Az.: S 12 KR 1265/20 ER
München, 26. November 2020
In der Rechtssache mit der Az S 12 KR 1265/20 ER bzw S 12 KR 1268/20 wird eine vollständige Kopie der Gerichtsakten begehrt.
Diese ist zur Vermeidung des persönliches Erscheinens (siehe unten), von Kopierkosten, und aus Umweltaspekten auf dem elektronischen Rechtsweg (De-Mail) an f[..] übermitteln.
Die persönliche Einsichtnahme kommt nicht in Frage, da es sich beim Antragsteller nach der Definition des RKI eindeutig um eine Person mit erhöhten Risiko in der Pandemiesituation handelt, und ein persönliches Erscheinen für diesen Zweck nicht zumutbar ist wenn eine praktikable Alternative besteht. Die genauen Umstände ergeben sich aus der Gerichtsakte selbst; insbesondere aus dem chemotherapie-bedingten unterdrückten Immunsystem.