15. Juli 2021
Zusätzlich zu den bereits erhobenen Auskunftsansprüchen wird, aus Gründen der Prozessökonomie, weitere Information begehrt:
Henriette Moscatelli bezeichnet sich in ihren Xing-Profil seit November 2020 als “Ärztliche Gutachterin im Fachbereich Arzneimittel, Methoden- und Produktbewertung (AMP) sowie Ansprechpartner Onkologie”.
Ein neutraler Dritter könnte aufgrund der Umstände annehmen, dies erfolgte als Folge auf mein Schreiben an den MDK vom 28. September 2020. Moscatelli sollte – obwohl ihr die formelle Qualifikation für die Gutachtenübernahme fehlte und sie daher schuldhaft handelte – in wohl täuschender Absicht nachträglich zur besonders qualifizierte Ärztin hinsichtlich der fachlichen Fragestellung gemacht werden.
Mehr als ein – ein aus meiner Sicht eher untauglicher – Versuch zum Whitewashing ist dies jedoch nicht. Vielmehr schliesse ich grade aus diesem Vorgehen, der MDK teilt intern meine Einschätzung, die fehlende Facharzteignung von Moscatelli ist rechtlich problematisch.
Hierzu einige Fragen:
1. Ist es zutreffend, daß Moscatelli diese Amtsbezeichnung ab November 2020 führt?
2. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stelle “Ärztliche Gutachterin im Fachbereich AMP sowie Ansprechpartner Onkologie” geschaffen?
3. Erfolgte dies spezifisch, um Moscatelli vor den dienstrechtlichen Folgen eines Übernahmeverschuldens zu bewahren?
4. Gibt es andere Beamte beim MDK mit einer äquivalenten Amtsbezeichnung und in welcher Zahl?
5. Auf welcher Grundlage erfolgte die Ernennung von Moscatelli zum “Ansprechpartner” Onkologie?
6. Es wird nicht schwer sein zu zeigen, Moscatelli traf noch im Juli/August 2020 onkologisch unqualifizierte Aussagen. Folglich die Frage: Welche zwischenzeitliche [ 2 ]Fortbildung ist bei Moscatelli im Zeitraum Juli bis November 2020 die Grundlage, daß sie – zuvor noch völlig inkompetent in onkologischen Fragen – nunmehr in geradezu erstaunlich kurzer Zeit zur Expertin im selben Fachgebiet geworden sein soll?
7. Welche Funktion hat ein “Ansprechpartner”? Was macht einen Ansprechpartner zum vermeintlichen Experten im Fachgebiet?
8. Welche Kommunikation gab es mit der TK zum Gutachten, sowie in weitere Folge zum Übernahmeverschulden durch Moscatelli?
9. Wurden Aussagen gegenüber sonstigen Dritten getroffen, Moscatelli sei für die Beurteilung einer onkologischen Fragestellung angeblich qualifiziert?
10. Nach welchen Kriterien erfolgt beim MDK Bayern die Zuweisung an einen einzelnen Gutachter? Wer trifft solche Entscheidungen?
11. Welches Prozedere ist für den Fall, daß dem MDK zu einer Fragestellung kein qualifizierter Gutachter zur Verfügung steht, vorgesehen? Erfolgt die Beauftragung eines externen Gutachters? Wie oft erfolgte dies im Kalenderjahr 2020?
12. Welcher Prozess folgt einer “Beschleunigung” eines Gutachtens, wie von Simmig hierzu beteuert? Fand dies auf Wunsch der TK statt? Wurde durch die TK die Vermeidung des Eintritts der Genehmigungsfiktion, oder einem vermeintlichen Ende der Gutgläubigkeit nach Eintritt derselben, zum Ausdruck gebracht?
13. War Moscatelli zum Zeitpunkt Juli/August 2020 Beamtin auf Zeit, und wann erfolgte die Übernahme als Beamtin auf Lebenszeit?
Ein begründetes rechtliches Interesse an den Auskünften besteht hier zur Geltendmachung zivil- sowie strafrechtlicher Ansprüche gegen den MDK und seine Mitarbeiter, sowie zur Glaubhaftmachung zum Vorsatz bei der Pflichtverletzung Dritter.
Frist für die Erteilung dieser Auskünfte ist der 23. Juli 2021. Die Nichterfüllung der bereits vorgetragenene, anderen Auskunftsansprüche wird als ernstliche Verweigerung verstanden.