Das Amtsgericht Ilmenau (bis 1879 Justizamt Ilmenau) war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Ilmenau.
Geschichte
Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung[1] und der zeitgleichen Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit[2] wurde ein Justizamt zu Ilmenau geschaffen, dessen Bezirk das aufgelöste Amt Ilmenau umfasste, also die damaligen Gemeinden Grenzhammer, Heyda, Ilmenau, Kammerberg, Martinroda, Neusitz, Oberpörlitz, Roda, Schmerfeld, Stützerbach, Unterpörlitz und Wipfra.[3]
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Justizamt in das Amtsgericht Ilmenau umgewandelt und gleichzeitig dem neu errichteten Landgericht Eisenach zugeordnet.[4] Dabei wurde Ilmenauer Gerichtsbezirk wie folgt festgelegt: Bösleben, Heyda, Ilmenau, Kammerberg, Martinroda, Neusitz, Oberpörlitz, Roda, Schmerfeld, Stützerbach, Unterpörlitz und Wipfra.[5][6]
Nachdem 1920 Sachsen-Weimar-Eisenach in Thüringen aufgegangen war, kam es am 1. Oktober 1923 zu einer landesweiten Neuordnung der bisherigen Amtsgerichtssprengel. Der Gerichtssprengel umfasste nun: Bücheloh, Elgersburg, Gera, Gräfinau, Heyda, Ilmenau, Manebach und Kammerberg, Martinroda, Neuroda, Neusitz, Oberpörlitz, Roda, Schmerfeld, Stützerbach, Unterpörlitz, Wipfra und Wümbach.[7]
Am 1. Oktober 1949 wurde der Bezirk des Amtsgerichts Ilmenau um den Bezirk des Amtsgericht Gehren erweitert[8] und das Gericht dem Landgericht Erfurt nachgeordnet. Zum 1. Januar 1952 wurden die Amtsgerichte in der DDR aufgehoben und durch Kreisgerichte ersetzt.[9] Nachdem das Amtsgericht Ilmenau Anfang der 1990er-Jahre neu errichtet wurde, wurde es zum 1. April 2006 erneut aufgehoben.[10] Es besteht seitdem eine Zweigstelle Ilmenau des Amtsgerichts Arnstadt.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude im Stil des Historismus aus dem Jahr 1898 mit Adresse Ackermannstraße 1 ist heute Teil des Behördenzentrums Ilmenau und wird von der Polizei genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Reg.Bl. S. 103 ff. )
- ↑ Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 (Reg.Bl. S. 152 ff. )
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 563 )
- ↑ Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65 ff.)
- ↑ Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251 ff.)
- ↑ Plan für die Organisation der Landesgerichte im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach auf dem Grunde des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877. In: Landtags-Verhandlungen vom Jahre 1877. Erste Abtheilung. Schriftenwechsel zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und dem ein und zwanzigsten ordentlichen Landtage. Weimar 1878, S. 751–753 (online).
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
- ↑ Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)
- ↑ Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951 (GBl. S. 1005)
- ↑ Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 456)