[ 1 ]Art 15 DSGVO Auskunft durch TK verweigert
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Sat, Apr 10, 2021 at 10:43 PM
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Prozessgegner der TK in einem Rechtsstreit. Es gibt dringend klärungsbedürftige Fragen zur Vollständigkeit der Verwaltungsakte sowie der Gerichtsakten, welche durch Auskunft über die personenbezogenen Daten im Posteingangssystem bzw. Dokumentensystem der TK geklärt werden können. Über Abweichungen zwischen den Eingängen von Schriftsätzen bei der TK und der in Papierform übermittelten Verwaltungsakte habe ich auf verschiedenen Wegen Kenntnis erlangt.
Per Art. 15 DSGVO Abs 3 habe ich grundrechtlichen Anspruch auf Übermittlung der personenbezogenen Daten, ohne hierfür eine Begründung vortragen zu müssen. Das Auskunftsbegehren hatte ich am 29. März 2021 im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) an die Prozessbevollmächtigten der TK gerichtet, daher mit zeitgleichem Eingang. Dieses blieb unerledigt, bzw. es wird in der Antwort unzulässig auf Akteneinsicht bei Gericht verwiesen. Die beiden Schreiben sind hier als Anhänge beigefügt. Im redigierten Text geht es um strafrechtliche Vorwürfe, welche nicht zur Begründung des Datenschutzrechtlichen Anspruchs vorgetragen werden müssen und zunächst nur die Prozessbevollmächtigten bzw die Revision der TK und mich betreffen.
Um Erledigung *ohne weitere Verzögerung* auf einem der im Schreiben skizzierten Wege wird gebeten. Auf vollständige Erfüllung des Auskunftsanspruches kann aufgrund der Umstände keinesfalls verzichtet werden. Gerne nehme ich aber zunächst eine Teilauskunft entgegen, falls die Auskunft über bestimmte Daten (etwa die Metadaten) aufwendiger sein sollte. Falls die Auskunft sich begründet verzögert, bitte ich um entsprechende Mitteilung, da ich ansonsten die Erfüllung erzwingen müsste.
Ich habe keine Zweifel daran, daß die TK grundsätzlich ihren Verpflichtungen aus der DSGVO nachkommt. Im gegenständlichen Fall jedoch haben die Mitarbeiter des FZ für Widerspruch offensichtlich etwas zu verbergen und die Erfüllung wird bislang aus diesem Grund unterblieben sein.
Als Person werde ich bei der TK unter zwei Adressen geführt:
[..], 80796 München (vorherige Anschrift)
[..], 80802 München (aktuell, wie auch im Verzeichnis um ERV)
Meine Adresse im ERV ist [..]. Meine Identität ergibt sich aus dem Eingang der signierten Nachricht im ERV zweifelsfrei.
Mit freundlichen Grüßen,
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