Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Deutscher Juristentag

From Wickepedia

Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, dessen Mitglieder Juristen sind. Allgemein wird als Deutscher Juristentag auch dessen alle zwei Jahre stattfindende Tagung bezeichnet, die als rechtspolitischer Kongress mit 2500 bis 3500 Teilnehmern durchgeführt wird. Der Verein hatte 2014 circa 7.000 Mitglieder.[1]

Struktur

Mitglied kann werden, wer mindestens eine juristische Staatsprüfung abgelegt hat oder Student der Rechtswissenschaft ist. Organe des Vereins sind die alle zwei Jahre zusammentretende Mitgliederversammlung, die Ständige Deputation und der Geschäftsführende Ausschuss. Die Mitglieder der Ständigen Deputation werden von der Mitgliederversammlung auf sechs Jahre gewählt. Es ist nur einmalige Wiederwahl zulässig. Die Ständige Deputation wählt aus ihrer Mitte den Geschäftsführenden Ausschuss (Vorsitzender, Stellvertreter und Schatzmeister), die den Vorstand im Sinne von § 26 BGB bilden. Dies sind derzeit (Stand Februar 2020) Mathias Habersack (Vorsitzender), Marie Luise Graf-Schlicker (Stellvertretende Vorsitzende) und Peter Hemeling (Schatzmeister). Der Vorsitzende leitet als Präsident die Kongresse des Deutschen Juristentages. Diese werden jeweils durch einen Ortsausschuss vorbereitet. Die Geschäfte des Deutschen Juristentages führt der Generalsekretär (derzeit Andreas Nadler).

Weitere Mitglieder der Ständigen Deputation sind Martin Beckmann, Nina Dethloff, Martin Franzen, Beate Gsell, Peter Hemeling, Johanna Hey, Wolfgang Kahl, Sibylle Kessal-Wulf, Rainer Klocke, Thomas Mayen, Anja Mengel, Hubert Meyer, Anke Müller-Jacobsen, Angelika Nußberger, Henning Radtke, Peter Rawert, Helmut Satzger, Rainer Schlegel, Max-Jürgen Seibert, Jochen Vetter, Eva Voßkuhle und Gerhard Wagner.

Geschichte

Der erste Deutsche Juristentag fand 1860 in Berlin statt. Zu seinen Begründern gehörte Karl Christian Eduard Hiersemenzel, der bereits ab 1859 das Publikationsorgan des Juristentags herausgab. Während des Ersten Weltkrieges war die regelmäßige Folge unterbrochen. Der für den Herbst 1933 vorgesehene Juristentag wurde nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten von der Ständigen Deputation „mit Rücksicht auf die noch völlig im Fluß befindliche grundlegende Umgestaltung des deutschen Staats- und Rechtswesens“[2] abgesagt. Der Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund organisierte jedoch seine 4. Reichstagung in Leipzig unter dem Namen „Deutscher Juristentag 1933“.[3][4] Der Vorsitzende des Vereins, Heinrich Triepel, distanzierte[5] sich in einem Rundschreiben[2] an die Mitglieder von dieser Veranstaltung und erklärte, keine Mitgliedsbeiträge mehr zu erheben, da noch nicht abzusehen sei, wann der Verein seine Arbeit wieder aufnehme könne. 1937 wurde der Verein zwangsweise aufgelöst. 1949 wurde die veranstaltende Organisation wieder als Verein unter dem Namen Deutscher Juristentag e. V. verfasst. Er tritt alle zwei Jahre in einer anderen deutschen Stadt zusammen. Besondere Bedeutung erlangte der 46. Deutsche Juristentag 1966 in Essen, auf dem die strafrechtliche Behandlung der NS-Verbrechen im Rahmen der Sonderveranstaltung „Probleme der Verfolgung und Ahndung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen“ thematisiert wurde. Organisiert wurde die Veranstaltung federführend durch den damaligen Präsidenten Ernst Friesenhahn. Ihr wird heute ein Signalcharakter für die folgende Aufarbeitung der Verbrechen während des Nationalsozialismus zugesprochen. Der 68. Deutsche Juristentag, während dessen auch das 150-jährige Bestehen des Vereins feierlich begangen wurde, fand vom 21. bis 24. September 2010 in Berlin statt. Infolge der COVID-19-Pandemie wurde an Stelle des 73. Deutschen Juristentages 2020 in Hamburg das Forum "Pandemie und Recht" veranstaltet, an dem sich begrenzt in Präsenz oder virtuell beteiligt werden konnte.

Hinsichtlich Österreichs kam es nach 1945 bei der Wiederherstellung des selbständigen österreichischen Staates zu einer Renaissance des österreichischen Rechtslebens. Juristische Vereinigungen wurden wiederbelebt (Wiener Juristische Gesellschaft, Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie) aber auch in anderen Bundesländern neu gegründet (Salzburg, Graz, Linz, Klagenfurt) und am 22. September 1959 konstituierte sich der Österreichische Juristentag (ÖJT) auf maßgebliches Betreiben von Wilhelm Malaniuk, dem späteren Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien.[6]

Ziele

Ziel des Juristentages ist die Fortentwicklung des Rechts, indem wissenschaftlich die Notwendigkeit der Änderung der Rechtsordnung untersucht wird, öffentliche Vorschläge für Rechtsänderungen unterbreitet werden und auf von Deutschen Juristentag als solche angesehene Missstände im Recht hingewiesen wird.[1] Es gilt unter Juristen als große akademische Ehre, vor diesem Forum zu seinem Fachbereich Stellung nehmen zu dürfen.

