Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Deutsche Wohnen & Co. enteignen

From Wickepedia
File:Campaign poster for the Deutsche Wohnen & Co. enteignen poster.jpg
Kampagnenplakat zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ im August 2021

Deutsche Wohnen & Co. enteignen (kurz DWE) ist eine Bürgerinitiative in Berlin, die einen erfolgreichen Volksentscheid über die Enteignung und Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen erreicht hat. Dabei sollen die enteigneten Wohnungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Dies beträfe 243.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin. Als Gründe werden steigende Mieten auf dem Berliner Wohnungsmarkt und zum Teil unterlassene Instandhaltungen durch große Immobilienfirmen angeführt. Primäres Ziel, und daher auch Name der Initiative, ist die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen, die mit ca. 110.000 Wohnungen die größte Vermieterin in Berlin ist[1] und gemäß der Initiative eine Politik der permanenten Mietzinsmaximierung verfolge.[2]

Beim Volksentscheid am 26. September 2021 befürworteten mehr als eine Million Berliner das Anliegen. Über 59,1 Prozent der gültigen Stimmen votierten für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. 40,9 Prozent lehnten das Vorhaben ab.

Entstehung

Rouzbeh Taheri, der als einer der Köpfe der Initiative gilt, und Michael Prütz berichteten 2019 in einem Spiegel-Online-Interview, wie 2017 die Idee entstand, einen Volksentscheid zu initiieren. Die Initiative trat im April 2018 zum ersten Mal an die Öffentlichkeit und stellte unter der Überschrift «Spekulation bekämpfen – Deutsche Wohnen & Co enteignen» einen dreistufigen Plan für eine Kampagne bis zum finalen Volksentscheid vor.[3] Den Spruch „Deutsche Wohnen enteignen“ habe es jedoch schon zuvor bei der Berliner Mietergemeinschaft Kotti & Co gegeben.[4] Kotti & Co hat die Forderung nach Enteignung auch im Rahmen einer kleinen Kampagne „Wir wollen unsere Häuser zurück“ 2016 an die Öffentlichkeit getragen.[5]

Inhalt

Nach Ansicht der Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen machten Immobilienkonzerne in Berlin große Profite durch steigende Mieten. Durch die Vergesellschaftung könnten in über 240.000 Wohnungen die Mieten gesenkt werden, da keine Gewinne mehr erwirtschaftet werden müssten, sondern nur noch die Betriebskosten. Die Mietsenkungen hätten auch einen Einfluss auf den restlichen Wohnungsmarkt.[2]

Der Senat von Berlin hingegen rechnet bei kommunaler Bewirtschaftung der zu vergesellschaftenden Wohnungen mit laufenden Kosten, welche die unveränderten Bestandsmieten um 100 bis 340 Millionen Euro pro Jahr übersteigen. Sollten die Mieten gesenkt werden – wie es die Initiative fordert –, wäre sogar mit deutlich höheren laufenden Verlusten zu rechnen. Weiterhin würden die zusätzlichen Kreditzinsen den Stadthaushalt belasten.[6]

Sozialisiert werden sollen die Immobilien von Wohnungsbauunternehmen und anderen Immobilienunternehmen, die am 26. September 2021 mindestens 3.000 Mietwohnungen in Berlin besitzen. Dies beträfe mutmaßlich neben Deutsche Wohnen auch Vonovia, Akelius aus Schweden, das französische Unternehmen Covivio, TAG Immobilien aus Hamburg sowie Grand City Properties und die Adler Group, die beide ihren Sitz in Luxemburg haben. Nach Angaben der Initiative wären 243.000 der rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Berlin von der Enteignung betroffen.[7]

Die Initiative beruft sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Privat- in Gemeineigentum vorsieht, bisher aber noch nie angewandt wurde.[8] Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend. Außerdem findet auch Artikel 28 Absatz 1 der Verfassung von Berlin Erwähnung. In Art. 28 VvB (Recht auf Wohnraum und dessen Unverletzlichkeit) heißt es:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.[9]

Aus der Kombination beider Artikel wird abgeleitet, dass jeder Mensch das Recht auf die Versorgung mit angemessenem Wohnraum habe.

