Doc:20210327-sg1-akte.redacted
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Az.: S 12 KR 1268/20 und weitere
München, 27. März 2021
Bezugnehmend auf das Schreiben zur Terminvereinbarung zwecks Akteneinsicht ist eine zeitgerechte Antwort unterblieben.
Daher wird nun einseitig folgender Termin bestimmt, an welchem der Kläger/Ast zwecks Überprüfung der Akten am SG zugegen sein wird:
- Dienstag, 30. März 2021 10:00-14:00
Es wird darum gebeten, zu diesem Zeitpunkt bereits sämtliche Unterlagen zu allen die Person betreffenden Verfahren am SG bereitzuhalten.
Es ist für jeden erkennbar, daß an den Gerichten derzeit denkbar wenig Publikumsverkehr stattfindet und auch die Gerichtsbeamten kaum ausgelastet sind; folglich wäre eine Behauptung, es sei an diesem Tag Raum- oder personelle Kapazität nicht vorhanden, offensichtlich unrichtig.
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