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Berufungsfrist ein Jahr, 29. September 2021

From Wickepedia
Doc:20210929-lsg-372-berufung

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[ 2 ]Bayerisches Landessozialgericht, Ludwigstraße 15, 80539 München

Herrn
F[..]
80802 München

Ihr Zeichen Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Durchwahl Datum
--- L 5 KR 372/21 256 29.09.2021

Rechtsstreit
F[..] ./. Techniker Krankenkasse, Hamburg

mit Schreiben vom 19.08.2021 ließ ich Ihnen mitteilen, dass die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München unzulässig sei wegen Nichteinhaltung der Berufungsfrist. Eine Überprüfung des Gerichtsbescheids hat ergeben, dass er mit einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung versehen ist. In diesem Fall beträgt die Berufungsfrist ein Jahr ab Zustellung.

Die Berufung ist daher zulässig. Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Barkow-von Creytz
Richterin am Bayer. Landessozialgericht