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Frage nach Gründen für verwehrte Akteneinsicht, 31. März 2021

From Wickepedia
Doc:20210331-sg-akte.redacted

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[ 1 ]

Az S 12 KR 1268/20
Az S 12 KR 1265/20 ER

München, 31. März 2021

Frau Wicke wird gebeten, die Gründe zu nennen, warum sie die Akteneinsicht zu zwei der an ihrer Kammer anhängigen Verfahren, Az S 12 KR 1268/20 sowie Az S 12 KR 1265/20 ER, am 27. März 2021 abgelehnt hat.

Zur Unterstützung des Gedächtnisses, hier die entsprechende Aktennotiz:

Des weiteren bittet der Kläger/Ast um Darlegung der Gründe, warum in der Nachricht vom 29. März 2021 nicht Bezug auf die Ablehnung genommen wurde, sondern nur die, ausnahmsweise gewährte, Akteneinsicht zu S 12 KR 2059/20 erwähnt wird.

Soweit Gründe für die Ablehnung der Einsicht in die anderen Akten vorliegen, sind diese von Frau Wicke ausdrücklich vorzutragen, damit dieselben, sofern überhaupt solche vorliegen, rechtzeitig vor einem Termin in der nächsten Woche ausgeräumt werden können. Werden keine Gründe vorgetragen, wird der Kläger/Ast die zulässige Annahme treffen, daß es sich lediglich um ein administratives Versehen handelte und die Einsicht am nächsten Termin problemlos vonstatten gehen wird. [ 2 ]Zur Vermeidung von Missverständnissen: es wird hier die Einsicht in die Papierakten begehrt. Des weiteren wird ebenso die Übermittlung der – wie wir ja wissen, aufgrund der Pandemie und Home Office bereits vorhandenen – elektronischen Gerichtsakten zu den o.g. Verfahren, sowie zum Verfahren mit der Az S 12 KR 2059/20 beantragt.

Es mag zunächst vorteilhaft sein, wenn noch ausreichend großer epistemischer Spielraum verbleibt, welcher durch von wohlwollendem Interesse geleitete Interpretation, oder Reinterpretation, durch die Beteiligten, eine vertretbare Einigung mit der Gegnerin ermöglicht – diese hat infolge der bereits erfolgen Akteneinsichten, in Verbindung mit weiteren Dokumenten, welche dem Kläger vorliegen, nunmehr ein schwerwiegendes Problem – jedoch ist solchen Möglichkeiten ebenso ein natürliches zeitliches Ende gesetzt.

Man könnte es auch so ausdrücken, daß nur in dem Fall daß man hier zur Einsicht gelangt, andere, weniger vorteilhafte Einsichten vermeidbar werden.

Um Erledigung bis 6. April 2021 12:00, bei sonstiger Erwirkung auf einem anderen Weg, wird gebeten.

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