Probleme könnten sich insbesondere daraus ergeben, dass bei Vergesellschaftungen einerseits die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss und es andererseits ungeklärte Zuständigkeits- und Grundrechtsfragen gibt. Schon der Berliner Mietendeckel scheiterte daran, dass Berlin (durch ein Bundesgesetz in gleicher Sache) die Zuständigkeit in diesem Rechtsgebiet fehlte.[10]

Berlin kann nur im Bereich der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung tätig werden und nur, wenn es in diesem Bereich noch keine Bundesgesetzgebung gibt. Andererseits haben nach Artikel 142 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 14 Regelungen der Berliner Verfassung, die den Betreibern der betroffenen Unternehmen erweiterte Grundrechte im Bereich des Eigentumsschutzes einräumen, Vorrang vor grundrechtlichen Einschränkungen des Grundgesetzes. Der zu erwartende Rechtsstreit hierüber würde voraussichtlich erst in letzter Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden.[10]

Sowohl eine Vergesellschaftung als auch eine Enteignung ist weiterhin nach dem Grundgesetz nur zulässig, wenn Art und Ausmaß einer angemessenen Entschädigung gesetzlich geregelt sind. Eine solche Entschädigung muss „unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten“ stattfinden. Da es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie Vergesellschaftungen gab, gibt es auch (noch) keine Konkretisierung des Verfassungstextes durch Rechtsprechung und Praxis.

  • In der Kostenschätzung der Initiative wird von Kosten von 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro ausgegangen.[11] Die Initiative nimmt bei der Berechnung der Entschädigungshöhe eine bestimmte Miethöhe als Zielsetzung zum Ausgangspunkt (so genanntes "Faire-Mieten-Modell"). Mit diesem Modell errechnet sie mögliche Entschädigungszahlungen von 10–11 Milliarden Euro.[12] Insgesamt geht die Initiative davon aus, dass die Entschädigungshöhe „deutlich  unter dem Marktwert“ erfolgen könne.
  • In der offiziellen Kostenschätzung des Berliner Senats[13], erstellt durch die seinerzeit von der Partei Die Linke geführten Senatsverwaltung  für Stadtentwicklung und Wohnen, wird mit Entschädigungszahlungen von 28,8 bis 36 Milliarden Euro.[14]
  • Eine Arbeitsgruppe von Andrej Holm unter Beteiligung von Mitgliedern der Partei Die Linke kam mit vier unterschiedlichen Rechenmodellen auf Entschädigungen von 14,5 bis 22,8 Milliarden Euro. Eine Entschädigungshöhe von 22,8 Milliarden Euro würde dabei auch alle Schulden einbeziehen, die von den Immobilienkonzernen aufgenommen wurden und zu deren Besicherung die Immobilienbestände genutzt wurden. Bei einer niedrigeren Entschädigungshöhe sei nicht ausgeschlossen, dass die Immobilienkonzerne in finanziellen Probleme geraten, weil die bestehende Schuldenlast nur noch durch den Wohnungsbestand außerhalb Berlins besichert wäre.[15]

Unterstützung und Ablehnung

Unterstützer und Gegner des Volksbegehrens
Unterstützer
Interessengruppen:

Politische Parteien und Organisationen:

Sonstige:

Gegner
Interessengruppen:

Politische Parteien und Organisationen:

Die Linke sprach sich von Beginn an für die Initiative aus und half auch beim Sammeln von Unterschriften.

Die Grünen beschlossen auf ihrem Landesparteitag die Initiative zu unterstützen.[16] Allerdings äußerte sich die grüne Wirtschaftssenatorin Ramona Pop konträr. Sie sehe das Enteignungsvolksbegehren mit Skepsis.[17] Die Grünen-Spitzenkandidatin von 2021 Bettina Jarasch möchte eine erfolgreiche Initiative als Druckmittel für Verhandlungen mit den Wohnungsunternehmen nutzen.

Die SPD und der Regierende Bürgermeister Michael Müller lehnen die Enteignung großer Wohnungskonzerne ab. Müller argumentiert, dass im Kampf gegen steigende Mieten 15.000 oder 20.000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden müssten. Die Wohnungsbauziele könnten aber nur mit privaten Partnern erreicht werden; allein über die städtischen Gesellschaften funktioniere das nicht.[18] Die Jusos hingegen stellten sich hinter das Volksbegehren.[19]

Die CDU lehnt die Initiative ab, da für die Entschädigung der Enteigneten 36 Milliarden Euro neue Schulden gemacht werden müssten, aber keine neuen Wohnungen entstünden. Sie will stattdessen mit einer Neubauoffensive neue bezahlbare Wohnungen schaffen.[20] CDU-Landeschef Kai Wegner warnte vor drohenden Miet- und Steuererhöhungen zur Finanzierung der Enteignungen.[21]

