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Amtsgericht Anklam

From Wickepedia
File:Anklam-Center-110604-018.JPG
Lilienthalcenter Anklam – Südflügel = ehem. Amtsgericht

Das Amtsgericht Anklam war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Stralsund. Durch die am 6. Oktober 2014 in Kraft getretene Gerichtsstrukturreform wurde das Amtsgericht Anklam aufgehoben und in eine Zweigstelle im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk umgewandelt.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

File:Amtsgerichtsbezirke im Landgerichtsbezirk Stralsund vor der Gerichtsstrukturreform.png
Gerichtsbezirke der dem LG Stralsund nachgeordneten Amtsgerichte bis zum 5. Oktober 2014 #WEITERLEITUNG Vorlage:Farblegende #WEITERLEITUNG Vorlage:Farblegende #WEITERLEITUNG Vorlage:Farblegende #WEITERLEITUNG Vorlage:Farblegende #WEITERLEITUNG Vorlage:Farblegende #WEITERLEITUNG Vorlage:Farblegende

Das Gericht hatte seinen Sitz in Anklam.[2]

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Anklam wurde durch die Gerichtsstrukturreform folgendermaßen aufgeteilt.[1]

Die Städte und Gemeinden

  • Anklam,
  • Bargischow,
  • Boldekow,
  • Bugewitz,
  • Ducherow,
  • Neu Kosenow,
  • Rossin und
  • Sarnow

gehören nun zum Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk.

Eingegliedert in den Bezirk des Amtsgerichts Greifswald wurden die Städte und Gemeinden

  • Blesewitz,
  • Buggenhagen,
  • Butzow,
  • Dargen,
  • Garz,
  • Groß Polzin,
  • Iven,
  • Kamminke,
  • Klein Bünzow,
  • Korswandt,
  • Krien,
  • Krusenfelde,
  • Lassan,
  • Medow,
  • Murchin,
  • Neetzow-Liepen,
  • Neuenkirchen,
  • Postlow,
  • Rankwitz,
  • Rubkow,
  • Schmatzin,
  • Spantekow,
  • Stolpe,
  • Stolpe auf Usedom,
  • Usedom,
  • Ziethen und
  • Zirchow.

Die Zweigstelle Anklam ist ausschließlich zuständig als Rechtsantragsstelle für die Aufnahme von Erklärungen in den Städten und Gemeinden, welche vom Bezirk des Amtsgerichts Anklam in den Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk eingegliedert wurden.[3]

Für Jugendstrafsachen, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen sowie in Angelegenheiten der Beratungshilfe und Betreuungssachen ist sie ebenfalls ausschließlich zuständig in diesen Städten und Gemeinden und zusätzlich in den folgenden Städten und Gemeinden des ehemaligen Amtsgerichtsbezirks Ueckermünde.[4]

  • Altwigshagen,
  • Ferdinandshof,
  • Grambin,
  • Heinrichswalde,
  • Leopoldshagen,
  • Liepgarten,
  • Lübs,
  • Meiersberg,
  • Mönkebude,
  • Ueckermünde und
  • Wilhelmsburg

Sie ist daneben für Grundbuchsachen sowie Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen des gesamten Amtsgerichtsbezirks Pasewalk ausschließlich zuständig.[5]

Gebäude

File:Anklam-Friedländer-14-110604-055a.jpg
Ehemaliges Amtsgericht, jetzt Polizeidirektion Anklam

Die Zweigstelle befindet sich in der Baustraße 9 im Lilienthalcenter am Anklamer Markt, wo zuvor das Amtsgericht untergebracht war.

Das vorherige Gebäude des Amtsgerichtes befand sich in der Friedländer Straße 14. Das Gebäude wird jetzt von der Polizeidirektion Anklam genutzt.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Anklam war das Landgericht Stralsund übergeordnet.[6] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.

Dem Amtsgericht Pasewalk und somit auch der Zweigstelle Anklam ist das Landgericht Neubrandenburg[7] sowie das Oberlandesgericht Rostock übergeordnet. Lediglich für die Städte und Gemeinden, welche in den Bezirk des Amtsgerichts Greifswald eingegliedert wurden, bleibt es bei der Zuständigkeit des Landgerichts Stralsund.[8]

Siehe auch

Weblinks

  • Internetpräsenz des Amtsgerichts Anklam. Archiviert vom Original am 3. April 2014; abgerufen am 11. November 2014.
  • Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Anklam. Abgerufen am 11. November 2014.

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
  2. § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549 (PDF; 1,4 MB).
  3. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. a der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes (Zweigstellenverordnung - ZweigstVO M-V) vom 15. Januar 2014, GVOBl. M-V 2014, S. 29.
  4. § 2 Abs. 1 S. 1 lit. b–e ZweigstVO M-V.
  5. § 2 Abs. 1 S. 2 ZweigstVO M-V.
  6. § 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998.
  7. § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 lit. b des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
  8. § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 lit. b des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.

Koordinaten: 53° 51′ 16,9″ N, 13° 41′ 15,1″ O

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