Doc:20210929-lsg-372-berufung
[ 2 ]Bayerisches Landessozialgericht, Ludwigstraße 15, 80539 München
Herrn
F[..]
80802 München
Ihr Zeichen | Aktenzeichen (Bitte stets angeben) | Durchwahl | Datum |
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--- | 256 | 29.09.2021 |
Rechtsstreit
F[..] ./. Techniker Krankenkasse, Hamburg
mit Schreiben vom 19.08.2021 ließ ich Ihnen mitteilen, dass die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München unzulässig sei wegen Nichteinhaltung der Berufungsfrist. Eine Überprüfung des Gerichtsbescheids hat ergeben, dass er mit einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung versehen ist. In diesem Fall beträgt die Berufungsfrist ein Jahr ab Zustellung.
Die Berufung ist daher zulässig. Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Barkow-von Creytz
Richterin am Bayer. Landessozialgericht