Auch die FDP lehnt die Initiative ab. FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja warf der Initiative vor, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Die Ausgaben für die Entschädigung führten das Land Berlin in den finanziellen Ruin.[22]

Zu den weiteren Unterstützern zählen der Berliner Mieterverein und die Berliner MieterGemeinschaft sowie weitere Sozialverbände und Kirchenkreise.[23] Die Landesverbände der Gewerkschaften IG Metall, GEW und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sowie die DGB-Jugend (nicht jedoch der DGB Landesverband Berlin-Brandenburg) unterstützen das Volksbegehren.[24][25]

Nach Ansicht von Claus Michelsen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hilft ein kommunaler Rückkauf von Wohnungen den Wohnungssuchenden in Berlin wenig und würde den Wohnungsmarkt nicht nachhaltig entspannen. Wenn man eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt erreichen möchte, wäre es sinnvoller, in neue Bauten zu investieren, um insgesamt das Angebot zu erhöhen. Reiner Braun vom Wirtschaftsforschungsinstitut Empirica empfiehlt ebenfalls: „Wenn der Staat das Geld ausgibt, sollte er mehr Neubau tätigen, statt Bestände zu kaufen. Dann hab‘ ich ja auch mehr kommunale Wohnungen.“[26][27]

Der Immobilienverband IVD sprach davon, dass durch die angestrebte Vergesellschaftung, zu deren Verwirklichung im Unterschied zum Mietendeckel eine rechtliche Kompetenz des Landes Berlin grundsätzlich gegeben sei, sich nur die Identität des Vermieters ändere und keine neue Wohnung entstehe. Damit wäre sie „nur ein weiteres sinnloses sozialistisches Prestigeprojekt“.[28] Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen warnt, dass mehr – auch geförderter – Wohnungsbau in Berlin dringend nötig sei. Allein schon die Debatte über Enteignungen schrecke Investoren aber ab.[29] Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, fordert in Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in den Hotspots „mehr bezahlbares Bauland, weniger teure Auflagen und mehr Anreize für bezahlbaren Wohnungsneubau“. Außerdem brauche es mehr Sozialwohnungen. „Das sind die richtigen Instrumente.“ Bauen sei in Deutschland zu kompliziert und zu teuer geworden: „Mit dem Investitionsbetrag, mit dem man 2010 noch 100 Wohnungen bauen konnte, bringt man zehn Jahre später nur noch 72 Wohnungen auf den Weg.“[30] Kritik fand auch der Umstand, dass viele nun zu vergesellschaftende Wohnungsbestände erst um 2004 von dem rot-roten Senat unter Klaus Wowereit privatisiert worden waren.

Nach einem Rechtsgutachten von Ulrich Battis, das im Auftrag des Vereins Neue Wege für Berlin erstellt wurde, ist eine Enteignung aus mehreren Gründen unzulässig: Sie wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privateigentum und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil nach dem Volksentscheid nur Bestände ab einer Größe von 3000 Wohneinheiten enteignet werden sollen. Dem Land Berlin fehle laut Battis außerdem die Gesetzgebungskompetenz für ein Enteignungsgesetz, wobei er die Frage der konkurrierenden Gesetzgebung und der zur Enteignung nach Artikel 15 GG fehlenden Bundesgesetze ignorierte. Ferner sei die zur Finanzierung geplante Kreditaufnahme durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse.[31] Auch sei ein Gesetz zur Umsetzung des Volksentscheids europarechtlich unzulässig, weil es unzulässig in die Kapitalverkehrsfreiheit eingreife, solange mildere Mittel zur Lösung der Berliner Wohnungsfrage zur Verfügung stünden.[32]

Die Interventionistische Linke unterstützt Deutsche Wohnen & Co. enteignen.[33]

Verlauf

Entsprechend der Berliner Volksgesetzgebung mussten zunächst mehr als 20.000 gültige Unterschriften für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gesammelt werden (1. Sammelphase), worauf sich die Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren (2. Sammelphase) anschloss, wobei das zu erreichende Quorum 7 Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten (zum Stichtag: 171.783 Unterschriften[34]) betrug. Im Anschluss konnte der Volksentscheid am 26. September 2021 stattfinden.

