Das Amtsgericht Pasewalk ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Pasewalk.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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In den Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk eingegliedert wurden die folgenden zuvor zum Bezirk des Amtsgerichts Anklam gehörenden Städte und Gemeinden.[3]
- Anklam,
- Bargischow,
- Boldekow,
- Bugewitz,
- Ducherow,
- Neu Kosenow,
- Rossin und
- Sarnow
Das Amtsgericht Anklam wurde umgewandelt in eine Zweigstelle im Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk.[3]
Des Weiteren wurden durch die Auflösung des Amtsgerichts Ueckermünde zum 1. Dezember 2014 die folgenden Städte und Gemeinden dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Pasewalk zugeordnet.[4][5]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 860 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 1960 km2 vergrößert.[6] In ihm leben ungefähr 85.000 Einwohner.[7]
Gebäude und Geschichte
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Grünstraße 61 in Pasewalk. Die Grundsteinlegung auf dem ehemaligen Klosterhof fand im Jahr 1903 statt. Zwei Jahre später wurde das Gebäude bezogen. In den Jahren 2003 und 2004 errichtete man einen Anbau.[8]
Die Zweigstelle Anklam ist unter der Anschrift Baustraße 9 im Lilienthalcenter am Anklamer Markt zu finden.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Pasewalk war zunächst das Landgericht Stralsund übergeordnet.[9] 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Neubrandenburg.[10] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Pasewalk. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Pasewalk. Abgerufen am 3. Dezember 2014.
Einzelnachweise
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- ↑ § 4 Abs. 14 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549 (PDF; 1,4 MB).
- ↑ 3.0 3.1 Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- ↑ § 4 Abs. 7 Nr. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ I. e) der Anlage zu § 4 Abs. 2 S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform. (PDF; 660 kB) S. 9, archiviert vom am 29. September 2015; abgerufen am 30. Januar 2018.
- ↑ Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 30. Januar 2018.
- ↑ Stadt Pasewalk, Fachbereich Schule/Kultur (Hrsg.): Historischer Stadtrundgang ( vom 2. Juni 2015 im Internet Archive)
- ↑ § 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- ↑ Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657 (PDF; 698 kB).
Koordinaten: 53° 30′ 22,5″ N, 13° 59′ 14,8″ O
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