Als Bundessteuern werden die Steuern gemäß Art. 106 Abs. 1 Grundgesetz bezeichnet, deren Steueraufkommen der Steuerhoheit des Bundes unterliegt.
Allgemeines
Das deutsche Finanzsystem unterscheidet zwischen Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern. Jede Gebietskörperschaft besitzt mithin ein eigenes Steueraufkommen, das im Finanzausgleich berücksichtigt wird. Der Bund kann sämtliche Regelungen zu den Bundessteuern festlegen.
Arten
Zu den Bundessteuern gehören vor allem:
- Zoll
- Energiesteuer
- Kraftfahrzeugsteuer (seit Juli 2009)
- Stromsteuer
- Tabaksteuer
- Branntweinsteuer
- Kaffeesteuer
- Schaumweinsteuer
- Alkopopsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Versicherungsteuer
- Zwischenerzeugnissteuer
Fälschlich werden zuweilen auch die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer als Bundessteuern angesehen, sie sind jedoch Gemeinschaftssteuern.