1. Sammelphase: Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens (2019)

Die erste Sammlphase startete am 6. April 2019[35][36] auf der Auftaktkundgebung der großen Berliner Mietendemo unter dem Motto "Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn"[37] auf dem Alexanderplatz. Das Quorum zu dieser Sammelphase (mind. 20.000) Unterschriften wurde erreicht, in dem am 14. Juni 2019 77.001 Unterschriften an den Senat übergeben wurden[38] (von denen dann mehr als 20.000 gültig waren). Von diesen 77.001 wurden 10.243 Unterschriften von der Partei DIE LINKE gesammelt und der Initiative am 22. Mai 2019 übergeben.[39]

2. Sammelphase: Volksbegehren (2021)

Die zweite Sammelphase startete die Initiative am 26. Februar mit einer Kundgebung am Kottbusser Tor.[40] Das Quorum zu dieser Sammelphase (7 Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten, zum Stichtag: 171.783 Unterschriften) wurde erreicht, in dem zunächst am 25. Juni 2021 349.658 Unterschriften an den Senat übergeben wurden[41], wobei die Zahl der beim Senat letztlich eingegangenen Unterschriften sich noch auf 359.063 Unterschriften erhöhte.[42] Von den eingereichten Unterschriften wurden 272.941 Unterschriften geprüft und davon 183.711 als gültig anerkannt[43] – um die Berliner Verwaltung zu entlasten wurde auf eine Prüfung der weiteren Unterschriften verzichtet. Von den 349.658 am 25. Juni beim Senat eingereichten Unterschriften wurden 32.622 Unterschriften von der Partei DIE LINKE gesammelt und der Initiative am 21. Juni 2021 übergeben.[44]

Volksentscheid am 26. September

Am 26. September 2021 fand der Volksentscheid über die Enteignung statt, gleichzeitig zu den Wahlen zum Deutschen Bundestag und dem Berliner Abgeordnetenhaus. Laut Verfassung von Berlin mussten „mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten“ – das entspricht rund 613.000 – dafür stimmen, damit der Entscheid Erfolg hat.[45] Der Volksentscheid hatte bei der Abstimmung Erfolg. Dafür stimmten 57,6 Prozent (59,1 Prozent der gültigen Stimmen), dagegen 39,8 Prozent (40,9 Prozent). In 10 von 12 Berliner Bezirken sprach sich eine Mehrheit für das Vorhaben aus, insgesamt mehr als eine Million Berliner. Damit ist das nötige Quorum überschritten und der Volksentscheid angenommen.[46]

Ergebnisse

File:Volksentscheid Berlin 2021.svg
Mehrheiten nach Bezirken
Vorläufige Endergebnisse aus den Stimmbezirken[47]
Bezirk Stimm-
berechtigte
Beteiligung Gültige Ungültige Ja Nein
Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in % Zahl in %
01 – Mitte 204.255 150.133 73,5 % 143.629 95,7 % 6.504 4,3 % 95.681 63,7 % 47.948 31,9 %
02 – Friedrichshain-Kreuzberg 168.102 126.839 78,3 % 126.839 96,4 % 4.721 3,6 % 95.207 72,4 % 31.632 24,0 %
03 – Pankow 282.096 221.100 78,4 % 212.600 96,2 % 8.500 3,8 % 134.339 60,8 % 78.261 35,4 %
04 – Charlottenburg-Wilmersdorf 215.247 166.508 77,4 % 158.685 95,3 % 7.823 4,7 % 83.422 50,1 % 75.263 45,2 %
05 – Spandau 158.696 111.016 70,0 % 105.173 94,7 % 5.843 5,3 % 57.563 51,9 % 47.610 42,9 %
06 – Steglitz-Zehlendorf 215.825 175.561 81,3 % 166.689 94,9 % 8.872 5,1 % 77.237 44,0 % 89.452 51,0 %
07 – Tempelhof-Schöneberg 229.605 175.697 76,5 % 167.543 95,4 % 8.154 4,6 % 93.887 53,4 % 73.656 41,9 %
08 – Neukölln 195.615 139.731 71,4 % 131.812 94,3 % 7.919 5,7 % 84.749 60,7 % 47.063 33,7 %
09 – Treptow-Köpenick 205.948 156.229 75,9 % 150.153 96,1 % 6.076 3,9 % 91.431 58,5 % 58.722 37,6 %
10 – Marzahn-Hellersdorf 197.241 135.119 68,5 % 128.654 95,2 % 6.465 4,8 % 75.410 55,8 % 53.244 39,4 %
11 – Lichtenberg 199.563 144.480 72,4 % 138.292 95,7 % 6.188 4,3 % 88.032 60,9 % 50.260 34,8 %
12 – Reinickendorf 175.407 127.981 73,0 % 119.854 93,6 % 8.127 6,4 % 57.751 45,1 % 62.103 48,5 %
Berlin gesamt 2.447.600 1.835.115 75,0 % 1.749.923 95,4 % 85.192 4,6 % 1.034.709 56,4 % 715.214 39,0 %