Bisherige Juristentage

# Jahr Ort Präsident
01 1860 Berlin Karl Georg von Wächter
02 1861 Dresden Johann Caspar Bluntschli
03 1862 Wien Karl Georg von Wächter
04 1863 Mainz Karl Georg von Wächter
05 1864 Braunschweig Karl Georg von Wächter
06 1867 München Karl Georg von Wächter
07 1868 Hamburg Rudolf von Gneist
08 1869 Heidelberg Johann Caspar Bluntschli
09 1871 Stuttgart Rudolf von Gneist
10 1872 Frankfurt am Main Rudolf von Gneist
11 1873 Hannover Rudolf von Gneist
12 1875 Nürnberg Rudolf von Gneist
13 1876 Salzburg Rudolf von Gneist
14 1878 Jena Rudolf von Gneist
15 1880 Leipzig August Drechsler
16 1882 Kassel Rudolf von Gneist
17 1884 Würzburg Rudolf von Gneist
18 1886 Wiesbaden Rudolf von Gneist
19 1888 Stettin August Drechsler
20 1889 Straßburg Rudolf von Gneist
21 1891 Köln August Drechsler
22 1893 Augsburg Rudolf von Gneist
23 1895 Bremen August Drechsler
24 1898 Posen Melchior Stenglein
25 1900 Bamberg von Stoesser
26 1902 Berlin Heinrich Brunner
27 1904 Innsbruck Heinrich Brunner
28 1906 Kiel Justus von Olshausen
29 1908 Karlsruhe Heinrich Brunner
30 1910 Danzig Heinrich Brunner
31 1912 Wien Heinrich Brunner
32 1921 Bamberg Wilhelm Kahl
33 1924 Heidelberg Wilhelm Kahl
34 1926 Köln Wilhelm Kahl
35 1928 Salzburg Wilhelm Kahl
36 1931 Lübeck Georg Wildhagen
37 1949 Köln Ernst Wolff
38 1950 Frankfurt am Main Ernst Wolff
39 1951 Stuttgart Ernst Wolff
40 1953 Hamburg Herbert Ruscheweyh
41 1955 Berlin Herbert Ruscheweyh
42 1957 Düsseldorf Herbert Ruscheweyh
43 1960 München Herbert Ruscheweyh
44 1962 Hannover Ernst Friesenhahn
45 1964 Karlsruhe Ernst Friesenhahn
46 1966 Essen Ernst Friesenhahn
47 1968 Nürnberg Konrad Redeker
48 1970 Bonn Konrad Redeker
49 1972 Düsseldorf Wilhelm Röhl
50 1974 Hamburg Wilhelm Röhl
51 1976 Stuttgart Wilhelm Röhl
52 1978 Wiesbaden Günther Weinmann
53 1980 Berlin Günther Weinmann
54 1982 Nürnberg Günther Weinmann
55 1984 Hamburg Marcus Lutter
56 1986 Berlin Marcus Lutter
57 1988 Mainz Marcus Lutter
58 1990 München Hans-Harald Franzki
59 1992 Hannover Hans-Harald Franzki
60 1994 Münster Hans-Jürgen Rabe
61 1996 Karlsruhe Hans-Jürgen Rabe
62 1998 Bremen Hans-Jürgen Rabe
63 2000 Leipzig Reinhard Böttcher
64 2002 Berlin Reinhard Böttcher
65 2004 Bonn Paul Kirchhof
66 2006 Stuttgart Paul Kirchhof
67 2008 Erfurt Martin Henssler
68 2010 Berlin Martin Henssler
69 2012 München Martin Henssler
70 2014 Hannover Thomas Mayen
71 2016 Essen Thomas Mayen
72 2018 Leipzig Mathias Habersack

Literatur

  • Hermann Conrad, Gerhard Dilcher, Hans-Joachim Kurland: Der Deutsche Juristentag: 1860–1994. Beck, München 1997, ISBN 3-406-40552-5.
  • Stefan Freuding: Der Deutsche Juristentag 1960 bis 2004. Beck, München 2006, ISBN 3-406-54552-1.
  • Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933. In: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Jg. 1993/1994, S. 373–390.
  • Rainer Maria Kiesow: Die Tage der Juristen. Der Deutsche Juristentag wird 150 Jahre alt. In: myops, Nr. 10, 2010, S. 4–18; Auszug S. 4–7 (PDF; 104 kB).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Der Verein, Darstellung auf der Website des Deutschen Juristentages. Abgerufen am 12. Dezember 2014.
  2. 2.0 2.1 Lothar Becker: „Schritte auf einer abschüssigen Bahn“: Das Archiv des öffentlichen Rechts (AöR) und die deutsche Staatsrechtswissenschaft im Dritten Reich (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 24). Mohr Siebeck, Tübingen 1999, S. 110 f.
  3. Peter Landau: Die deutschen Juristen und der nationalsozialistische Deutsche Juristentag in Leipzig 1933. In: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, Jg. 1993/1994, S. 373–390.
  4. Der Deutsche Juristentag 1933 in Leipzig. Der Aufstieg des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und die Selbstmobilisierung der juristischen Professionselite. Silvan Schenkel, abgerufen am 1. April 2016 (Bildmaterial und weitere Ausführungen zum Juristentag 1933).
  5. Rainer Maria Kiesow: Die Tage der Juristen. Der Deutsche Juristentag wird 150 Jahre alt. In: myops, Nr. 10, 2010, S. 4–18; Auszug S. 4–7 (PDF; 104 kB).
  6. Homepage des Österreichischen Juristentags. Abgerufen am 15. Dezember 2020.