[ 1 ]München, 15. März 2021
Auskunftsbegehren per Art. 15 DSGVO
Am 3. März 2021 hatte ich ein Auskunftsbegehren per DSGVO an das SG München gerichtet.
Beantwortet wurde das Schreiben offensichtlich von der 12. Kammer. Tatsächlich ist an dieser Kammer ein Rechtsstreit anhängig. Mit diesem hat ein Begehren nach Art. 15 zunächst aber nur indirekt zu tun. Das Auskunftsrecht besteht ohne Begründung und ist subjektspezifisch, daher auch nicht auf einen einzelnen Fall eingeschränkt, und nicht von dieser Kammer zu beantworten.
Wird hier also behauptet, Frau Wicke sei die Datenschutzbeauftragte am SG München?
Das wird nicht den Tatsachen entsprechen, daher ist das Schreiben von der gemäß §37 DSGVO benannten Person, welche auch die Verantwortung für eine korrekte Bearbeitung zu tragen hat, zu beantworten.
Um vollständige Erledigung bis zum 18. März entsprechend dem Schreiben vom 3. März wird gebeten. Bleibt dies unbegründet unterlassen, dann wird ohne weitere Frist auch die Datenschutzbehörde mit dem Problem Wicke zu befassen sein.