Konsequenzen

Da es sich um einen sogenannten „Beschlussvolksentscheid“ handelt, wurde der Senat lediglich aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz erforderlich sind. Dabei hat er mehr Umsetzungsspielraum als bei einem „Gesetzesvolksentscheid“, bei dem bereits ein fest formuliertes Gesetz zur Abstimmung gestellt wird. Der Senat hat auch die Möglichkeit, auf die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes zu verzichten.[48]

Eine Expertenkommission soll innerhalb eines Jahres die Verfassungskonformität von Vergesellschaftungen prüfen, sowie Fragen zur Entschädigung klären. Danach soll der Berliner Senat einen Gesetzesvorschlag erarbeiten.[49]

Reaktionen

Der-Spiegel-Journalist Henning Jauernig verweist auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey, laut dem nur 23 % der befragten Berliner Enteignungen für ein geeignetes Instrument halten, um die Situation der Mieter und Wohnungssuchenden zu verbessern. Er schließt daraus, dass viele Menschen den Volksentscheid dazu genutzt hätten, ihrem Ärger über steigende Mieten Luft zu verschaffen, dass viele Menschen Enteignungen aber kritischer gegenüberstünden, als es das Votum vermuten lasse.[50]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wohnungskonzern verteidigt sich: „Unsere Wohnungen sind bezahlbar“. In: FAZ.NET. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 17. Februar 2021]).
  2. 2.0 2.1 Warum enteignen? – Deutsche Wohnen enteignen! Abgerufen am 17. Februar 2021.
  3. Rouzbeh Taheri: Deutsche Wohnen enteignen. In: Standpunkte. Rosa Luxemburg Stiftung, Mai 2018 (rosalux.de [PDF; 79 kB; abgerufen am 21. Januar 2022]).
  4. Michael Sontheimer: Initiative zu Enteignungen. In: Spiegel Wirtschaft. Spiegel online, 5. April 2019, abgerufen am 4. Mai 2021.
  5. Wir wollen unsere Häuser zurück. In: Kotti & Co. 26. Februar 2016, abgerufen am 26. Juni 2021.
  6. Die Zeit: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet?, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  7. Tina Groll: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet? In: Zeit Online, 25. Juni 2021.
  8. Ullrich Battis: Enteignung schafft in Berlin keine einzige neue Wohnung. In: Die Zeit vom 8. Februar 2019, abgerufen am 27. Juni 2019.
  9. Verfassung von Berlin - Abschnitt II: Grundrechte, Staatsziele, auf berlin.de, abgerufen am 8. März 2021.
  10. 10.0 10.1 Die Zeit, Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet?, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  11. Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen. 11. August 2021, abgerufen am 21. Januar 2022.
  12. Vergesellschaftung ist ein guter Deal. In: Deutsche Wohnen enteignen! Abgerufen am 21. Januar 2022.
  13. Volksentscheid über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen. 11. August 2021, abgerufen am 21. Januar 2022.
  14. rbb24, Das erfolgreichste Volksbegehren aller Zeiten – und seine Tücken. 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  15. Ralf Schönball: Entschädigung an „vergesellschaftete“ Firmen soll zwischen 14 und 23 Milliarden Euro kosten. In: Der Tagesspiegel, 19. August 2021, abgerufen am 30. August 2021.
  16. ZEIT Online: Berliner Grüne befürworten Enteignung von Wohnungsunternehmen. Abgerufen am 17. April 2021.
  17. https://taz.de/Digitale-Industrie-in-Berlin/!5794170&s=ramona+pop/.
  18. Team News, Carola Tunk: Berlin: Müller gegen Enteignung von Wohnungskonzernen. Abgerufen am 26. Juni 2021.
  19. Berliner Jusos wollen Wohnungskonzerne enteignen. Abgerufen am 17. April 2021.
  20. rbb24, Enteignungs-Initiative hat wohl genügend Unterschriften für Volksentscheid, 25. Juni 2021, abgerufen am 26. Juni 2021.
  21. Tagesspiegel: Berlin steht vor Volksentscheid über Immobilien-Enteignung, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  22. Tagesspiegel: Berlin steht vor Volksentscheid über Immobilien-Enteignung, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  23. Michael Prütz: Jetzt geht‘s los: Deutsche Wohnen & Co enteignen. Abgerufen am 17. April 2021.
