[ 1 ]
München, 12. Mai 2021
z.Hd. Vorstand Jens Baas (Ressort Interne Revision)
Zweck dieses Schreibens – über den Faxeingangskanal sowie über das digitale Postsystem wird dieses zum Teil des personenbezogenen Datenbestandes bei der TK, später zu Beweiszwecken via Art 15 Abs 3 DSGVO herauszugegeben – ist folgender:
Dem Vorstand der TK wird die Möglichkeit glaubwürdiger Abstreitbarkeit genommen hinsichtlich Wissen über unerlaubte Handlungen von TK-Mitarbeitern, bis hin zur Mittäterschaft bei einer, sehr einfach erkennbaren und damit offenkundigen, Straftat von Richterin Julia Wicke beim Sozialgericht München.
Der Inhalt der Vorwürfe, und die fehlenden Schriftsätze, wurde im späteren Verlauf auch zum Teil des Gerichtsverfahrens gemacht, und somit besteht zumindest für Sandra Worien von der TK keine Möglichkeit mehr zu behaupten, Sie hätte nicht Kenntnis von der konkreten Straftat gehabt oder diese nicht nachvollziehen können. Auch die verweigerte Herausgabe der Verwaltungsakten im laufenden Verfahren ist problemlos beweisbar.
Aufgrund dieser Situation könnte der Vorstand noch behaupten, die E-Mail Nachricht wäre nicht zugegangen, und die Juristen, welche selbst dem Risiko der Strafverfolgung ausgesetzt sind, hätten die im elektronischen Rechtsverkehr zugegangenen Nachrichten unterdrückt. Diese Möglichkeit beende ich hiermit.
Die völlige Weigerung des Datenschutzbeauftragten, die begehrte Herausgabe der Daten auch nur in irgendeiner Weise zu beantworten, lässt Schlüsse darauf zu, wie die Sache intern gehandhabt wird.
Zur Vermeidung von Wiederholungen ist hier die Nachricht an Revision und Vorstand vom 10. April 2021 beigefügt mit dem Hinweis, Vorstand und Revision sind im Außenverhältnis untätig geblieben. Die Behauptung im Verfahren durch mögliche Mittäter, die Sache sei intern vollständig geprüft worden, ist unglaubwürdig. Falls Vorstand/Revision eine solche Aussage ernstlich treffen möchten dann sind sie hiermit dazu eingeladen.
Anlagen:
Nachricht an Vorstand und Revision vom 10. April 2020
Nachricht an den Datenschutzbeauftragten vom 10. April 2020
MDK-Gutachten vom 18. September 2020
Entgegnung vom 28. September 2020