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Ihr Zeichen | Aktenzeichen (Bitte stets angeben) | Durchwahl | Datum |
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--- | L 5 KR 542/20 B ER | 256 | 16.03.2021 |
Sehr geehrter Herr [..],
in dem Beschwerdeverfahren
F [..] ./. Techniker Krankenkasse, Hamburg
wird eine Abschrift des Schriftsatzes vom 04.03.2021 zur Kenntnis übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Auf richterliche Anordnung
Geschäftsstelle
gez. F
Dieses Schreiben ist maschinell bzw. im automatisierten Verfahren erstellt und daher nicht unterzeichnet.
Anlagen
wie im Text erwähnt [ 2 ]L 5 KR 542/20 B ER
In dem Rechtsstreit
F [..] ./. Techniker Krankenkasse
hat die Beschwerdegegnerin die Anhörungsrüge zur Kenntnis genommen.
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt nach ihrer Auffassung nicht vor. Der Beschwerdeführer war in der Lage sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen hinreichend zu äußern und hat dies auch getan.
Als Anlage fügt die Beschwerdegegnerin ihre Verwaltungsakte bei. Die Unterlagen können bei Gericht bis zum Abschluss des Verfahrens verbleiben, da diese hier für weiteren Schriftwechsel als digitale Verwaltungsakte verfügbar sind. Die Beschweregegnerin bittet das Gericht im Falle der Gewährung von Akteneinsicht oder der Übersendung von Aktenauszügen an mögliche weitere Beteiligte von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Versagung oder Beschränkung vorliegen (§ 120 Abs. 4 SGG).