  24. Tina Groll: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet? ZEIT Online, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  25. Robert Kiesel: Berliner Gewerkschaften unterstützen Volksbegehren zur Enteignung. Der Tagesspiegel, 16. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  26. Die Zeit: Werden jetzt Immobilienkonzerne in Berlin enteignet?, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  27. rbb24, Immobilienexperten warnen vor Rückkauf kommunaler Wohnungen , 24. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  28. Silke Kersting: „Sinnloses sozialistisches Prestigeprojekt“ – Immobilienwirtschaft kritisiert Berliner Enteignungsdebatte. Artikel vom 27. Juni 2021 auf handelsblatt.com, abgerufen am 28. Juni 2021.
  29. Haufe: Volksbegehren schürt Berliner Debatte um Vergesellschaftung, 11. Mai 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  30. Handelsblatt: Mietendebatte in Berlin: Wohnungswirtschaft fordert „Ministerium für gutes Wohnen“, 25. Juni 2021, abgerufen am 27. Juni 2021.
  31. Hildburg Bruns: Rechtsgutachten stellt fest: Enteignungs-Pläne sind „nicht umsetzbar“ und „unverhältnismäßig“. Artikel vom 23. September 2021 im Portal bz-berlin.de, abgerufen am 23. September 2021.
  32. „Ungeheure Naivität“: Gutachter Battis hält Deutsche-Wohnen-Enteignung für verfassungswidrig. Artikel vom 23. September 2021 im Portal tagesspiegel.de, abgerufen am 23. September 2021.
  33. IL-Camp zum Thema
  34. Unterschriften für Berliner Wohn-Volksentscheid reichen aus. Rundfunk Berlin-Brandenburg, 1. Juli 2021, abgerufen am 21. Januar 2022.
  35. Ulrich Zawatka-Gerlach: Welche Chancen hat das Volksbegehren zur Enteignung? In: Der Tagesspiegel Online. 6. April 2019, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 21. Januar 2022]).
  36. Malene Gürgen: Protest gegen Immobilienkonzerne: #Mietenwahnsinn bei Sonnenschein. In: Die Tageszeitung: taz. 6. April 2019, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. Januar 2022]).
  37. Demonstration am 06.04.2019: Gemeinsam gegen Verdrängung und #Mietenwahnsinn. In: mietenwahnsinn.info. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  38. 77.001 Unterschriften pro Enteignung an Senat übergeben. In: Deutsche Wohnen enteignen! 14. Juni 2019, abgerufen am 21. Januar 2022.
  39. Berliner Zeitung: Deutsche Wohnen: Berliner Linke sammelt über 10.000 Stimmen für Enteignung. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  40. Gareth Joswig: Berliner Volksbegehren startet: Das Gespenst der Enteignung geht um. In: Die Tageszeitung: taz. 26. Februar 2021, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 21. Januar 2022]).
  41. Enteignungs-Initiative hat wohl genügend Unterschriften für Volksentscheid. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  42. Unterschriften für Berliner Wohn-Volksentscheid reichen aus. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  43. Unterschriften für Berliner Wohn-Volksentscheid reichen aus. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  44. Linke übergibt 32.662 Unterschriften an Enteignungs-Initiative. Abgerufen am 21. Januar 2022.
  45. Jan Hauser: Volksentscheid wahrscheinlich: 343.000 Berliner wollen Wohnkonzerne enteignen. In: FAZ.NET. 25. Juni 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
  46. Berliner stimmen für Enteignung von Wohnungsunternehmen. In: welt.de. Die Welt, 27. September 2021, abgerufen am 27. September 2021.
  47. Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen" 2021. In: Landeswahlleiterin Berlin. Abgerufen am 27. September 2021.
  48. Berlin steht vor Volksbefragung über Immobilien-Enteignung. Artikel vom 25. Juni 2021 im Portal spiegel.de, abgerufen am 26. Juni 2021.
  49. Jan Heidtmann: Berlin: Rot-Grün-Rot verschiebt Frage von Immobilienenteignungen. Abgerufen am 24. November 2021.
  50. Spiegel-Online, Werden die Wohnungskonzerne jetzt wirklich enteignet?, 27. September 2021, abgerufen am 27. September 2021