Doc:20210316-sg1-akte.redacted
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Az.: S 12 KR 1268/20
München, 16. März 2021
ERINNERUNG
An die Übermittlung des vollständigen Inhalts der Gerichtsakte im Wege des elektronischen Rechtsverkehr, wie in den Schreiben vom 26. November 2020, 15. Februar 2021, 3. März 2021, sowie 10. März 2021 gefordert wird erinnert.
Eine andere Form der Erfüllung kommt aus den bereits bekannten Gründen auch weiterhin nicht in Frage.