑ Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)