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8. September 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es gibt Anlass für einen Strafantrag gegen Richterin Julia Wicke vom Sozialgericht München – bei ausgezeichneter Beweislage.
Ich habe in Erfahrung gebracht, Frau Wicke sei selbst früher als Staatsanwältin in München tätig gewesen.
Strafverfolgung durch einen früheren Dienstherren ist ein möglicher Interessenkonflikt, der genau zu prüfen wäre. Daher wird um Mitteilung gebeten, ob und in welchem Zeitraum Frau Wicke Staatsanwältin in München war.
Da der GenStA die Dienstaufsicht über den gesamten Bezirk obliegt, wird die benötigte Information am ehesten bei dieser vorliegen, oder diese kann mich an eine zuständige StA verweisen.
Zur Glaubhaftmachung einer schwerwiegenden Straftat von Frau Wicke, und dem damit verbundenen Überwiegen meines Auskunftsinteresses gegenüber jedem möglichen Datenschutzinteresse zu Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, kann aufgrund der Nähe ein kurzer Erörterungstermin angeboten werden.
Zur Rechtssache, die im Zusammenhang mit der Straftat steht, wurde bereits das Verfahren wegen Konventionsverletzung statthaft. Aufgrund der Regeln zur Tatsachenkognition beim EGMR ist es geboten, die relevanten Umstände zu ergänzen bevor ein allfälliges Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet wird.
Daß ein faires Verfahren infolge der Straftat auch in den weiteren Instanzen nicht mehr stattfinden konnte, dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit persönlichen und organisatorischen Verbindungen zwischen den Akteuren stehen, sowie durch Einflussnahme nahestehender Personen verursacht sein. Auch dies möchte ich zum EGMR-Verfahren als Tatsache glaubhaft machen, und somit besteht ein über innerstaatliche Belange hinausgehendes Interesse an den begehrten Auskünften.
Allfällige Nichterteilung der Auskunft dürfte als unterlassener Justizverwaltungsakt – gemeinsam mit der Nichtauskunft zu Ruhland und Ruhland – per § 23 EGGVG gerichtlich überprüfbar sein.