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Herausgabe Verwaltungsdokumente für Verfahren sowie Strafverfolgung, 5. Mai 2021

From Wickepedia
Doc:20210505-tk-revision.redacted

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[ 1 ]F[..]
80802 München

An die
Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Az. L 5 KR 145/21 B ER
Az. S 12 KR 1268/20

5. Mai 2021

Im Schreiben von Dario Meß vom 29. April 2021 – versendet an das LSG zur Az eines abgeschlossenen, nichtigen Verfahrens, heute vom Gericht weitergeleitet – wird behauptet, die TK habe die behaupteten Rechtsverstöße vollumfänglich geprüft und könne kein Fehlverhalten feststellen.

Hierzu wird die Herausgabe der Verwaltungsdokumente begehrt. Der Kläger begründet sein rechtliches Interesse damit, einerseits die Vorwürfe substantiiert im Hauptverfahren vorzutragen zu wollen sowie andererseits Strafverfolgung unerlaubt handelnder Personen zu erreichen. Es besteht hier, aus Sicht des Klägers, keinerlei Ermessensspielraum zu einer Verweigerung der Herausgabe.

Zudem ist eine solche Aussage durch einen möglichen Mittäter bereits aufgrund § 258 Abs 5 StGB wenig glaubhaft, sodaß hier Prüfung durch die Revision glaubhaft zu machen ist und folglich die Aussage, es wäre kein Fehlverhalten festzustellen, von der Revision bzw. vom ressortzuständigen Vorstand zu treffen ist.

Es scheint auch fraglich, ob die TK im Gerichtsverfahren überhaupt von einem zugelassenen Rechtsanwalt vertreten wird, denn keine der Personen ist im Verzeichnis nach § 206 BRAO aufgeführt. Da es hier, neben möglichen Delikten, auch um berufsrechtliche Verantwortung geht besteht Bedarf zur Klärung, ob Sandra Worien die TK in anwaltlicher Funktion vertritt, und wer sonst hier im Hintergrund agiert.

Es handelt sich hierbei nicht um streitgegenständliche Korrespondenz im engeren Sinn, sondern um verwaltungsrechtliche Ansprüche. Zur Beschleunigung wird deshalb auch weitere Kommunikation direkt, und nicht bloss vermittelt etwa durch einen Stephan, bekannt als Schutzheiliger der Täter im Sozialrecht, erfolgen. So dies gewünscht ist, kann aber jeweils eine Kopie zur Kenntnisnahme an das Gericht gehen und somit zum Bestandteil der öffentlich einsehbaren Prozessakten werden.

F[..]

Kopien zur Kenntnisnahme an: 5. Senat, LSG München; 12. Kammer, SG München