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Herausgabe der Daten, 15. April 2021

From Wickepedia
Doc:20210415-sg-dsgvo2.redacted

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[ 1 ]z.Hd. Datenschutzverantwortliche, jedoch nicht -beauftragte,
RiSG Gaa-Unterpaul

Sehr geehrte RiSG Gaa-Unterpaul,

Ich danke für Ihr Schreiben vom 13. April 2021, soeben zugegangen.

Die Wege zur fachgerichtlichen Akteneinsicht sind mir bekannt. Jedoch geht es hier um Herausgabe der Daten aufgrund Art 15 DSGVO. Diese beiden Belange dürfen nicht unzulässig miteinander vermischt werden. Der wiederholte Verweis auf den Weg der Akteneinsicht lässt sich am ehesten als Ablenkungsmanöver interpretieren.

Daß Akten bereits vor dem formalen Übergang zur elektronischen Gerichtsakte in ein digitales Format übergeführt werden, darüber konnte ich durch die freundliche Unterstützung durch verschiedene Beamte an den Gerichten bereits Gewissheit erlangen. Es scheint, aufgrund der Pandemie, seit geraumer Zeit zum normalen Organisationsablauf des Gerichts zu gehören. Das Gericht hat bislang auch keinerlei Aussage getroffen, daß dies nicht richtig wäre, sondern lediglich durch Verweis auf den fachgerichtlich erst geplanten Übergang zur elektronischen Aktenführung abgelenkt.

Die vollständige Herausgabe der Daten benötige ich, unter anderem, zur Wahrnehmung grundrechtlicher Interessen im Rahmen eines außerordentlichen Rechtsbehelfes.

Unterbleibt die Herausgabe, ist dies nicht nur ein Hinderungsgrund hierfür – somit eine mittelbare Verletzung meiner Rechte aus dem GG sowie der EMRK – es entsteht mir ebenso ein Schaden, wenn einer unrechtmäßigen Situation dadurch bedingt nicht zeitnah abgeholfen wird.

Freundliche Grüße,

F[..]