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Ablehnungsgesuch bleibt aus Hinderungsgründen ausständig, 28. April 2021

From Wickepedia
Doc:20210428-er2-beschwerde-followup.redacted

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Az. L 5 KR 145/21 B ER

München, 28. April 2021

Zur o.g. Az war am 18. April 2021 Beschwerde eingelegt worden, mit dem Hinweis, daß Anträge auf Ablehnungen von Richtern in Kürze nachgereicht würden.

Dies konnte deshalb noch nicht erfolgen, da das Gericht der ersten Instanz, das LSG, sowie die Prozessgegnerin den Beschwerdeführer jeweils in der Wahrnehmung seiner Rechte aus Art 15 DSGVO, und somit mittelbar in seinen Rechten nach Art 20 Abs 3 GG sowie Art 6 EMRK, hindern. Der Beschwerdeführer erwartet, aus diesen Daten werden sich die Gründe zur Ablehnung zweifelsfrei ergeben.

Heute verstreichen die Fristen zur Erfüllung der Auskunftsansprüche und diese werden sofort im Anschluss, in Form begründeter Eilanträge, rechtshängig gemacht.

Die Anträge auf Ablehnung werden so bald wie möglich nachgereicht, sobald die Herausgabe der Daten erfolgt ist und somit ein Vergleich mit den relevanten Papierakten möglich wird.

F[..]