[ 1 ]Der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts
Bayer. Landessozialgericht | Ludwigstraße 15 | 80539 München
Herrn
F[..]
80802 München
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Datum |
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LSG-32 01-244-5-9 | 14.10.2021 |
Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2021
Sehr geehrter Herr [..],
zu Ihrem Schreiben vom 13. Oktober 2021, welches mir über die Geschäftsstellenleiterin Frau Z[..] zugeleitet wurde, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.
Hinsichtlich der Erstellung von beglaubigten Abschriften seit Inkrafttreten des Elektronischen Rechtsverkehrs verweise ich auf mein Schreiben vom 6. September 2021.
Bei der von Frau Zimmermann zitierten Arbeitsanweisung handelt es sich um ein Dokument, welches lediglich die gesetzlichen Vorschriften (u.a. $ 169 Abs. 3 ZPO) ausführt und allein für die Geschäftsstellen der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit zur ordnungsgemäßen Dienstausübung, also nicht für Dritte bestimmt ist. [ 2 ] Die Prüfung, ob in einem Verfahren der Grundsatz des gesetzlichen Richters beachtet wurde, obliegt ausschließlich dem Senat, welchem das Verfahren vonseiten der Gerichtsverwaltung zugeleitet wurde. Ihr Schreiben vom 13. Oktober 2021 wird diesbezüglich dem 5. Senat übermittelt.
Freundliche Grüße